bei uns ging heute eine dieser Abmahnungen an die Geschäftsadresse einer unserer Niederlassungen ein.
Der Abruf soll während der Geschäftszeit über den Telekomanschluss erfolgt sein. Interessant finde ich, dass mehrere Tausend Personen im einem Angebot von denk ich Millionen kleinen Wichsfilmchen gerade diese 4 bestimmten innerhalb kürzester Zeit "ausgewählt" haben sollten... -
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, inwiefern ich als Nutzer eines Streamingportals - wie z.B. auch redtube erkennen kann und soll, was von dem was ich anschaue Möglicherweise mit einem verfolgbaren Urheberrechtsanspruch belegt ist. Ich gehe davon aus, dass die Pornoseitenbetreiber ganz bewusst Teaser auf diesen Portalen einstellen um Kunden so auf ihre Hompage und ihr Angebot aufmerksam zu machen. Es wäre mir neu, dass dort komplette HD Kauffilme gestreamt werden. Wie soll das dann künftig funktionieren ? - bei jedem Klick auf einen Stream riskieren dann nen Monat zwei später eine Abmahnung zu bekommen, weil das Video irgendwo evtl. ein Urheberrecht hat ? - wenn dann sollen die Besitzer das wie Sony es bei Youtube macht, ihr Recht dort auf dem Portal einfordern und dort abschalten lassen. Oder kommt dann bald auch Post von diesem Anwaltsbüro wenn man über VPN über USA sich das Video trotzdem anschaut ?
Hier wird denk ich die EU Rechtsprechung gefordert eine eindeutige Ansage zu treffen wie die Zukunft des www Spionage und Überwachungswebs weitergehen soll. Sollen wir alle künftig mit anonymen Prepaid Karten und VPN im Darknet surfen ? - aber selbst so kann man ja bis auf wenige Meter genau immer noch Orten von wo der Abruf kommt wenn man es denn will - können tun das mehrere Stellen mit Leichtigkeit.
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