Habe mir vor ca 10 Monaten nen Notebook gekauft.
Bereits in der ersten Woche traten Bluescreens auf/Bildschirm wurde schwarz. War allerdings eher sporadisch und bei gezogenen Spielen weiß man ja nie so recht obs nun am Pc oder am Release der jeweiligen software liegt, also habe ich noch ein paar Monate gewartet bis ich mich an den Verkäufer gewandt habe. SSD wurde geprüft Grafikkarte wurde angeblich repariert und Ram ausgetauscht.
Als ich das Gerät zurückbekam lief es einige Zeit auch besser ( vorerst keine Abstürze ) nach 2 Wochen traten erneut defekte auf... Bildschirm teilt sich beim Klonen... Notebook wird einfach schwarz. Konnte nichtmal mehr das System neu aufsetzen weil bereits 5 Minuten nachdem installieren das Notebook wieder abgestürzt ist. Ich schicke das Gerät also wieder ein und siehe da Reparaturartikel: Grafikkarte; Reparierter Artikel: Grafikkarte.
Ich schalte die Kiste an... immerhin fährt sie hoch. 5 Minuten Battlefield 3 und der Bildschirm ist wieder schwarz.
Ich selber habe nie am Gerät rumgeschraubt höchstens auf Software-Ebene. Über den Schrauben sind wie üblich Sicherheitsklebestreifen.
Nun zu meiner Frage:
Reichen diese Sicherheitskleber aus um im Falle der Beweislastumkehr ( 6 Monate nach Gewährleistung) auf nichtschuld meinerseits zu plädieren? Und reichen die Mängel und die nicht erfolgreiche Nacherfüllung aus um vom Kauf zurückzutreten?
Mit wie viel Nutzungswertersatz darf ich rechnen. (Damaliger Kaufpreis 1400€)
Ich danke euch im vorraus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.