Leute,
richy15 möchte den PKW (abgemeldet und ohne TÜV) zum reinen Privatvergüngen (Urlaubsfahrt) bewegen, da ist überhaupt nichts mit einem Kurzzeitkennzeichen und/oder Überführungskennzeichen abgedeckt.
Bei einem Kurzzeitkennzeichen muss der PKW TÜV haben und auch angemeldet sein.
Bei einem Überführungskennzeichen, wie der Name schon sagt, darf der PKW nur zum Zwecke der Überführung (und ausschliesslich nur dafür) z.B. beim räumlich weiter entfernten Autokauf benutzt werden, wenn die technischen Vorraussetzungen der StVZO gegeben sind.
Innerhalb dieser Frist des Kurzzeitkennzeichens (i.d.R. 3 Tage) ist es möglich den PKW über die Landesgrenzen hinaus zu bewegen, wenn wiederum die Technik i.O. ist. Jedoch wird es kritisch, wenn im Ausland ein Unfall passiert.
Also: Gar nicht erst probieren.
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