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Ungelesen 21.02.12, 17:33   #10
mbs18
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RapidShare: Entfernung der Downloadbremse nur gegen Preisgabe der Identität



Wer die kostenlosen Downloads von Blog oder Webseite beschleunigen will, muss dem Schweizer Filehoster RapidShare zahlreiche Angaben machen. Mit dieser Aktion soll die Attraktivität für alle Free User erhöht und erneut die Legalität des eigenen Dienstes heraus gestrichen werden. Die Causa Megaupload trägt noch immer Früchte, denn die Angebote der Webwarez-Szene bleiben weiterhin außen vor.

In der Ankündigung auf Facebook streicht man erneut heraus, dass die Mehrheit der Anwender des Schweizer Internetdienstleisters lediglich legale Interessen verfolgen würden. Man sei sehr darüber betrübt, dass so viele legale Anwender von der Download-Bremse betroffen seien. Der Filehoster sei lediglich von einer Minderheit (von Urheberrechtsverletzern) missbraucht worden. Die Geschäftsleitung von RS glaubt, jede wie auch immer geartete Maßnahme hätte früher oder später auch die Benutzer mit ehrbaren Absichten betroffen.

Die Unterscheidung zwischen Raubkopierern und normalen Nutzern ist nach Ansicht von RapidShare schnell und einfach vollzogen. Wer für seine Daten nichts bezahlen will, möchte zumeist auch für Dienstleistungen nichts bezahlen. Neben anderen Gründen fürchten diese User, dass man sie aufgrund ihrer Angaben juristisch verfolgen könnte. Der Filehoster habe die einschlägigen Foren im Internet überwacht, was die Thesen der mangelnden Zahlungsbereitschaft und der Angst vor Verfolgung bestätigt haben soll.

Die von der Transfer-Bremse betroffenen Kunden, die darauf angewiesen sind, dass ihre Daten auch ohne Premium-Zugang zu attraktiven Konditionen kostenlos heruntergeladen werden können, dürfen sich ab sofort beim Schweizer Filehoster melden. Geschäftskunden sollen angeben, welchem Bereich ihr Unternehmen zugeordnet werden kann. Zudem muss man dem Schweizer IT-Dienstleister Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners hinterlassen, mit der eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Auch der Name und die Adresse der eigenen Webseite nebst Informationen zu den angebotenen Dateien sollen im Rahmen der E-Mail angegeben werden. Wer das zusätzliche Angebot nutzen will, muss zudem bestätigen, dass er damit einverstanden ist, dass RapidShare überprüft, ob mit dem Angebot nicht doch illegale Zwecke verfolgt werden.

Hintergrund: Am 17. Februar gab der Internet-Dienstleister RapidShare bekannt, dass man für alle kostenlosen Downloads und Nutzer von Download-Clients eine maximale Geschwindigkeit von 30 kb/s eingerichtet hat. Damit wurde für die Free User der Zugriff auf sämtliche Dateien stark begrenzt. Mit voller Geschwindigkeit können nur noch die Käufer eines Premium-Accounts herunterladen
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