Das scheint gerade der Knackpunkt zu sein. Ich habe im Internet dazu folgendes gefunden:
Zitat:
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
|
Leider ohne Quellangabe.
Das einzige was ich herausgefunden habe ist die Verwendung von Nikotin, denn das sollte nur in Apotheken erhältlich sein, weil es ein Giftstoff ist.
Meiner Meinung nach müsste jeder Wasserkessel, Kaffeautomat ect. eine arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Prüfung unterzogen werden, denn was anderes macht die E-Zigarette auch nicht, bei allen atmen etwas ein, in der Regel ist es Wasserdampf und dieser ist bekanntlich nicht schädlich, sonst dürfte ein Mensch auch nicht in eine Sauna.