Zitat:
Zitat von aknx7
Eins habt Ihr alle vergessen, dass bei der Behörde die Begleitperson / onen von Anfang an eingetragen werden müssen.
Die Frage die sich stellt ist, ob die Elltern Fahrerlaubniss ( mindestens 5 Jahre ) haben und ob sie in Zentralregister keine 6 Punkte eingetragen haben ?

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Die Prüfbescheinigung (den Führerschein erhält man erst Vollendung des 18. Lebensjahr) ist mit verschiedenen Auflagen versehen. Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben und muß 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat.