Studiengebühren berechtigen nicht zu höheren BAföG-Leistungen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Studenten sei es zuzumuten, die Gebühren mit einem Darlehen zu finanzieren, so die Richter. (Az.: 4 LC 757/07)
Geklagt hatte ein Student aus Hannover, der bei seiner Universität einen zusätzlichen Härtefreibetrag beantragt hatte. Er wollte mehr BAföG bekommen, um damit die Studienbeiträge von 500 Euro pro Semester zu bezahlen. Der Student bekam bereits 554 Euro im Monat, eine Hälfte als Zuschuss, die andere als Darlehen.
Die Universität Hannover lehnte den Antrag auf einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe der Studiengebühren ab. Zu Recht, entschieden die Richter und bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dem Studenten sei ohne Weiteres zuzumuten, die Gebühren mit dem dafür vorgesehenen Studiendarlehen zu finanzieren. Dadurch entstünden während des Studiums keine Belastungen, weil das zu günstigen Bedingungen gewährte Darlehen erst frühestens zwei Jahre nach dem Abschluss zurückgezahlt werden müsse. Eine Revision wurde nicht zugelassen.