Aller schlechten Dinge sind 13 Rollerfahrer bricht Gesetze ohne Ende
Einem Rollerfahrer aus Herne droht mächtig Ärger. Er lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei – als die ihn schließlich geschnappt hatte, wussten die Beamten auch, warum.
Die Verfolgungsjagd begann, als einer Polizeistreife in Bochum ein Roller auffiel, der mit drei Personen besetzt war – Gesetzverstoß Nummer 1. Keiner trug einen Helm – Verstöße 2, 3 und 4. Die Polizisten versuchten, den Roller anzuhalten, was der Fahrer ignorierte – Verstoß Nr. 5. Bei der Flucht durch die Innenstadt von Bochum überfuhr der 16-Jährige mehrere rote Ampeln – Verstoß Nummer 6 – und war dabei immer wieder zu schnell – Verstoß Nummer 7.
Angetrunken und auf Droge mit geklautem Roller
An einem Spielplatz stoppte das Trio und versuchte, zu Fuß zu entkommen – ohne Erfolg. Bei der Feststellung der Personalien kamen dann auch noch die Verstöße 8 bis 12 ans Licht: Der alkoholisierte 16-Jährige gab zu, vor der Fahrt Drogen genommen zu haben. Den Roller hatte er geklaut. Den Führerschein musste er wenigstens nicht abgeben – er hatte erst gar keinen.
Immerhin: die Motive des Intensiv-Verkehrssünders waren edel. Er wollte seine beiden Begleiterinnen nach Hause ins nahe Recklinghausen fahren. Dass er sie dabei grob fahrlässig gefährdet hat, könnte ihm allerdings als 13. Verstoß ausgelegt werden.