Grunsätzlich hab ich nix dagegen wenn jemand nur die Verpackung verkauft. Natürlich muss er es auch deutlich reinschreiben, Interessenten gäbe es auch, z.bsp. Leute die das Produkt verkaufen wollen und keine Verpackung mehr haben. Aber wie gesagt es muss deutlich da stehen! Und wenn nun trotzdem jemand 150 Euro drauf bietet... Pech gehabt!
Man kann doch von einem Erwachsenen Menschen erwarten das er lesen kann! Wenn jemand so doof ist darauf zu bieten, dann soll er auch zahlen.
Ich hab vor kurzen ein ähnliches Prob. gehabt. Handy bei Ebay verkauft welches defekt war. Defekt wurde eindeutig beschrieben. Käufer zeigt mich trotzdem wegen Betrug an.
1. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 2. Verhandlungstag... Käufer erscheint nicht. 3. Verhandlungstag... Käufer erscheint in Handschellen zwecks Zwangsvorführung. Zeigt bei Gericht die Artikelbeschreibung, was steht drin? Der defekt! Freispruch nach 30 Minuten Verhandlung.
Das geilste war: der 3. Verhandungstag war ein Montag, die haben den Freitags von zu Hause abgeholt, das WE in Dresden in U-Haft gesteckt und dann Montag vorgeführt. Ich hab mich bald weggeschmissen, mein Anwalt meinte (mit einem Grinsen) ich solle mich bis zum Ende der Verhandlung zusammenreissen. Kosten für den Käufer:
1. Verhandlungstag: Kosten für meinen Anwalt (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen nicht Erscheinen (100 Euro).
2. Verhandlungstag: Kosten meines Anwaltes (250 Euro), Gerichtskosten (50 Euro), Strafgeld wegen wiederholten nicht Erscheinen (150 Euro)
zusätzlich Gefangenentransport Frankfurt - Dresden + Unterbringung etc. 840 Euro.
Gesamtsumme: 1690 Euro. Ich fand es einfach zum schreien, aber das geilste war der Streitwert: 65 Euro... Ich lach mich heute noch scheckig, der Käufer hatte noch einen entscheidenden Vorteil: Harz4, das heisst die nächsten Jahre sparen
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