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			17.01.17, 11:44
			
			
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			#1
			
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			 Legende 
			
			
			
				
			
			
				 
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				NPD-Verbot: Urteil von Bundesverfassungsgericht - Partei wird nicht verboten
			 
			 
			
		
		
		
			
			
	Zitat: 
	
	
		
			
				Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren bekannt gegeben. Demnach wird dem Antrag des Bundesrates nicht stattgegeben, die Partei nicht verboten. 
 
Der Bundesrat hatte ein Verbot der rechts*******n NPD durch das Bundesverfassungsgericht angeschoben. Als Begründung hatten die Länder auf eine Gefahr für die demokratische Grundordnung verwiesen, die von der NPD ausgehe. 
 
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertrete "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept", erklärt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung, zwar und verwies auf die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. 
 
In der weiteren Urteilsbegründung erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle allerdings, dass die Partei für ein Verbotsverfahren nicht mehr die nötige Relevanz habe. 
Verfassungsfeindlich ja, relevant nein 
 
"Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen", heißt es in der Erklärung des Gerichts. "Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar." 
 
Die NPD arbeite zudem "planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin." 
 
Gegen ein Verbot spreche aber, dass es "(derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht" fehle, "die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt". 
 
Aus diesem Grund habe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts "den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen". 
 
Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Zudem war immer wieder auch auf die schwindende Bedeutung der NPD hingewiesen worden. 
 
NPD-Verbot scheitert zum zweiten Mal 
 
Im September 2016 mussten die Rechts*******n bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten. 
 
Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. 
 
Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an. 
 
Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). 
 
Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.
			
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			17.01.17, 12:57
			
			
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			#2
			
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			 Ist öfter hier 
			
			
			
			
				 
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			Das ist eben gelebte Demokratie... auch Spinner haben das Recht auf freie Meinung und sich in Parteien zu formieren. 
 
Ich habe auch gar nicht damit gerechnet, dass das Verbot durchkommt... die NPD ist ja eher ein unfreiwillig komischer und unorganisierter brauner Haufen, von dem nun wirklich keine ernsthafe Gefahr ausgeht.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Folgendes Mitglied bedankte sich bei mauzi78:
				
				
				
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			17.01.17, 16:47
			
			
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			#3
			
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			 erudite 
			
			
			
			
				 
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			Die NPD gibts noch? Von denen hört man doch gar nichts mehr. Kann mich bei der Berlin Wahl letztes Jahr nicht mal dran erinnern, dass da Plakate von denen zu sehen waren.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			17.01.17, 17:12
			
			
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			#4
			
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			 Super Moderator 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Volker Beck nannte das gescheiterte Verbot eine "Blamage für die NPD". Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, die rechts******* Partei sei zu unbedeutend, um wirklich den Staat und die Demokratie zu gefährden.
Quelle: [  Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
 
ich finde, die Urteilsbegründung ist schlimmer als ein Verbot.
		  
		
		
		
		
		
		
			
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				Umfahren ist das Gegenteil von umfahren! 
			 
		
		
		
		
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			17.01.17, 17:52
			
			
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			#5
			
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			 Silent Running 
			
			
			
			
				 
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			Ich finde das Urteil sehr gut. 
 
Und so am Rande zeigt es einigen Usern hier, das Gerichte ganz  im Sinne der Gewaltenteilung eben unabhängig sind und nicht nach der Pfeife von Parteien oder Personen (ganz gleich welche das sind) tanzen, wie von einigen "Schwätzern"  behauptet wird. 
 
Eine Urteilsbegründung ist länger als die paar Sekunden im Video. Sie wird es auch vollständig, seitenlang in Textform geben, Deshalb halte ich es für gewagt, ohne sie ausführlicher (längeres Video) zu kennen und sich allein davon ein Urteil darüber zu bilden. Ich kenne die längere Version, den Text noch nicht. 
 
EL SANTO...bitte meinen Nachtrag beachten.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			17.01.17, 18:14
			
			
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			#6
			
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			 My Gully 
			
			
			
			
				 
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			Was soll ein Verbot überhaupt bringen? Das es keine Nazis mehr in Deutschland gibt? Wohl kaum. Sollen sie doch einfach in ihrer Partei bleiben, das macht es unserem Verfassungsschutz einfacher.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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				Mein Beitrag hat euch gefallen? Dann drückt doch mal auf     
			 
		
		
		
		
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					Folgendes Mitglied bedankte sich bei Crying_cockatoo:
				
				
				
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			17.01.17, 19:26
			
			
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			#7
			
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			 Silent Running 
			
			
			
			
				 
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			Genau deswegen bin ich parteilos. Die Linken, die Grünen, die Schwarzen, die "lila-blassblauen", haben alle manchmal gute Ideen. Nur von den anderen ockerfarbenen Richtungen bin ich nicht so angetan.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
				
				
				
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			17.01.17, 22:43
			
			
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			#8
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  pauli8
					 
				 
				Eine Urteilsbegründung ist länger als die paar Sekunden im Video. Sie wird es auch vollständig, seitenlang in Textform geben, Deshalb halte ich es für gewagt, ohne sie ausführlicher (längeres Video) zu kennen und sich allein davon ein Urteil darüber zu bilden. Ich kenne die längere Version, den Text noch nicht. 
			
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 Es waren ca. 780 (oder 280..ich weiß es nicht mehr genau) Seiten die der Richter vorgelesen hat. Ein paar Seiten hat er weglassen können. Die Urteilsverkündung gab es fast ganz komplett auf Phoenix zu sehen. Ich habe es mir angetan.   
Ich fand es war ein gutes und weises Urteil. Parteiverbot ist eines der härtesten Schwerter die der Rechtsstaat schwingen kann und das sollte sehr sorgsam geschwungen werden. Das Verfassungsgericht hat hier das Grundgesetz hochgehalten, wieder mal, und gegen das Verbot geurteilt. In der Tat war es wirklich peinlich für die NPD, weil das Verfassungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass die NPD einfach zu unbedeutend und somit keine Gefahr für unseren Staat darstellt. Damit wurde gleichzeitig schon ein Signal gesetzt, es sich dreimal zu überlegen, noch kleinere Parteien wie die "Die Rechte", mit so einem Verbotsantrag das Handwerk zu legen.
 
Die Richter haben aber der NPD aber auch die Nähe zum Rassismus, Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus und Demokratiefeindlichkeit attestiert. 
 
Wer also das Urteil in Gänze verstehen will, sollte es sich auch wirklich in voller Länge anhören. Da hat pauli8 ganz recht.
 
Natürlich ist es auch peinlich für die Antragsteller gewesen aber die Länderminister haben in ihrem ganzen blinden Aktionismus, nach dem Aufdecken des NSU, sich im Jahre 2013 wohl nicht mehr anders zu helfen gewusst. Der erste Antrag wurde ja damals vom Verfassungsgericht wegen zuvieler Schlapphüte in der NPD-Spitze abgelehnt. Ein Vorgang der bei mir bis heute nur Kopfschütteln auslöst....
		  
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei  nachtmasse bedankt:
				
				
				
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			18.01.17, 19:47
			
			
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			#9
			
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			 Echter Freak 
			
			
			
			
				 
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			Wenn das so ist... 
Dann gehört das [  Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auch weg.
		  
		
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				"Wir müssen friedenstüchtig werden" 
     (Boris Pistolius, dt. Philosoph)
			 
		
		
		
		
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