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23.01.23, 12:18
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working behind bars
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Verfahren gegen PayPal
Die Praktiken von PayPal werden unter die Lupe genommen:
Zitat:
Verdacht auf Wettbewerbsbehinderung
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein
Hat der Zahlungsdienstleister PayPal seine führende Stellung unzulässig ausgenutzt? Das Bundeskartellamt sieht Anzeichen dafür und will zwei konkrete Klauseln überprüfen.

Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienst PayPal eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen für Händler, die den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen könnten, wie das Kartellamt am Montag mitteilte. Es will zunächst die Marktmacht von PayPal prüfen.
Marktstudien zufolge ist PayPal in Deutschland der führende Anbieter für Online-Zahlungen, wie das Kartellamt erklärte. Es will prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
PayPal ist teurer als andere
Den beiden angegriffenen PayPal-Klauseln zufolge dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Zudem dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen oder etwa deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.
PayPal ist laut Kartellamt einer der teuersten Online-Zahlungsdienste hierzulande: Die Standardgebühr beträgt in Deutschland 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Üblicherweise legen Händler die Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen – anders als die Versandkosten werden sie zumeist aber nicht separat ausgewiesen.
Wenn die Händler nun gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen, wie das Kartellamt erläuterte. »Marktmächtige« Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. »Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich selber habe diesen Zahlungsdienstleister noch nie benützt.
Geändert von Uwe Farz (23.01.23 um 12:51 Uhr)
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