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[Recht & Politik] Zölle und Zugeständnisse: Das ist der neue Brexit-Deal

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Standard Zölle und Zugeständnisse: Das ist der neue Brexit-Deal

Zitat:
Die EU und Großbritannien haben sich am Donnerstag in Brüssel auf einen neuen Brexit-Deal geeinigt, der gewährleisten soll, dass die Briten sich auf geregelte Weise aus der Europäischen Union verabschieden. Doch wie unterscheidet sich dieser Deal von jenem, den die frühere britische Premierministerin Theresa May ausgehandelt hatte?

Im Grunde genommen gibt es nur wenige Unterschiede zwischen Mays altem Deal und der neuen Version, den der jetzige Premierminister Boris Johnson mit der EU ausgehandelt hat. Doch kommt es auf ein entscheidendes Detail an. Denn den „Backstop“ – den Notfallmechanismus, der verhindern soll, dass die innerirische Grenze zur EU-Außengrenze wird – gibt es nicht mehr. Dazu gibt es jetzt eine neue Regelung – eine Regulierungsgrenze zwischen Nordirland und dem restlichen Großbritannien. Obwohl Johnson das erst ausgeschlossen hatte, hat er sich nun doch darauf eingelassen.

Diese neue Regelung besagt, dass Nordirland im britischen Zollgebiet bleiben soll, was dem Land den Vorteil bringt, dass es Teil der von Johnson geplanten britischen Freihandelsabkommen werden kann. London hat vor, diese mit Ländern wie etwa den USA zu schließen. Doch das ist nicht alles, denn für Nordirland gelten auch die EU-Regelungen im Umgang mit Waren. Dem jetzigen Plan zufolge wird es aber keine Zollkontrollen auf der inneririschen Grenze geben, die einst ein Brennpunkt im blutigen Nordirland-Konflikt war. Alle Kontrollen sollen an Häfen und Flughäfen auf dem britischen Festland durchgeführt werden.

Beamte sollen Waren aufteilen

Nordirland bleibt also offen für den EU-Binnenmarkt. Kontrollieren werden das Beamtinnen und Beamte des Vereinigten Königreichs, wobei es Brüsseler Diplomaten zufolge de facto noch unklar ist, wer die Kontrollen genau durchführen wird. Jedenfalls sollen die Beamtinnen und Beamten, Waren, die nach Nordirland kommen, nach zwei Kategorien sortieren: In jene, die in ein EU-Land gehen (also zum Beispiel nach Irland) und in jene, die ins Vereinigte Königreich geliefert werden. Auf letztere werden britische Zölle erhoben.

Jene Waren, die in die EU gehen sollen, werden mit EU-Zöllen belegt. Über das alles soll ein gemeinsamer Ausschuss beider Seiten wachen. Schon in Mays gescheitertem Austrittsabkommen war dieser gemeinsame überwachende Mechanismus vorgesehen. EU-Chefunterhändler Michel Barnier hat dazu eine Art Kriterienkatalog angekündigt, den die Beamtinnen und Beamten heranziehen können sollen. Unklar ist, was mit jenen Gütern geschieht, die mehrmals die Grenze überschreiten. Waren aus Großbritannien, die nur für den Konsum oder die Nutzung in Nordirland bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.

„Administratives Chaos“

Die Anwendung der Binnenmarkt- und Zollregeln überlässt die EU also den „Behörden des Vereinigten Königreichs“. Das klingt nach einer sehr großen planerischen und logistischen Herausforderung. Dass eventuell neue Infrastruktur aufgebaut werden muss, geben EU-Diplomaten in Brüssel zu.

Auch ob auf britischer Seite ausreichend Bereitschaft und Ressourcen dafür vorhanden seien, sei fraglich, warnte etwa der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange. Der EU-Abgeordnete Markus Ferber warnte unterdessen vor einem „administrativen Chaos“ und einem „erheblichen Betrugsrisiko bei der Verzollung“. Mit Angela Merkels Worten, ist der Deal „natürlich ein Kompromiss“.

Gerade in den letzten Tagen wurde immer wieder auch die Frage der in Nordirland gültigen Mehrwertsteuer diskutiert. Diese ist eng verknüpft mit dem Warenhandel. Ihre Klärung sei wichtig, „um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, sagte Barnier. Auch hier sei ein „Mechanismus“ gefunden worden, damit sich die Mehrwertsteuern in Nordirland und Irland aneinander angleichen können. London kann dabei Ausnahmen und reduzierte Sätze für Güter in Nordirland beschließen, die auch in Irland anwendbar sind. Anders als bisher bekommt die EU dabei jedoch keinen Anteil der erhobenen Mehrwertsteuer für ihren Haushalt.

Ausstiegsklausel über Zustimmung Nordirlands

Eine weitere Neuerung im Johnson-Deal ist die Ausstiegsklausel für die Nordiren. Das nordirische Parlament kann demnach alle vier Jahre erneut über den Deal abstimmen, ob es eine Fortführung geben soll oder nicht. Dafür ist eine einfache Mehrheit nötig. Ohne Zustimmung würde die Nordirland-Regelung nach zwei Jahren auslaufen. Die nordirische Partei DUP, auf deren Stimmen Johnson im Unterhaus angewiesen ist, kritisierte, dass die Nordiren nicht auch am Anfang darüber entscheiden dürfen, ob die Regelung in Kraft tritt. Die Ausstiegsklausel gilt als großes Zugeständnis der EU.

Großes Freihandelsabkommen als Ziel

Großbritannien bleibt wie bisher vorgesehen bis mindestens Ende 2020 und spätestens Ende 2022 in der europäischen Zollunion und im EU-Binnenmarkt. Diese Zeit soll genutzt werden, um ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Die EU stellt in ihrer überarbeiteten „politischen Erklärung“ zu den künftigen Beziehungen eine Vereinbarung „ohne Zölle und Quoten“ in Aussicht.

Sie fordert von London im Gegenzug „Garantien“ mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen. Dabei sollen die „hohen Standards“ der EU in Bereichen wie Staatsbeihilfen, der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, bei Umwelt und Steuern geschützt werden.
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