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[Recht & Politik] Bundesverfassungsgericht: Polizei darf Unschuldige einkesseln

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Ungelesen 14.12.16, 15:55   #1
TinyTimm
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Standard Bundesverfassungsgericht: Polizei darf Unschuldige einkesseln

Zitat:
Bei teils gewaltsamen Protesten gegen die Euro-Rettungspolitik in Frankfurt 2013 waren von der Polizei knapp 1000 Demonstranten eingekesselt worden. Dagegen klagte ein Mann, der bei den Protesten dabei war - und scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kommt es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen, darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.


Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt am Main gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war. Damals hatten die Einsatzkräfte knapp 1000 Menschen in einem "Polizeikessel" abgeschnitten, nachdem aus diesem Teil der Versammlung Feuerwerkskörper und Farbbeutel geworfen worden waren.

Die Polizei erfasste die Identität der einkesselten Demonstranten an 15 Durchlass-Stellen. Davon war auch der Kläger betroffen. Das damals gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Staat darf Grundrecht einschränken

Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass jeder Bürger das Recht habe, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Der Staat dürfe dieses Grundrecht aber einschränken und Identitäten feststellen, wenn von Versammlungsteilnehmern Straftaten begangen würden.

Selbst "Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern" seien nicht ausgeschlossen, wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergebe und eine Einkesselung "die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspart", heißt es in dem Beschluss. Az. 1 BvR 289/15
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