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20.12.15, 14:08
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Klaus Kinksi
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Verfassungsbeschwerde gegen in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung
Zitat:
Nachdem am Freitag das im Oktober auf den Weg gebrachte neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten ist, hat eine Berliner Anwaltskanzlei eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Damit kämpfen sie gegen die Datenspeicherung von Berufsgeheimnisträgern, zu denen sie selbst als Anwälte gehören. Auch Journalisten und Politiker haben sich der Initiative angeschlossen.
"Wir haben soeben gegen die am heutigen Tage in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde erhoben", teilte die Berliner Kanzlei MMR (Müller Müller Rößner Rechtsanwälte) mit. Zuvor hatte die Kanzlei bereits nach dem Entschluss des Bundesrats Anfang November einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt.
Kommunikationsfreiheiten passé?
Zu der Initiative gehören neben den Rechtsanwälten der Kanzlei unter anderem der Deutsche Medienverband (DMV) e.V. sowie der DJV Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.. Einige Journalisten wie die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), sowie neun nicht namentlich genannte Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus den verschiedenen Fraktionen haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. "Einige von ihnen sind ebenfalls als Rechtsanwälte tätig und insofern auch als Berufsgeheimnisträger von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darüber hinaus sehen sie hierdurch ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Zudem hat sich noch ein Kinderarzt der Verfassungsbeschwerde angeschlossen, der sich in dieser Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger ebenso in seinen Kommunikationsfreiheiten berührt sieht", so Rechtsanwalt Carl Christian Müller.
Ein "nicht hinnehmbarer Eingriff"
"Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind", erklärt Rechtsanwalt Müller in einer Pressemeldung.
Im Vorfeld der Wiedereinführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung hatte es nicht nur von den Bürgern reichlich Kritik gegeben. Die EU-Kommission hatte im Sommer erhebliche Bedenken für einen damaligen Gesetzesentwurf angemeldet. Die Bundesregierung hat dementsprechende Korrekturen angefügt.
Zudem gibt es erste bedenkliche Schritte aus den Ländern. So hat Bayern bereits dem Verfassungsschutz einen Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung in einem Kabinettsentwurf eingeräumt, obwohl Bundesjustizminister Heiko Maas zuvor noch öffentlich betont hatte, dass ein Zugriff des Verfassungsschutzes nicht vorgesehen sei (via Netzpolitik).
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