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Nacht- und Sonntagszuschläge für Arbeitnehmer

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Ungelesen 27.08.15, 21:03   #1
kakkepeter
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kakkepeter ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Nacht- und Sonntagszuschläge für Arbeitnehmer

Hallo Leute!

Ich möchte gern wissen, wie die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Nacht- und Sonntagszuschläge ist. Habe bei meiner Google-Recherche mehrere, unterschiedliche Ergebnisse gefunden:
Einmal heißt es, Nachtarbeit gilt in der zeit von 22:00-6:00 Uhr, einmal von 23:00-6:00 Uhr. Einmal ist die rede von 25% Zuschlag von 22:00-6:00 Uhr, einmal 40% von 0:00-4:00 Uhr (ja das eine schließt das andere nicht aus, aber sind beide Sätze verbindlich?).
Meiner bisherigen Einschätzung nach, stellen die 40% von 0:00-4:00 nur Obergrenze des steuerfreien (!) Zuschlags dar, sind aber nicht gesetzlich verpflichtend zu zahlen. (?)

Zum Thema Sonntagszuschlag:
Wenn ich von Samstagabend 22 Uhr bis Sonntag morgen 6 Uhr arbeite, bekomme ich über die gesamte Zeit 25%, PLUS von 0 - 6 Uhr 50% Zuschlag. Ist das soweit korrekt?

Danke schon mal. Hatte mit dem Thema bisher absolut nichts zu tun, da immer Frühschicht. Freue mich über jede Info
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