Boah ist es so schwierig mal nach "Führerscheinklasse M" zu googlen? => [
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Wenn die Schwalbe nicht schneller als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ hat, darfst du sie fahren.
Ist das Fahrzeug vor dem 1.1. 2002 erstmals in Verkehr gekommen, darf sie auch 50 km/h schnell sein.
Wobei man klären müßte was mit "erstmals in den Verkehr gekommen" gemeint ist?
Tag der Zulassung dieses Fahrzeugs oder wann der Fahrzeug Typ erstmals eine Betreibserlaubnis des KBA erhielt?
Edit:
Die S51 ist aber 60 km/h schnell, fahren darfst du sie trotzdem:
Zitat:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Quelle ist oben der Link
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Und => [
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Sowie:
Zitat:
Zusammenfassung
Aus den oben genannten Tatsachen ergibt sich folgendes Bild:
Möchte man als Jugendlicher von 16 Jahren mit einem eigenen Kraftfahrzeug mobil sein, so ist die kostengünstigste Variante der Führerschein der Klasse M und ein Kleinkraftrad (meistens ein Roller). Jedoch hat man da ein gewaltiges Problem. 45 km/h ist eine Geschwindigkeit, die in keinem Moment der tatsächlichen Verkehrssituation entspricht. Besonders in der Stadt wird man ständig von genervten PKW-Fahrern bedrängt. Auf dem Land werden längere Fahrtstrecken zur Tortur. Zwar ist man nun motorisiert aber so rechter Spaß will unter diesen Umständen natürlich nicht aufkommen. Als Konsequenz wird das Fahrzeug frisiert. Wird man damit erwischt, ist dies in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Da ein frisiertes Zweirad automatisch nicht mehr versichert ist, wird tateinheitlich auch noch ein Verstoß gegen §§ 1, 6 PflVG begangen. Die Folgen dürften jedem klar sein.
Einen Ausweg bilden hier die Kleinkrafträder (Mokicks und Roller) der Marke Simson. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.
Wenn man nun noch berücksichtigt das die genannten 60 km/h für eine Simson die Mindestgeschwindigkeit darstellt und in der Realität eher 70 km/h erreicht werden, dann ist es schwer noch Argumente für einen EU-Plastikroller zu finden. Allein vom Fahrspaß her gewinnt die Simson um Längen. Natürlich handelt es sich bei einer Simson um kein Neufahrzeug und es gibt immer mal wieder etwas zu reparieren aber die Technik ist sehr einfach gehalten und wer nicht gerade zwei linke Hände hat, kann an seiner Simson 90% - 100% aller Arbeiten selber erledigen. Inzwischen werden auch wieder Neufahrzeuge auf Basis alter Rahmen angeboten.
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