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myGully |
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17.01.15, 17:47
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab
Zitat:
In einer ersten Entscheidung haben Berliner Freifunker einen Erfolg gegen Abmahnungen erzielt. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass Freifunker sich auf das Providerprivileg berufen können.
Mehrere Anbieter der frei verfügbaren Funknetze waren im Juli gegen die ständige Flut von Filesharing-Abmahnungen in die Vorwärtsverteidigung gegangen: Statt die Abmahnungen auf eigene Kosten abzuwehren, verklagten sie selbst die Abmahner. Das Amtsgericht Charlottenburg gab in einer nun veröffentlichten Entscheidung einem der Netzaktivisten vollumfänglich Recht und bürdete dem Absender einer Filesharing-Abmahnung auch die Gerichtskosten einer Gegenklage auf.
Zuordnung einer IP-Adresse reicht nicht
Im vorliegenden Fall war es um den Film "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" gegangen, der im Mai 2014 unter der IP-Adresse eines Freifunkers in einer Tauschbörse aufgetaucht war. Die deutsche Marketing- und Vertriebsgesellschaft von Twentieth Century Fox hatte daraufhin beim Landgericht Köln die Personendaten des Anschlussinhabers beantragt, diesen kostenpflichtig abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Nachdem der Freifunker Gegenklage eingereicht hatte, zog die Vertriebsgesellschaft ihre Ansprüche zurück, wollte aber nicht für die Gerichtskosten aufkommen. Folge: Das Gericht wurde trotz des eigentlich gegenstandslos gewordenen Verfahrens tätig, um die Kostenverteilung zu entscheiden.
Die Entscheidung ist ein voller Erfolg für den Freifunker. Zwar hat das Gericht das Rechtsschutzinteresse der Rechteinhaber bestätigt, trotzdem stehe ihnen kein Anspruch auf Unterlassung, Auskunft oder Schadenersatz gegen den Anschlussinhaber zu. So geht das Gericht davon aus, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr ohne weiteres die Vermutung rechtfertigt, dass der auch hinter der beobachteten Rechtsverletzung stehe. So sei es zum Beispiel in Mehrpersonenhaushalten üblich, dass auch andere Personen den Internetanschluss unbeschränkt nutzen.
Provider-Privileg greift
Auch eine Störerhaftung schloss das Amtsgericht aus: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen", heißt es in der Entscheidung. Damit greife auch das so genannte Provider-Privileg, wonach Zugangsanbieter nicht für Rechteverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Im Fall des Freifunk-Anbieters seien weder Registrierungspflichten, noch eine Belehrung zu verlangen. "Auch etwa die Unterbindung der für die Tauschbörsennutzung typischen Verbindungen durch Sperrung der entsprechenden Ports erscheint angesichts deren Vielzahl und Veränderbarkeit nicht praktikabel", schreibt das Gericht.
Sollten noch mehr Gerichte ähnlich entscheiden, wird die bisherige Abmahnpraxis zum Risiko für die Rechteinhaber – sie könnten nicht mehr auf den seit Jahren etablierten Automatismus setzen, der ihnen in Fließbandverfahren Recht gibt und den Abgemahnten jeweils Hunderte Euro Kosten aufbürdet. Inzwischen dringt auch die Bundesregierung auf eine Neuregelung der Störerhaftung, um öffentliche Internetzugänge zu fördern. Ein Gesetzentwurf dazu lässt aber bisher auf sich warten. (Torsten Kleinz)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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17.01.15, 18:52
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#2
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Banned
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 419
Bedankt: 326
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Wenn das ein paar mal vorkommt, dann geht das in die nächst höhere Instanz und da wird dann den Abmahngeiern Recht gegeben...
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18.01.15, 21:29
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#3
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.987
Bedankt: 8.043
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Red doch keinen Scheiss... Wenn mehrere Gerichte unabhängig voneinander einen Provider-Status vergeben, wird das auch in höheren Instanzen durchkommen. Und damit ist jedwede Abmahnung rechtlich nicht mehr haltbar. Schon alleine, weil alle "großen" Provider da Sturm laufen würden.
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04.03.15, 17:56
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#4
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sexy bitch
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 150
Bedankt: 3.213
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Ich kann euch nur ermutigen euch auch einen Freifunk Router aufzustellen. Geht oft schon mit vorhandener Hardware, sonst gibt es diese ab ~20€
Ich betreibe auch meinen eigenen. Einrichtung hat keine 30 Minuten gedauert (Runterladen, Image Flashen, Namen vergeben)
Anleitung --> [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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