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myGully |
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22.12.14, 20:02
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 47
Bedankt: 11.572
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Käufer tritt zurück trotz Anzahlung
Hallo,
nun muss ich euch mal fragen wie so eine lage aussieht.
Ich habe meine Auto verkauft und nun will der Käufer einfach vom kauf zurück treten.
Er hat am Samstag eine Anzahlung in Höhe von 200.-EURO geleistet was ich auch schriftlich bestätigt habe. Der PKW sollte 1000,-EURO kosten, also ist die Anzahlung 20% vom Kaufpreis.
Die anfrage von Interessenten war so groß, daß ich alle abgesagt haben weil der PKW schon angezahlt wurde und er wollte den PLW am Samstag abholen und dann den Restbetrag von 800.-EURO mitbringen.
Einen Kaufvertrag haben wir schon gemacht aber noch nicht unterschrieben, daß wollten wir machen wenn der PKW abgeholt wird mit dem Restbetrag.
Nun möchte der Käufer morgen die Anzahlung zurück haben.
Meine Frage:
Muss ich den Käufer der nun den PKW doch nicht nimmt die volle Anzahlung zurück geben ?
Was meint ihr dazu ?
Gruß Aqua
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22.12.14, 20:17
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Normalerweise macht man erst einen Kaufvertrag, dann gibt es eine Anzahlung.
Da es bei euch umgekehrt war, steht dir mangels Vertragsgrundlage die Anzahlung nicht mehr zu.
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22.12.14, 22:16
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 47
Bedankt: 11.572
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Er hat doch eine Anzahlung gemacht und somit wurde eine Vertrag abgeschlossen, egal ob mündlich oder schriftlich.
Wenn er eine Anzahlung macht ist es doch eine Willeserklärung.
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22.12.14, 23:23
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#4
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Aqua
Er hat doch eine Anzahlung gemacht und somit wurde eine Vertrag abgeschlossen, egal ob mündlich oder schriftlich.
Wenn er eine Anzahlung macht ist es doch eine Willeserklärung.
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Schwierig. Offensichtlich war man sich ja einig darüber, dass der Kaufvertrag schriftlich geschlossen werden soll.
Die Anzahlung könnte man daher auch nur als "Sicherheitsleistung" für die Reservierung interpretieren.
Wie auch immer: Normalerweise gibt es eine Vertragsgrundlage für eine Anzahlung. Mir wäre es wegen den 200 Euro den Streit nicht wert.
Ich sage es nur ungern, aber der TS war hier doppelt naiv. Leider kann man sich heute auf das "gute Wort" nicht mehr verlassen, er hätte sich zumindest bis zum endgültigen Verkauf des KFZ ein paar Interessenten "warm halten" müssen.
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23.12.14, 00:50
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#5
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Hawara
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Austria
Beiträge: 299
Bedankt: 257
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AT oder DE? In Österreich ist auch ein mündlicher Vertrag bindend und ohne deine Zustimmung kann er nicht einfach "zurücktreten". In DE ist das vermutlich ähnlich.
Die Anzahlung bleibt bei dir, für solche Fälle gibts die ja.
Ich glaube du könntest ihn auf die Erfüllung seiner Vertragspflicht klagen (also den Kauf des KFZ), wenn aber viele andere Käufer Interesse haben ist das kaum die Mühe wert.
Er kann versuchen die Anzahlung von dir einzuklagen, Erfolg halte ich für unwahrscheinlich.
Ich würde beim Rechtsschutz nachfragen, falls du nicht versichert bist ev. über Freunde, Eltern.
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23.12.14, 08:34
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#6
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Freizeitrentner
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Ankh Morpork
Beiträge: 120
Bedankt: 168
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Müssen mußt Du nichts!
Durch die Anzahlung entstand ein bindender Kaufvertrag (ob mündlich oder schriftlich).
Du kannst den Käufer auffordern den PKW gegen Zahlung des Kaufpreisrestes abzuholen und im Weigerungsfalle Rücktritt und Schadensersatz ankündigen, womit der Anspruch auf Rückgabe der Anzahlung wohl "verbraucht" werden würde.
Ob es lohnend ist für 200€ solchen Aufwand zu betreiben mußt Du selbst wissen. Da Du ja noch andere Interessenten hattest, gib ihm die Kohle zurück und verkauf den Wagen an jemand anderen. ...ist streßfreier!
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Wo das Chaos auf die Ordnung trifft, gewinnt meist das Chaos, weil es besser organisiert ist!
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23.12.14, 09:15
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 47
Bedankt: 11.572
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Wenn ich doch nun andere Interessenten anrufen und sagen das der PKW wieder zur verfügung steht, denken die das was daran faul ist.
Habe gerade bei einem Rechtsanwalt angerufen.
Er sagte, wenn der Käufer eine Anzahlung geleistet hat ist es eine Willenserklärung und es kam zu einen Kaufvertrag, streng gesehen steht mir die Anzahlung zu wenn der Käufer abspringt. Auch wenn der Kaufvertrag schon ausgefüllt wurde aber noch nicht unterschrieben ist. Die Anzahlung ist dafür da, das Er den PKW kaufen wollte.
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23.12.14, 09:56
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#8
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Freizeitrentner
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Ankh Morpork
Beiträge: 120
Bedankt: 168
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Zitat:
Zitat von Aqua
Wenn ich doch nun andere Interessenten anrufen und sagen das der PKW wieder zur verfügung steht, denken die das was daran faul ist.
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Wenn man am Telefon kurz den Sachverhalt schildert (Käufer ist abgesprungen), sieht da keiner etwas faules dran.
Es ist schon ärgerlich, wenn man mit solchen Leutchen Geschäfte macht. Doch bevor es in ein Fiasko endet, bei dem evtl. nur die Anwälte gewinnen, gib ihm die Taler wieder und gut ist.
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23.12.14, 13:57
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#9
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Nur so ein Gedankenspiel: Du berufst dich auf den mündlichen Vertrag, Käufer ist verärgert, holt das Fzg aber ab und verweigert den Abschluss eines zusätzlichen schriftlichen Vertrags, da ja bereits ein mündlicher besteht. Wie willst du nachweisen, dass beim mündlichen Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde?
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23.12.14, 16:26
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 47
Bedankt: 11.572
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Ich habe den Käufer keine Unterlagen bzw. Papiere über den PKW und auch keine PKW-Schlüssel ausgehändigt. Das wollten wir am kommenden Sanstag machen,wenn der Käufer den Restbetrag mitbringt und den Kaufvertrag unterschreibt.
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23.12.14, 17:04
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#11
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Also ist doch der Einwand von Katzenfisch vollkommen berechtigt.
Mach jetzt kein Drama sondern erstatte einfach die Anzahlung.
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23.12.14, 17:58
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#12
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.457
Bedankt: 9.553
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Zitat:
Zitat von Aqua
Er hat am Samstag eine Anzahlung in Höhe von 200.-EURO geleistet was ich auch schriftlich bestätigt habe.
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Zitat:
Zitat von Aqua
Einen Kaufvertrag haben wir schon gemacht aber noch nicht unterschrieben
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Kurze Frage am Rande... in welcher Form hast Du denn die Anzahlung "schriftlich bestätigt", wenn nicht in Form eines Kaufvertrages? Wenn Du dem Käufer quittierst (Zitat: "schriftlich bestätigt"), eine Anzahlung erhalten zu haben, muss auf dem Beleg doch auch bemerkt sein, wofür die Kohle ist!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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23.12.14, 20:44
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 47
Bedankt: 11.572
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Habe aufgeschrieben für welches Auto es ist mit dem Amtlicheskennzeichen.
Wir habe uns geeinigt und nun ist aller über der Bühne.
Dank an euch für teilnahme.
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23.12.14, 21:43
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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wie habt ihr euch "geeinigt" ?
wär auch interessant
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