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Wohnung kündigung trotz Erziehungsberechtigem

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Ungelesen 15.09.14, 12:29   #1
Setchan
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Standard Wohnung kündigung trotz Erziehungsberechtigem

Moin leutz,

Da das für mich ziemlich neues Gebiet ist und die Kündigung absolut fehlerfrei sein muss (scheiß vermieter...) frag ich mal lieber nach.
Ich möchte meinen Wohnungsmietvertrag kündigen. Damals beim Einzug war ich allerdings noch Minderjährig, somit hat meine Mutter als Erziehungsberechtigte mit unterschrieben.

Müssen nun also auch bei der Kündigung wieder beide Unterschreiben?
Laut Mietvertrag bin ich der Mieter, vertreten durch die Erziehungsberechtigte.

Muss ich in dem Fall bei der Textformulierung noch etwas besonderes beachten?


Noch was anderes zur Kündigung.
Ich hab mehrfach gelesen/gehört dass eine Renovierung meinerseits nicht mehr nötig sei wenn im Mietvertrag starre Fristen dafür festgelegt wurden, da durch die Fristen die ganze Renovierungsabmachung nichtig ist. Das ist bei mir der Fall.
Die Wohnung wurde mir eh in einem schlecht renoviertem Zustand hinterlassen (in Übergabeprotokoll vermerkt).
Allerdings ist auch ein Teppichboden vorhanden welcher auch im Mietvertrag erwähnt wurde (pflege halt).
Da auch dieser über die Zeit stellenweise recht stark abgenutzt wurde, bin ich verpflichtet auch diesen zu erneuern oder ähnliches? Oder zählt das nicht in die "Besenreine" übergabe mit rein?
Es geht mir einfach drum dass ich mich für diesen Typen nicht in unnötige Arbeit und Kosten stürzen will, aber vor allem eine Absicherung brauch dass er nicht auf die Idee kommt meine Kaution für irgendwas noch rauszuschmeißen was garnicht auf mich abzuwälzen wäre

Danke schonma
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Ungelesen 15.09.14, 12:50   #2
N7-WasD
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Die meisten deiner Fragen lassen sich durch das lesen des Mietvertrages beantworten.

Da stehen dann auch so Sachen zur Wohnungsübergabe drinnen. Ebenso ob geweißelt werden muss oder nicht.

Im Idealfall hat man einen Nachmieter mit dem man sich darüber hinaus Kurzschließen kann - wer macht was und wo kommt man sich entgegen.


Zum Thema "Unterschrift der Mutter" --> Du bist nun Volljährig und besitzt keinen Vormund mehr, daher kannst du dich betreffende Verträge kündigen.
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Ungelesen 15.09.14, 13:36   #3
Setchan
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Okay danke.

Aber beim Renovieren gehts mir eben um die Starren Fristen im Vertrag.
Laut Vertrag habe ich die Wohnung gerä#umt Besenrein zu übergeben.
Die WOhnung ist auch nachwievor in Weiß gehalten.....nur halt, naja sagen wir mittlerweile AltWeiß

Aber es sind auch starre Fristen zru Renovierung angeben. Also Streichen der Wände, Türen, Küchen/Bad-Renovierung, Pflege und Reinigung des Teppichbodens.
ABER:
Zitat:
Unzulässig sind starre Klauseln, die etwa Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben. Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Küche und Bad alle drei 3 Jahre renoviert werden müssen, Wohn- und Schlafräume alle vier bis fünf Jahre sowie Fenster, Türen und Heizkörper alle sechs Jahre, können Sie diese Vorgaben ignorieren.
Aufgrund dieser Bestimmung gehe ich jetzt davon aus dass ich ausschließlich dazu verpflichtet bin die Wohnung eben Besenrein zu hinterlassen und keinerlei Renovierungsarbeiten zu verrichten.
Esseiden es gibt dabei Ausnahmen die ich vorher gerne wissen würde.


Vielleicht als kleines Hintergrundwissen: Ich habe nicht das beste Verhältnis zu meinem Vermieter und dieser hat kein problem damit einfach alles auf mich abzuwälzen. Und ich habe berechtigte Sorge dass ich meine Kaution nicht einfach wiedersehen werde wenn ich einen Fehler dabei mach.

Und nein, um einen Nachmieter werd ich mich nicht kümmern. So sehr hasse ich keinen^^
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Ungelesen 15.09.14, 13:54   #4
N7-WasD
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Okay, dass mit den starren Klauseln war mir bisher auch fremd. Wieder was gelernt!


Aber zum Thema Abnutzung Teppich & Bodenbelag:

Zitat:
Bodenbeläge:

Ein Teppichboden gilt nach ca. 10 bis 15 Jahren als verschlissen. Der Vermieter kann nach dieser Zeit keinen Schadensersatz verlangen und der Mieter könnte nach dieser Zeit sogar einen neuen Teppichboden verlangen.

Für Klebereste am Boden, die durch das Verlegen des Teppichbodens entstanden sind, ist der Mieter verantwortlich. Er muss aber nur den Zeitwert ersetzen, wenn der Unterboden komplett beschädigt ist.

Auch für Abdrücke auf dem Teppichboden oder Parkett, welche durch schwere Möbel entstehen, ist der Mieter nicht haftbar zu machen. Auch das ist gewöhnlicher Gebrauch. Mieter sollen diese aber wenn möglich vermeiden. Zum Beispiel durch Unterlegscheiben.

Wird Parkett durch Pfennigabsätze von Schuhen beschädigt, muss der Mieter Schadensersatz leisten. Denn es kann von Mietern verlangt werden, dass diese Schuhe ausgezogen werden. Der Schadensersatz muss aber auch nur für den Zeitwert geleistet werden. Das gilt aber nicht bei vermieteten Geschäftsräumen.

Auch bei Brandlöchern haftet der Mieter.Wird Bodenbelag durch Möbel oder Blumenkübel auf dem Balkon oder der Terrasse beschädigt, handelt es sich um normale Abnutzungsspuren. Jedenfalls dann wenn Unterdeckel benutzt wurden.Wird der Bodenbelag auf Balkon oder Terrasse durch Regenwasser oder durch die Sonne verschlechtert, ist das Vermietersache.

Hier mal die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], da gibt es einiges zu lesen
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Ungelesen 15.09.14, 14:04   #5
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ah das hilft mir sehr weiter, danke

Dann sollte es eigentlich ein ziemlich einfacher Auszug werden^^
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Ungelesen 15.09.14, 14:14   #6
Destiny
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Wenn du Löcher gebohrt hast und Nägel oder Dübel drin hast, müssen diese entfernt und die Löcher zugemacht werden - mit Gips. Das geht relativ einfach und kostet nicht die Welt.

Das mit den starren Klauseln heißt übrigens, dass du - während du da wohnst - nicht alle 2 Jahre die Küche renovieren musst als Beispiel. Aber wenn die Farbe auf der Wand vergilbt ist, solltest du sie wenigstens nachpinseln. Kauf die billigste weiße Farbe im Baumarkt und leg los. So schwer ist das nicht. Du musst ja nicht tapezieren.
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Ungelesen 15.09.14, 14:19   #7
N7-WasD
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Spachtel die Löcher zu, mach das Bad sauber und schmeiß den Sauger an, dann sollte sich das ganze eigentlich von der Seite haben.
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Ungelesen 17.09.14, 07:27   #8
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Pauschalisierend kann man auch nicht sagen, dass alle starren Fristen die komplette Renovierungspflicht unwirksam machen, es kommt vielmehr auf die Formulierung der Verpflichtung an - so gibt es auch flexible Fristenpläne, die dann, wenn sie gut gewählt sind, nicht die Klausel an sich unwirksam machen.


Aber wie hier schon ein anderer sagte: Nur du kennst den Zustand der Wohnung und auch den Mietvertrag. Ohne den komplett zu sehen bzw die betr. Klausueln wird man dir hier nicht groß weiterhelfen können.
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Ungelesen 17.09.14, 08:23   #9
Destiny
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Wenn du z.B. viel rauchst, solltest du dem Nachmieter keine vergilbten Wände hinterlassen. (Du hast ja selbst geschrieben, dass es kein Weiß mehr ist, also vergilbt.) So etwas gehört sich nicht und was ist daran so schwer, ein paar Eimer weißer Farbe im Baumarkt zu holen und die Wände weiß zu pinseln? Die Wohnung sollte nach Aufgabe immer in einem vernünftigen Zustand sein.

Ich hab aber irgendwie das Gefühl, dass du keine Lust hast, die Bude einmal durchzumalern?! Lieg ich da richtig?
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Ungelesen 17.09.14, 13:11   #10
Setchan
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Die Fragen wurden schon beantwortet...also sinnlos jetzt noch seltsame Vermutungen anzustellen.


Wie schon erwähnt geht es mir hierbei lediglich darum wozu ich wirklich verpflichtet bin. Das hat weder etwas damit zu tun dass ich keine Lust auf irgendwas habe noch dass ich nicht weiß wie das gehen soll.
Ich kann renovieren da es auch nicht das erste mal wäre. Und ich bin mir nich zu schade mich auch Dreckig zu machen oder sonstwas.
Genauso weiß ich auch was sich gehört und was nicht. Dass ich Löcher zuspachtel oder gelbe wände nochmal überstreich versteht sich von selbst.
Ich will lediglich auf nummer sicher gehen dass mein Vermieter mir nicht Sachen anhängen kann zu denen ich auch nicht verpflichtet bin, da ich sicher bin dass er das auch versuchen würde. Ich sehe nämlich nicht ein, aufgrund der Umstände und Vorkomnisse, mich in diesem einen Fall in unnötige Kosten und Arbeit zu stürzen wenn dies nicht meine Aufgabe ist.


Zitat:
Zitat von Mike_schuster Beitrag anzeigen
Was spricht dagegen mal den Vermieter anzurufen und die Sache vorab zu klären ?
Ich denke das habe ich schon erwähnt. Es ist sinnlos weiterhin mit dem Vermieter zu kommunizieren.
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Ungelesen 18.09.14, 12:13   #11
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Was steht denn genau im Mietvertrag drin wegen Kündigung, Renovierung und so?
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Ungelesen 18.09.14, 13:57   #12
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Ich hab die antworten die ich wollte.

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