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myGully |
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24.06.14, 02:33
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
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Verstoss BtmG als Ausländer
Hallo alle zusammen,
Ich bräuchte mal eure Hilfe: Vergangenes Wochenende wurden ein Kumpel (Fahrer) und ich (Besitze keinen Führerschein) auf dem Weg an ein Festival von der Polizei angehalten. Wir wurden gefragt, ob wir illegale Substanzen dabei hätten und falls ja, sie uns die Chance geben, diese freiwillig rauszurücken.
Wir hatten. Ich hatte etwas Gras (Outdoor mit viel Geäst und niedrigem THC gehalt) dabei und gab das sofort raus. Leider weiss ich nicht wie viel es war und die Waage der Streife war kaputt. Ich schätze es war im hohen einstelligen Grammbereich oder im niedrigen zweistelligen Grammbereich (also irgendwas zwischen 8 und 11 Gramm - aber eben, das ist eine Schätzung). Der Polizist ging von reinem Eigenbedarf aus, was ich bejahte (und auch stimmt - es war nicht portioniert, ich habe es irgendwo auf der Gasse gekauft).
Also kurz:
- Ich bin 29
- Ich bin weder Deutscher Staatsbürger noch lebe ich in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat (lebe in der CH).
- Ich bin weder in DE noch in einem anderen Staat jemals auf irgendeine Weise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
- Ich habe auf Nachfrage alles sofort rausgerückt, sie haben sogar auf eine weitere durchsuchung des Gepäcks verzichtet.
- Bundesland Ba-Wü
Meine Frage:
- Hat jemand Erfahrungen, was mir da droht?
- Wird auch bei Nichtverfolgung (die Hoffnung stirbt zuletzt) noch Post an mich verschickt?
- Falls es eine Geldstrafe gibt (womit ich gut leben könnte) - mit was für einer Summe muss ich da uuuuuungefähr rechnen?
- Erfolgt das Schreiben per Einschreiben?
Ich wäre euch wirklich für eine Auskunft hier oder via PM dankbar!
Grüsse Karel
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24.06.14, 03:32
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#2
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 4.702
Bedankt: 1.616
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Ich bin jetzt auch kein Experte aber ich würde dir einen Gang zum Anwalt empfehlen!
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24.06.14, 03:44
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2013
Ort: Schweiz
Beiträge: 16
Bedankt: 3
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Dir passiert nix, du lebst in CH...
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24.06.14, 06:01
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#4
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Geldstrafe richtet sich nach dem was du verdienst ,von mir wollten die das letzte mal für knapp 20 Gramm 2000 Euro Strafe und 70 Euro Bearbeitung
Wenn die euch einfach gehen gelassen haben ohne euch aufs Revier mitzunehmen fürs erkennungsdienstliche zeugs ,dann wärs schon gut möglich,daß die Schlümpfe ausnahmsweise im Leben ihr Wort gehalten haben .Vorallem für BAWÜ ist das schon fast ein Wunder,weil die sich selbst für 0,3 schon die Hände reiben und Leute mitnehmen.
Zitat:
Dir passiert nix, du lebst in CH...
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Was hat das damit zu tun ?,er hat das Zeug auf Deutschen Boden mit sich geschleppt und hier gilt Deutsches Gesetz. Wenn ein Holländer hier mit Gras erwischt wird,bekommt er ebenso Probleme
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24.06.14, 09:21
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Danke schon mal für eure Antworten bis jetzt.
Also die Polizei hat bei der Kontrolle gesagt, dass sie mir nix garantieren können, aber es - und ich zitiere - "wenn überhaupt auf ne geldstrafe rausläuft". Ich trau denen aber halt nicht so recht.
Sie haben mich aber nur nach Beruf gefragt (ich bin seit gut einem jahr wieder vollzeitstudent, verdiene also so gut wie gar nichts). Musste aber keine finanziellen verhältnisse angeben.
Die CH-Behörden würden bei einer Geldstrafe auch gar nicht informiert, es käme ein schreiben per post. Aber ich denke, wenn ein verfahre eröffnet würde, würden ja die hiesigen behörden informiert oder? Weil in der Schweiz würde ich für sowas nur zwischen 100 - 300 franken (90 - 250 euro) bezahlen und es gäbe nicht mal nen eintrag. von dem her...und ne haftstrafe, egal ob bedingt oder unbedingt, wäre ja einigermassen unrealistisch für die tat oder?
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24.06.14, 09:25
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#6
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.663
Bedankt: 2.175
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du kriegst ne geldstrafe, du kriegst nen normalen brief und die strafe dürfte relativ hoch ausfallen...wobei du ja anscheinend das zeug freiwillig rausgerückt hast, solche sachen wirken sich auf die strafe aus. lass dich einfach überraschen, der zug ist ja schon abgefahren
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24.06.14, 09:35
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 151
Bedankt: 67
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kenne viele fälle, die bekamen die Todesstrafe. Ruhe in Frieden Kiffer Freunde
Ich weiß nicht wieso man da nicht den Anwalt fragt ?
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24.06.14, 09:43
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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@bambam: danke für die einschätzung. das problem ist halt, dass wenn die strafe sehr hoch ist, ich als studikus einen moment brauche um die kohle zusammen zu schlauchen - da wäre es halt sinnvoll, das schon vorher zu wissen :-)
@krake: habe unter fachleuten rumgefragt, aber keiner kann zu deutschem recht irgend ne aussage machen. sind halt alles schweizer - und hier kräht kein hahn nach cannabis unter 15g.
Ach und nochwas, dann geb ich ruhe: Wie lange muss man in DE normalerweise auf solche Post warten? In der Schweiz kann sowas Monate dauern...
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24.06.14, 16:00
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#9
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.663
Bedankt: 2.175
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Zitat:
Zitat von karelp
@bambam: danke für die einschätzung. das problem ist halt, dass wenn die strafe sehr hoch ist, ich als studikus einen moment brauche um die kohle zusammen zu schlauchen - da wäre es halt sinnvoll, das schon vorher zu wissen :-)
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die kohle sollte kein problem sein, ein anruf genügt und die stunden es bzw. kannste übern gewissen zeitraum abstottern. da du in derschweiz wohnst, sind die behörden froh, wenn du überhaupt zahlst ohne das die hinterherrennen müssen.
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24.06.14, 14:08
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#10
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.221
Bedankt: 869
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@m3Zz: Wie kommst du auf 2g? Der Threadersteller sprach von schätzungsweise 8-11g...
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24.06.14, 18:42
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.155
Bedankt: 2.358
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Eigentlich ist im Btmg nur die nicht geringe Menge genau definiert.
Und zwar sind das 7,5 gr. reines THC.
Die geringe und normal Menge wird in den einzelnen Bundesländern festgelegt.
Laut [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] wären das in Baden Würtemberg 6 gr.
Mit ein bischen Glück wird das eingestellt.
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25.06.14, 18:07
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#12
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von KaYza
Dir passiert nix, du lebst in CH...
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Das ist völliger Quatsch!
Zitat:
Zitat von Fietze
Eigentlich ist im Btmg nur die nicht geringe Menge genau definiert.
Und zwar sind das 7,5 gr. reines THC.
[...]
Mit ein bischen Glück wird das eingestellt.
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Richtig. Allerdings richtet sich die Unterscheidung, ob geringe oder nicht geringe Menge, richtet sich nach dem Netto-Gewicht. In den Fällen, wo das fraglich ist, kann man zB das Gras untersuchen und kommt dann auf eine Menge x THC pro Gramm Gras. Wenn die Gesamtmenge dann mehr als 7,5g reines THC (Netto) aufweist, handelt es sich um eine nichtgeringe Menge und somit steigt die Strafe enorm.
Das ganze Verfahren wird wahrscheinlich so ablaufen:
Du bekommst definitiv Post, egal ob Einstellung, Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung - der Beschuldigte muss ja informiert werden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Jedenfalls ist es so in RLP, denke aber auch in BaWü.
Es könnte eingestellt werden, denke ich aber nicht.
Es könnte auch zu ner Verhandlung kommen, könnte sein, glaub aber auch nicht.
Meiner(!) Meinung(!) nach wirst du einen Strafbefehl bekommen. Das heisst, die StA fordert von dir Zahlung einer Geldstrafe ohne Anberaumung einer Hauptverhandlung.
Dann bekommst du zB, bei der Menge gut möglich, 60-90 Tagessätze.
Einen Tagessatz kannst du errechnen, in dem du dein Netto-Monatsgehalt durch 30 teilst (sofern keine abzugsfähigen Schulden, keine (unterhalsbedürftigen) Kinder /Ehefrau.
Dann kannst du dagegen Einspruch einlegen und es kommt doch zu ner Hauptverhandlung vor Gericht (und meist wird es dann nur teurer, sofern du nichts entlastendes vorbringen kannst oder sofern du nicht nur wegen der Tagessatzhöhe Einspruch eingelegt hast) oder eben innerhalb der Frist den festgesetzten Betrag bezahlen.
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24.06.14, 22:45
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 241
Bedankt: 62
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thc gehalt ist denen glaub egal...zählt nur gramm und dann was als eigenbedarf angeshen wird...im zweifelsfall geh zum anwalt...wird aber teuer werden
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25.06.14, 13:07
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#14
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.663
Bedankt: 2.175
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Zitat:
Zitat von uhu20067
thc gehalt ist denen glaub egal...
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mit glauben hilfste dem TE nicht weiter...der THC gehalt ist überhaupt das wichtigste...wen interessiert ein kilobeutel industriehanf? richtig...niemanden, erst der THC gehalt bestimmt über strafenhöhe
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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25.06.14, 13:46
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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sehr, sehr wichtige und für mich erleichternde info bambam. danke. Es war nämlich ziemlich klägliche outdoor-wiese, weswegen ich überhaupt soviel mitgenommen habe. man musste recht viel reinmachen, damits knallte (und das sogar bei mir, der 2 mal im jahr kifft).
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25.06.14, 14:14
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#16
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.457
Bedankt: 2.726
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Zitat:
Zitat von m3Zz
In Bayern kannst du dagegen mit MGs abgeführt werden, wie ein Terrorist, schon bei unter 1g. Bayern ist da teils noch richtig hinterwäldlich.
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Lass mich raten, du kommst nicht aus Bayern, oder?
Woher hast du solche Storys?
Hier wird man genauso bestraft oder halt mal laufen gelassen wie anders wo auch. Wurde auch schon mit dem ein oder anderen Tütchen erwischt - blöd gelaufen. Musste bisher nur einmal löhnen, die anderen Male wurde ich gebeten die "Zigarette" auszumachen.
Der einzige Unterschied zu den Cops hier in BaWü ist, dass sie nicht lange fackeln wenn du denen doof kommst. Zurecht.
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25.06.14, 15:00
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#17
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.155
Bedankt: 2.358
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@ TE
In deinem Fall liegt du aber über der geringen Menge, in BW sind das 6 Gramm brutto.
Und unter der nicht geringen Menge, lt. BtmG 7,5 gr. THC.
Bei der geringen Menge spielt der THC-Gehalt auch keine Rolle. Hier wird immer brutto gerechnet.
Bei größeren normal Mengen doch sehr wohl, denn die 7.5 gr THC können schnell überschritten werden.
50 gr Gras mit 15 % THC Gehalt reichen da schon.
Bedeutet das dein Verfahren vielleicht gar nicht eingestellt werden kann.
Ich denke, dass du aber max. einen Strafbefehl bekommst.
D.h., du wirst bestraft, kleine Geldstrafe, aber keine Verhandlung.
Vielleicht wird das Verfahren wegen geringem öffentlichen Interesse bei Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Ich würde der Sache erst mal gelassen entgegen sehen.
Einen RA brauchst du nur wenn es zur Anklage kommen sollte.
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25.06.14, 15:30
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Wie gesagt, ich hab halt scheisse gebaut und ich steh auch dafür grade. Ich war nur im ersten moment etwas irritiert, weil das strafmass in DE und speziell in BaWü offenbar klar härter ist als in der Schweiz.
Aber eben: Mit ner Geldstrafe kann ich gut leben und davon ging der Kontroll-Schlumpf und auch viele User hier aus. Ich hab jetzt mal 500 Euro rausgetan zur sicherheit. Wenns mehr wird muss ich dann kucken. Ich lass es mal auf mich zukommen. Eintrag in DE ist mir recht wurscht, solange mein Leumund in der Schweiz sauber bleibt (bleibt er, soferns nur eine Geldstrafe gibt).
Danke auf jedenfall an alle, die hier etwas beigetragen haben.
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25.06.14, 17:23
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#19
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 64
Bedankt: 207
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@ alle Kiffer
Die Diskussion hier und wie locker Ihr alle darüber schreibt, erschreckt mich echt. Ich habe eine 7 Jahre alte Tochter und schwöre bei Gott, wenn eine drecki...Kiffer oder Alki-Sa... die im Suff oder Rausch tot fährt, dann spreche ich das Urteil und das ist nicht so lasch, wie in dem (mittlerweile) Drecksstaat hier.
Ich hätte vor 20 Jahren niemals gedacht, dass ich so über diesen Staat denke, wenn ich das schon höre, Freimenge zu persönlichen Gebrauch und so ein Mist.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei curry1967:
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25.06.14, 18:18
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Danke für deine Einschätzung. Nur: Wie wie die Sta denn Tagessätze festlegen wenn sie mein Gehalt nicht kennen?
Sie wissen nur, dass ich Student bin. Ich lebe von meinem bisschen gespartem und einem zuschuss meiner eltern. Aber dass können sie ja auch ned wissen, ich bin auch nicht nach meinem Gehalt gefragt worden. Gibts dann einen Pauschalbetrag? Oder wie?
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25.06.14, 19:00
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#21
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Es wird geschätzt anhand der bekannten Umstände. Sofern es denn überhaupt einen Strafbefehl gibt; wie gesagt, es ist nur meine Einschätzung.
Deswegen gibt es ja die Möglichkeit, allein wegen der Höhe Einspruch einzulegen.
Student bedeutet aber oftmals einen Tagessatz in Höhe von 10-20 €.
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26.06.14, 10:02
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#22
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Gulligammler
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Am Arsch der Welt
Beiträge: 945
Bedankt: 3.437
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Also ich komme aus Bayern und wurde beim kauf von 2.0g erwischt,anklage war Versuchter kauf,paar Monate später kam Brief das ich 800 Euro strafe zahlen muß oder aber für 20 Tage ins gefängniss gehen soll bzw 80Std gemeinnützige Arbeit verrichten muß.Du mit deinen 8g wirst da sicher heftiger bestraft.Ein Anwalt bringt da nicht wirklich was.Sry.
__________________
"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
Link down? PM! Re-Up kommt!
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26.06.14, 10:28
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#23
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.457
Bedankt: 2.726
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Zitat:
Zitat von m3Zz
[...]
Bayern machte da halt ein riesen Fass auf für nichts.
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Ja, hast Recht. Die Polizei hier in Bayern vertritt halt das Gesetz. Sauerei so was
Ich erdreiste mich mal dazu dir nicht zu glauben, dass drei Uniformierte mit MP's bewaffnet euch abgeführt haben... Es sei denn ... was habt ihr da gerade "montiert"?
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26.06.14, 11:04
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#24
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.457
Bedankt: 2.726
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Schon mal daran gedacht, dass sie eine Personenkontrolle durchgeführt haben weil sie jemanden gesucht haben? Da stehen die dann teilweise in Kevlar und Montur.
Ihr seid einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, hätte dir überall in Deutschland passieren können
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27.06.14, 06:51
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#25
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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So sieht es aus.
Du sagst ja selbst,dass sie eine Personenkontrolle durchgeführt haben; vielleicht hatten sie deswegen die MPs. Und die hätten sie ja kaum weglegen müssen/dürfen, um euch abzuführen.
Von daher passt das schon.
@GrowJoe: Das kann man nun nicht pauschalisieren.
Der Antrag der StA liegt immernoch im Ermessen des bearbeitenden StA. Und dass Bayern streng ist, das muss man auch berücksichtigen.
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27.06.14, 09:57
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#26
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.404
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Und bevor hier noch mehr Halbwissen verbreitet wird, mache ich das ganze Thema mal zu.
@Themenersteller
Sinnvoller wäre es direkt einen Anwalt zu konsultieren wenn du die Hose voll hast.
Zudem, auch wenn es jetzt etwas heuchlerisch erscheinen mag, ist Rechtsberatung im Internet (zumindest in Deutschland) nicht erlaubt.
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