Ein Mann war mit seinem Auto im Zentrum von Heidelberg in eine Fußgängergruppe gefahren und dann mit einem Messer bewaffnet geflüchtet. Drei Passanten wurden auf dem belebten Bismarckplatz der Altstadt am Samstagnachmittag verletzt, wie ein Sprecher der Polizei am Abend sagte. Einer von ihnen, ein 73-jähriger Mann, erlag am Abend seinen Verletzungen.
Bei den beiden anderen leichtverletzten Personen handelt es sich laut Polizei um einen 32-jährigen österreichischen Staatsangehörigen und eine 29-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina. Nach ambulanter Behandlung vor Ort konnten beide aus der ärztlichen Obhut entlassen werden.
Nach den Schüssen auf den mutmaßlichen Todesfahrer wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Der verdächtige 35 Jahre alte Deutsche war mit einem Messer geflüchtet.
Waffeneinsatz nur in Extremfällen
Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.
Im Fall von Heidelberg ist dies laut Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen – das belegt auch ein verifiziertes Video, das auf Twitter zu sehen ist.
Täter schweigt zu Vorwürfen