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myGully |
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15.09.13, 20:52
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#1
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Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 388
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Rechtliche Probleme bei zu billig verkaufen?
Guten Tag,
Ich habe sehr gute Kontakte bekommen und kann sehr billig orginale Airmax/Nike Airs besorgen. Das einzige ist, dass sind einfach zurückgesendete Schuhe (die nicht gepasst haben o.ä.).
Ich könnte die für 80€ anbieten (Wahrscheinlich bei massen Käufen viel billiger), im Internet sind die meistens über 120€.
Würde ich rechtlich Probleme bekommen, wenn ich die Schuhe viel günstiger verkaufen würde als die "Konkurrenten" im Internet? Gibt es eine art mindest verkauf Preis, damit der Preis nicht ganz in den keller geht?
Danke im voraus.
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15.09.13, 21:00
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 637
Bedankt: 685
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Als Neu kannst du sie schonmal nicht mehr Verkaufen.
Und wenn über Ebay wenn mehr als 3 dann biste Händler, somit entsprechende Haftung und Steuern
bla bla bla
Und wenn es China Ware ist, kann es Ärger geben
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15.09.13, 21:06
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#3
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Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 388
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Hast recht, ich habe die Steuern etc. nicht mit berechnet, dann würde ich auch wohl über 100€ kommen.
Ich muss es dann wohl eher "undercover" verkaufen auf Market Foren etc.
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16.09.13, 11:04
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#4
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
wenn über Ebay wenn mehr als 3 dann biste Händler
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Mich würde interessieren, wo genau das stehen soll. Habe drei Kugelschreiber hier liegen. Darf diese also nicht verkaufen, da ich sonst Händler wäre? Interessant, ich dachte immer, es kommt da eher auf eine regelmäßige Tätigkeit mit Gewinnabsicht an?
Wie hoch wären denn diese Steuern bei einem steuerbefreiten Kleinunternehmer? Kenne mich in dem Bereich nicht wirklich aus, aber ich meine doch, dass das dann so ungefähr 0% wären. Und wenn er sich nicht befreien lässt, sind 80€ + 19% immernoch weniger als 120€, zumal er sich dann 19% vom Kaufpreis als Vorsteuer zurückholen kann, oder sich das falsch?
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16.09.13, 15:10
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Als Kleinunternehmer ist man nicht steuerbefreit. Man bezahlt regulär seine Steuern, kann keine Mehrwertsteuer abziehen beim Einkauf. Dafür kann man eine formlose Steuererklärung abgeben, die auf ein Blatt passt - solange man 17.500€ nicht überschreitet.
Man kann die Ware als gebraucht verkaufen oder wie bei Autohändlern als Tageszulassung sozusagen, also nur einmal anprobiert oder so. Aber nicht alle drei Schuhe auf einmal sondern hintereinander. Ebay drängt einen sehr schnell in die gewerbliche Ecke, da bei gewerblichen Verkäufern eine Monatsgebühr zu holen ist.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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