myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Schule, Studium, Ausbildung & Beruf
Seite neu laden

einkommensteuerklärung lohnsteuerklasse 1

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 04.08.13, 02:06   #1
g_ss
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
g_ss ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard einkommensteuerklärung lohnsteuerklasse 1

Hallo,


Ich hätte da eine Frage undzwar habe ich 2012 3 Monate auf Vollzeit gearbeitet etwa mtl 850+-eur auf Lohnsteuerklasse 1, um mir eine Sprachreise zu gönnen .
Nun ist es ja so, dass die Steuern so abgerechnet werden , wie als wenn man den gleichen Betrag das ganze Jahr über verdient. Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?

(Auszug Wikipedia)
Ein Student aus Bayern (unverheiratet = Lohnsteuerklasse I) jobbt vom 1. August bis 31. August und erhält dafür brutto 1.260 €. Der Arbeitgeber behält davon (laut Lohnsteuertabelle) 51,50 € Lohnsteuer und 4,12 € Kirchensteuer ein. Andere steuerpflichtige Einkünfte hat der Student im ganzen Jahr nicht. Da sein Jahreslohn 10.800 € nicht übersteigt, erhält er die Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. den Solidaritätszuschlag zurück. Selbst bei Überschreiten des Jahresfreibetrags, weil z. B. noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen.

Ich bin nicht genau sicher , da ich widersprüchliche Sachen gehört habe.Meine Eltern haben auch keine Ahnung.
g_ss ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 12:25   #2
Fietze
Androide
 
Benutzerbild von Fietze
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
Fietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?
Zurückverlangen ist gut!
Du solltest eine Einkommensteuererklärung abgeben, nur dann wird dir zuviel gezahlte Steuer erstattet.

Als Software kann ich dir das Wiso Steuer Sparbuch empfehlen:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Updates lade dir am besten hier herunter:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Damit kannst du deine Steuererklärung erstellen und alles ausdrucken. Das Programm sagt dir auch, ob du was zurück bekommen tust.
Unterschreiben und ab zum Finanzamt damit!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 12:39   #3
321meins
Ex-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte
Standard

Das ist wirklich simpel, dazu braucht man keine Software.
In der Regel erhältst du vom Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Die Daten kannst du 1:1 in der Steuererklärung angeben (Anlage N).
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 12:49   #4
Fietze
Androide
 
Benutzerbild von Fietze
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
Fietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt PunkteFietze erschlägt nachts Börsenmakler | 29114 Respekt Punkte
Standard

Ja! Wenn man weiß, was wo einzutragen ist!
Dann könnten ja noch andere Einkünfte wie z.B. ALG, ALG II oder Bafög hinzu kommen?
Die zwar nicht steuerpflichtig sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

So ein Programm führt dich durch die einzelnen Schritte und informiert was ins entsprechende Feld einzutragen ist.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 12:53   #5
321meins
Ex-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte321meins mag den Abfluss Flavour! | 55460 Respekt Punkte
Standard

Klar, wenn andere Einkünfte hinzukommen, ist es nicht mehr so einfach.
Was die Anlage N betrifft, so ist in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG sogar schon die Nummerierung analog zur Steuererklärung vorgegeben.
Ich denke, mit der klassischen Elster-Version sollte der TE das schon hinbekommen!
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 13:51   #6
eitch100
Agnostiker
 
Benutzerbild von eitch100
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
eitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkte
Standard

Der Grundfreibetrag stellt in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

Quelle: Wikipedia


Für Alleinstehende 2012: 8004,-€

Natürlich, wie meine Vorredner schon anmerkten, unter dem Vorbehalt anderer Einkünfte... (der Vorbehalt gilt natürlich nicht der Höhe des Grundfreibetrages, sondern der zur Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens anrechenbaren Einkünfte)
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
eitch100 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 23:04   #7
g_ss
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
g_ss ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Ich habe auf jedenfall die 8000 euro nicht überschritten.
Vielen Dank erstmal für die Antworten, dass sind gute Neuigkeiten, wisst ihr auch wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
g_ss ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.08.13, 10:22   #8
eitch100
Agnostiker
 
Benutzerbild von eitch100
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
eitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkteeitch100 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1176772568 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von g_ss Beitrag anzeigen
...wisst ihr auch, wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
Vermutlich gar nichts, weil dir wahrscheinlich erst gar keine Steuern abgezogen wurden. Hast du denn keine Lohnabrechnung bekommen?

Laut Lohnsteuertabelle 2012 werden in Steuerklasse I erst ab 903,- € exakt 8 Cent Lohnsteuer fällig. Bei 850,- € würden nur in Steuerklasse V (ca. 87,50 €) und VI (ca. 99,50 €) Lohnsteuer fällig werden.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
eitch100 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.08.13, 15:10   #9
kathy_940
Newbie
 
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 66
Bedankt: 24
kathy_940 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Wisst ihr wo man die Riesterrente eintragen muss oder besser gesagt welche anlage das ist?
kathy_940 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.08.13, 23:30   #10
m9716
Anfänger
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 28
Bedankt: 95
m9716 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Das sagt dir alles dein Steuerprogramm.
m9716 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:44 Uhr.


Sitemap

().