Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
04.08.13, 02:06
|
#1
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
|
einkommensteuerklärung lohnsteuerklasse 1
Hallo,
Ich hätte da eine Frage undzwar habe ich 2012 3 Monate auf Vollzeit gearbeitet etwa mtl 850+-eur auf Lohnsteuerklasse 1, um mir eine Sprachreise zu gönnen .
Nun ist es ja so, dass die Steuern so abgerechnet werden , wie als wenn man den gleichen Betrag das ganze Jahr über verdient. Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?
(Auszug Wikipedia)
Ein Student aus Bayern (unverheiratet = Lohnsteuerklasse I) jobbt vom 1. August bis 31. August und erhält dafür brutto 1.260 €. Der Arbeitgeber behält davon (laut Lohnsteuertabelle) 51,50 € Lohnsteuer und 4,12 € Kirchensteuer ein. Andere steuerpflichtige Einkünfte hat der Student im ganzen Jahr nicht. Da sein Jahreslohn 10.800 € nicht übersteigt, erhält er die Lohn- und Kirchensteuer sowie ggf. den Solidaritätszuschlag zurück. Selbst bei Überschreiten des Jahresfreibetrags, weil z. B. noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen.
Ich bin nicht genau sicher , da ich widersprüchliche Sachen gehört habe.Meine Eltern haben auch keine Ahnung.
|
|
|
04.08.13, 12:25
|
#2
|
Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
|
Zitat:
Kann ich jetzt die Steuern zurückverlangen?
|
Zurückverlangen ist gut!
Du solltest eine Einkommensteuererklärung abgeben, nur dann wird dir zuviel gezahlte Steuer erstattet.
Als Software kann ich dir das Wiso Steuer Sparbuch empfehlen:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Updates lade dir am besten hier herunter:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Damit kannst du deine Steuererklärung erstellen und alles ausdrucken. Das Programm sagt dir auch, ob du was zurück bekommen tust.
Unterschreiben und ab zum Finanzamt damit!
|
|
|
04.08.13, 12:39
|
#3
|
Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
|
Das ist wirklich simpel, dazu braucht man keine Software.
In der Regel erhältst du vom Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Die Daten kannst du 1:1 in der Steuererklärung angeben (Anlage N).
|
|
|
04.08.13, 12:49
|
#4
|
Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
|
Ja! Wenn man weiß, was wo einzutragen ist!
Dann könnten ja noch andere Einkünfte wie z.B. ALG, ALG II oder Bafög hinzu kommen?
Die zwar nicht steuerpflichtig sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
So ein Programm führt dich durch die einzelnen Schritte und informiert was ins entsprechende Feld einzutragen ist.
|
|
|
04.08.13, 12:53
|
#5
|
Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
|
Klar, wenn andere Einkünfte hinzukommen, ist es nicht mehr so einfach.
Was die Anlage N betrifft, so ist in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG sogar schon die Nummerierung analog zur Steuererklärung vorgegeben.
Ich denke, mit der klassischen Elster-Version sollte der TE das schon hinbekommen!
|
|
|
04.08.13, 13:51
|
#6
|
Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
|
Der Grundfreibetrag stellt in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 52 Abs. 41 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), wobei sich dieser Betrag auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.
Quelle: Wikipedia
Für Alleinstehende 2012: 8004,-€
Natürlich, wie meine Vorredner schon anmerkten, unter dem Vorbehalt anderer Einkünfte... (der Vorbehalt gilt natürlich nicht der Höhe des Grundfreibetrages, sondern der zur Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens anrechenbaren Einkünfte)
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
|
|
|
04.08.13, 23:04
|
#7
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 116
Bedankt: 17
|
Ich habe auf jedenfall die 8000 euro nicht überschritten.
Vielen Dank erstmal für die Antworten, dass sind gute Neuigkeiten, wisst ihr auch wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
|
|
|
05.08.13, 10:22
|
#8
|
Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
|
Zitat:
Zitat von g_ss
...wisst ihr auch, wieviel ich zurückbekommen könnte pauschal?
|
Vermutlich gar nichts, weil dir wahrscheinlich erst gar keine Steuern abgezogen wurden. Hast du denn keine Lohnabrechnung bekommen?
Laut Lohnsteuertabelle 2012 werden in Steuerklasse I erst ab 903,- € exakt 8 Cent Lohnsteuer fällig. Bei 850,- € würden nur in Steuerklasse V (ca. 87,50 €) und VI (ca. 99,50 €) Lohnsteuer fällig werden.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
|
|
|
05.08.13, 15:10
|
#9
|
Newbie
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 66
Bedankt: 24
|
Wisst ihr wo man die Riesterrente eintragen muss oder besser gesagt welche anlage das ist?
|
|
|
04.08.13, 23:30
|
#10
|
Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 28
Bedankt: 95
|
Das sagt dir alles dein Steuerprogramm.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:44 Uhr.
().
|