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myGully |
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02.07.13, 13:00
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2013
Ort: Krypton
Beiträge: 13
Bedankt: 3
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Download "primitiver" Pornos ist nicht strafbar!?
Grade hat CHIP Online folgenden Artikel auf facebook gepostet: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Juhuuuuuu  Was sagt ihr dazu?
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02.07.13, 13:08
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#2
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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was sind primitive pornos? paviansex?
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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02.07.13, 13:12
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#3
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Anfänger
Registriert seit: May 2013
Ort: Krypton
Beiträge: 13
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von cracklink
was sind primitive pornos? paviansex?
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Du solltest vielleicht einfach den Bericht lesen?
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02.07.13, 13:32
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#4
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Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.804
Bedankt: 1.336
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Dieses Bild in der Quelle :
Heißt also ; Pornos ohne Handlung, also 99% aller Pornos haben kein richtiges Urheberrecht, laut dem Landgericht München, da keine wirkliche Handlung vorhanden ist.
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02.07.13, 17:07
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#5
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Aim and Run
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 646
Bedankt: 453
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Hmm, geistiges Eigentum hin oder her. Aber das mit "primitiven" Pornos auch Copyrights erlischen finde ich schon recht hart!
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02.07.13, 21:33
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#6
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 47
Bedankt: 32
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Aber für das primitive Programm der öffentlich-rechtlichen Sender darf ich GEZ zahlen?
Was ist dann eigentlich das Kriterium für primitive Kunst? Darf ich Feuchtgebiete jetzt legal runterladen? Schlager? Call of Duty?
Finde das Urteil lächerlich.
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02.07.13, 22:15
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#7
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Das ändert aber einiges! Das heisst ja das Pornos eigentlich generell kein Urheberecht geniessen und jeder das Material verbreiten darf...weil: Wer entscheidet was primitiv ist und was nicht?
Clips wären ohne Handlung also kein Urheberrecht!?
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02.07.13, 22:55
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#8
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Anfänger
Registriert seit: May 2013
Ort: Krypton
Beiträge: 13
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Thomas204
Aber für das primitive Programm der öffentlich-rechtlichen Sender darf ich GEZ zahlen?
Was ist dann eigentlich das Kriterium für primitive Kunst? Darf ich Feuchtgebiete jetzt legal runterladen? Schlager? Call of Duty?
Finde das Urteil lächerlich.
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Ich denke Feuchtgebiete z.B nicht da, da ja noch Story vorhanden ist.
Call of Duty ist kein Porno, von daher.
Mich würde interessieren ob und welche Auswirkungen das auf die Porno-Industrie hat.
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02.07.13, 23:25
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#9
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love gun
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 233
Bedankt: 146
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Haha die gesamten Charts sind auch primitiv ^^
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03.07.13, 07:35
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#10
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 47
Bedankt: 32
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Zitat:
Zitat von elgolo
Ich denke Feuchtgebiete z.B nicht da, da ja noch Story vorhanden ist.
Call of Duty ist kein Porno, von daher.
Mich würde interessieren ob und welche Auswirkungen das auf die Porno-Industrie hat.
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Es geht nicht darum, ob das ein Porno ist oder nicht. Wenn ich das ebenfalls als primitive Kunst wahrnehme, dann sollte ich das auch umsonst downloaden können.
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03.07.13, 08:03
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2010
Ort: scheiß EU
Beiträge: 255
Bedankt: 173
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Pornos sind so und so primitiv.
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this world is totally fugazi
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03.07.13, 11:09
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#12
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Anfänger
Registriert seit: May 2013
Ort: Krypton
Beiträge: 13
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Thomas204
Es geht nicht darum, ob das ein Porno ist oder nicht. Wenn ich das ebenfalls als primitive Kunst wahrnehme, dann sollte ich das auch umsonst downloaden können.
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Dieser Bericht/Urteil bezieht sich aber auf Pornofilme.
Und Call of Duty kann man keinesfalls mit Pornos vergleichen. Zudem kann man ja alles primitiv bezeichnen.
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03.07.13, 13:10
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#13
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Newbie
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 65
Bedankt: 185
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Also dürfen Dumme weniger pr0ns runterladen als Hochintelligente?
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04.07.13, 00:52
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#14
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 690
Bedankt: 915
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leute, es geht darum, dass entschieden werden sollte über GEISTIGES eigentum und den geist konnte der richter halt nicht erkennen.
denkt dran, dass es die pornoindustrie war, die wild gegen die downloader ins feld gezogen ist. da war doch der eine australier, der meinte, er könne das als one man show durchziehen und der zettelte prozesse no end an. hab dann allerdings nicht verfolgt, wo das hingeführt hat. einen verein hat er dann jedenfalls gegründet und heftig spenden gesammelt um alle verklagen zu können, die irgendwas mit dls zu tun hatten.
die porno industrie sieht einfach durch die vielen gratisangebote ihre felle davonschwimmen und dachte, sie holen sich jetzt mal eine gesetzliche basis zum grossen abmahnen. also...
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04.07.13, 12:39
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#15
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Ihr solltet bitte mal bedenken, dass es in dem genannten fall KEIN Urteil gab, sondern nur einen Beschluss. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Ihr könnt euch also keinesfalls drauf verlassen, dass man jetzt auch nur eine Sekunde Porn straffrei runterladen kann.
Der Beschluss ist hier nachzulesen.
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04.07.13, 23:40
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#16
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Zitat:
Zu diesem Urteil kam zumindest das Landgericht München I in einem Beschluss vom 04. Juni, der nun publik wurde.
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Bist Du Dir sicher das es kein Urteil ist..?
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06.07.13, 17:23
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#17
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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lies das verlinkte Dokument des Gerichts. Dann erübrigt sich die Frage.
Es erübrigt sich dann auch die Diskussion, ob der Beschluss überhaupt auf andere Fälle übertragbar ist. Ist er nämlich keinesfalls.
Alleine die Worte Urteil und Beschluss in einem Satz zu nennen, wie in deinem Zitat, zeugt von gewaltiger Ahnungslosigkeit des Verfassers.
Zum Nachlesen:
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Übrigens ist die ganze Meldung ziemlich falsch interpretiert:
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11.07.13, 22:02
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#18
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Steppenwolf
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 16
Bedankt: 11
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Zitat:
Zitat von Watcher
Es erübrigt sich dann auch die Diskussion, ob der Beschluss überhaupt auf andere Fälle übertragbar ist. Ist er nämlich keinesfalls.
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Zustimmung, Watcher. Der Knackpunkt liegt allerdings darin, ob andere Gerichte sich von der Argumentation überzeugen lassen. Gerade bei norddeutschen (traditionell etwas liberaleren Gerichten) habe ich da meine Zweifel.
Die Beurteilung etwa, es würden "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise [ge]zeigt" denen es "offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung" fehle, ist sicherlich nicht zwingend.
Andererseits, wer denkt bei dem Filmnamen "Flexible Beauty" auch schon an intellektuelle Dialoge?
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