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myGully |
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09.03.13, 19:00
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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Jobcenter-Streß
Servus zusammen,
ist es Rechtens wenn man nichts von einen Lehrgang weis, diesen dann auch anzunehmen? Man hatt keine Info vom Jobcenter und auch keine Unterlagen dazu unterschrieben bzw. erhalten. Habe es durch den Bildungsträger selber erst heute erfahren und muss Montag dort sein.
Hab erst vor 8 Wochen den letzten Lehrgang der 4Monate ging beendet.
Würde gern eure Meinungen dazu hören. Benötigt man nicht eine Vereinbarung zwischen den Bildungsträger und der Person die den Lehrgang ausüben soll, über das Jobcenter??
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09.03.13, 19:08
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#2
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? hast Du eine Zuweisung zu der Maßnahme erhalten?
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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09.03.13, 19:10
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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habe keine neue Eingliederungsvereinbarung für diesen Lehrgang erhalten und unterschrieben.
Was meinst du mit eine Zuweisung zu der Maßnahme erhalten?
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09.03.13, 19:12
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#4
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
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hast PN
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09.03.13, 19:34
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
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Naja ich gehe mal davon aus, dass du sicher einen Brief erhalten hast, weil meistens gehen diese direkt automatisch an ein Versandzentrum und werden dort ausgedruckt und eingetütet ^^ Aber rede doch mit deiner ZUständigen und gehe zu dem Lehrgang hin, hast ja denk ich sowieso nichts zu tun wenn du gerade auch 4 Monate einen machen konntest
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09.03.13, 19:48
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#6
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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Ehli bitte raushalten
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09.03.13, 20:13
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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hab mir mal den Link angeschaut ist verdammt viel Text dort.
Bin aber auf einer anderen Seite fündig geworden das dies nicht Rechtens sein solange man nicht Unterschrieben hatt.
Normalerweise kommen die Eingliederungsvereinbarungen doch nur durch das Jc zustange oder nicht??
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09.03.13, 20:36
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#8
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
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nein einfach dort fragen ob du eine neue EGV brauchst wenn Du einen neuen lehrgang machen sollst.
Es muss auch auch begründet sein warum du diesen lehrgang machen sollst? ob er dir hiilft auf den Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Oder soll das nur wieder sone Maßnahme sein zum Statistik schönen.
Und warum wendet sich der "Bildungs"träger direkt an dich?. Woher haben die deine Adresse. Hat das JC schon mal was von Datenschutz gehört.
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10.03.13, 00:33
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#9
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
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Bedankt: 460
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"Normalerweise" erhält man zunächst vom Jobcenter Infos zu der bevorstehenden Maßnahme. Grundsätzlich solltest du beim JC nachfragen - aber solltest du die Maßnahme nicht "annehmen", droht die bekannte Leistungskürzung!
Das du dann Post vom Bildungsträger der Maßnahme mit Infos erhälst, ist normal und keine Datenschutz-Verletzung! Auch wenn das hier der eine oder andere sich das wünscht!
Also ruf Montag beim JC an!
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10.03.13, 00:39
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#10
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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falsch
seit wann darf das JC einfach adressen rausgeben! Das ist Verletzung des Datenschutzes!!. Das JC muss den Teilnehmer einladen und ihm die Maßnahme erklären und wie ihm die maßnahme helfen tut Fuss zu fassen auf den ersten Arbeitsmarkt.
Und nicht anrufen. Hingehen!. Am besten mit beistand.
Auch der H4er hat Rechte. Es gibt ja noch Sozialgerichte. Zum Glück.
Geh auf den Link den ich dir gab (per PN). Melde dich an und stell dort die Fragen.
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10.03.13, 00:54
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#11
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Boah ... was hab ich denn anderes geschrieben?
Nachdem alles mit dem JC wegen einer Maßnahme abgeklärt ist, leitet das JC deine Adressdaten an den Bildungsträger der Maßnahme weiter!
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10.03.13, 00:58
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#12
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
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was war den abgeklärt? garnichts.
Lies erstmal bevor Du schreibst. Er wusste garnichts von der Maßnahme bis er Post vom "Bildungs"träger kriegte.
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10.03.13, 01:32
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#13
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Ich hab nur geschrieben, wie es ablaufen sollte ...
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10.03.13, 02:44
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#14
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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Betonung auf "sollte". Aber so lief es nicht ab.
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10.03.13, 03:01
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#15
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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Bist ja echt der Oberschlaumeier!
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10.03.13, 03:46
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#16
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.104
Bedankt: 63.104
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Soviel ich weiß kann man wenn man nicht unterschreibt, das man an dem Lehrgang teilnimmt noch nicht mal eine Sperre bekommen.
Das hatte mit mal mein Anwalt gesagt als ich auf Jobsuche war. Habe ich da auch dann nicht bekommen.
Also musst Du wenn die dir blöd kommen, ja irgendetwas unterschrieben haben.
Falls nicht, würde ich da erst mal nach haken.
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10.03.13, 04:53
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#17
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.138
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Zitat:
Zitat von Big Duke
Bist ja echt der Oberschlaumeier! 
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deine Meinung.
Aber ich hab da mehr Ahnung als Du.
Auf jeden Fall hingehen (und das obengenannte fragen und vor allem nichts unterschreiben!!) und ich würde auch nachhaken wie sie deine Adresse einfach rausgeben können.
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10.03.13, 06:50
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#18
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 657
Bedankt: 460
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@Loewe
Mehr Ahnung als ich? Nö, haste du nicht!
@Avantasia
So einfach ist das nicht. Denn du musst alles Zumutbare "unternehmen/annehmen" um deine Bedürftigkeit (vom ALG II wegkommen) zu beenden.
Mit welcher plausiblen Begründung willst du eine Maßnahme nicht annehmen?
Und wenn es das 10.Bewerbungstraining oder irgendeine Aktivierungsmaßnahme ist, um dich für den "Arbeitsmarkt" fit zu machen?
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10.03.13, 07:08
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#19
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Wenn du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, dann musst du an solch Maßnahmen teilnehmen.
Es sei denn, dass du in irgendeiner Form beweisen kannst, dass dich diese Maßnahme nicht weiter bringt.
Was man aber wohl meistens eher nicht kann.
Man kann das Unterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung ablehnen. Was einem aber auch nur ein paar Wochen "Luft" bringt, da man letztendlich nicht drum herum kommt diese zu unterzeichnen. Den genauen Ablauf mit "Einspruch" etc. weiß ich leider nicht mehr.
@Razerkrait
Hast du vielleicht schon in deiner letzten Maßnahme etwas für eine Folgemaßnahme unterzeichnet? Wie dem auch sei, ich würde einfach Morgen dort antanzen und dann weiterschauen.
@Loewe1860
Was du dich hier so aufspielst ist mir auch ein Rätsel. Was hat das Ganze denn mit "Datenschutz" zu tun?
Die geben doch auch deine Adresse etc. an die Firmen weiter, bei denen du dich bewerben sollst.
Wenn du einen Bewerbungsvorschlag erhältst, dann geht ein Brief an dich, und ein Brief an die Firma. Und die Firma informiert das Amt darüber, ob du dich dort beworben hast.
Nur so als Beispiel ... betreffend deines sogenannten "Datenschutzes".
Zum anderen frage ich mich, was du hier für Links per PN verschicken musst, die du nicht einfach hier ins Forum posten kannst.
Bei sowas schlagen bei mir irgendwie immer sofort die Alarmglocken an.
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10.03.13, 10:01
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#20
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 103
Bedankt: 95
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Zitat:
Zitat von Loewe1860
deine Meinung.
Aber ich hab da mehr Ahnung als Du.
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Damit würde ich mich nicht unbedingt brüsten
Nun, es ist so, dass man im Regelfall einen Vordruck unterschreibt, in dem geregelt ist, dass es dem Jobcenter gestattet ist im Zuge der Arbeitsfindung o. ä. die Adresse weitergeben zu dürfen. Weiß jetzt nicht woher du, Loewe, die Info hast bzw. die Sicherheit, dass der TE tatsächlich nichts unterschrieben haben will. Wieso sollte das JC das nicht tun dürfen? Du gehst dort hin um deren Leistung in Anspruch zu nehmen. Was sollen die denn für dich tun wenn sie nicht vermitteln dürfen? Vielleicht ist auch dieser Bildungsträger eine Organisation dieses Jobcenters. Ich würde ja zu gerne mal das Schreiben sehen.
Und wie schon vorher gesagt wurde: Was hat Razorkit denn schon zu verlieren? Zeit sollte er ja genug haben. Nur keinen Bock dahinzugehen oder was? Dann bitte auch finanzielle Leistungen aberkennen lassen.
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10.03.13, 14:15
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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@ Prince Porn
hab keine Eingliederungsverinbarung für diesen LG unterschrieben. Die alte LG war am Jahresanfang abgelaufen und ich habe auch einen neuen Bearbeiter bekommen und somit auch eine neue LG wo nicht drin stand als der übliche Standart. Lese mir die Dinger immer genau durch weil ich schon damals beschissen worden bin.
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10.03.13, 14:34
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#22
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Ich "sprach" auch nicht von einer Eingliederungsvereinbarung. Diese wird eh "nur" alle halbe Jahre NEU gemacht. Also solange wie dein H4-Antrag gültig ist.
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10.03.13, 14:43
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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habe nichts Unterschrieben das ich informiert worden bin das ich diesen LG machen werde.
Bis gestern wusste ich nichts davon.
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10.03.13, 15:09
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#24
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.138
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Zitat:
Zitat von Big Duke
@Loewe
Mehr Ahnung als ich? Nö, haste du nicht!
@Avantasia
So einfach ist das nicht. Denn du musst alles Zumutbare "unternehmen/annehmen" um deine Bedürftigkeit (vom ALG II wegkommen) zu beenden.
Mit welcher plausiblen Begründung willst du eine Maßnahme nicht annehmen?
Und wenn es das 10.Bewerbungstraining oder irgendeine Aktivierungsmaßnahme ist, um dich für den "Arbeitsmarkt" fit zu machen?
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Doch hab ich.
Hast Du mal so eine Maßnahme mitgemacht? ich ja. Drei Stück. wo ich mit Alkis usw usw zusammensass und Ossiquiz machte und alles son Rotz. Was mir garnichts brachte.
Wenn ich schon lese Bewrrbungstraining udn "AktivierungsMaßnahme". Wie wirst den da aktiviert?. In dem du dahin gehst udn dich vorm PC setzt?.
Für mich ist sowas Geldrausschmeisserei. Nichts anderes.
Zitat:
Zitat von Matt.Massacre
Damit würde ich mich nicht unbedingt brüsten 
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und was willst Du damit sagen? das H4 Empfänger nichts über ihre Rechte wissen sollen?.
Und nochmal das JC darf nicht einfach die Adresse usw usw rausgeben. Ich würde mich erstmal informieren bevor ich hier gross rumtöne und falschinformationen rausgebe.
Und an PrincePorn
nur das es keine Arbeitsstelle ist.
Und aufspielen tun andere  die so tun als ob sie Ahnung haben
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10.03.13, 15:12
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#25
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Maßnahme ist aber auch nicht gleich Maßnahme!
Und du kannst das wohl als "Arbeitsstelle" sehen. Du gehst dorthin, egal ob du nur "Anwesend" bist, oder tatsächlich etwas "lernst" und bekommst dafür dein H4 weitergezahlt!
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10.03.13, 15:18
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 780
Bedankt: 206
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@ Prince Porn
wenn das eine "Arbeitsstelle" wäre würde ich mich noch nicht einmal aufregen.
Ist aber wieder nur so ein sch.... LG damit die Jahrestatistiken stimmen.
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10.03.13, 15:21
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#27
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Du kannst es auch als "ABM für Marschmenschen" sehen...
Wichtig ist, dass Du dort zu erscheinen hast.
Ihr stellt euch aber auch an. Ausserdem ist die Frist bis Montag wohl zu kurz, um über so etwas noch zu diskutieren.
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10.03.13, 15:24
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#28
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.138
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Maßnahme ist aber auch nicht gleich Maßnahme!
Und du kannst das wohl als "Arbeitsstelle" sehen. Du gehst dorthin, egal ob du nur "Anwesend" bist, oder tatsächlich etwas "lernst" und bekommst dafür dein H4 weitergezahlt!
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du hast null Ahnung.
Eine maßnahme die von Steuergeldern !!! bezahlt wird. Muss auch was bringen!! das man auch was lernt. Und nicht das man mit alkis, oder Leuten die nach Schweiß stinken(wo der Dozent die erstmal nach Hause schickt zum Duschen)oder Leuten zusammensitzt die noch nie am PC waren. Und was machte ich da? im Internet surfen oder Ossiquiz!!!. Hallooooooooo was soll das.
Selbst die Dozenten gaben zu das die Arge die Maßnahmen nahmen die am billigsten waren. Aber immer schön als "Weiterbildung" usw usw bezeichnen.
Ich hätte mich nicht aufgeregt wenn ich da was gelernt hätte.
Deshalb kann ich Razerkrait verstehen das er das nicht machen will.
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10.03.13, 16:35
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#29
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Zitat:
Zitat von trovato
Doch - hast du. Erste Zeile in Beitrag 19.
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Nein das habe ich NICHT! Denn dieses ging nicht an den Themenersteller, sondern war allgemein an die Diskussion gerichtet, ob man überhaupt an solch Maßnahmen teilnehmen muss oder nicht.
Hätte nämlich sonst DIREKT den Themenersteller mit einer Frage angesprochen, so wie ich es hier tat:
Zitat:
Zitat von Prince Porn
@Razerkrait
Hast du vielleicht schon in deiner letzten Maßnahme etwas für eine Folgemaßnahme unterzeichnet? Wie dem auch sei, ich würde einfach Morgen dort antanzen und dann weiterschauen.
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Also unterstell mir nichts. Komm ich gar nicht darauf klar!
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10.03.13, 17:07
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#30
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.138
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Zitat:
Zitat von trovato
Was das Aufspielen angeht, stehst du den anderen aber auch nicht viel nach.
Insbesondere dann, wenn es um die abfällige Beurteilung deiner hartzenden Mitmenschen geht. Du bist nur so lange "besser", bis du selber unter Hartz IV zusammenbrichst...
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???
nur weil ich schreibe das ich mit Alkis, Schweiß stinkenden usw usw zusammensaß ?
Das waren Tatsachen udn nichts anderes.
Und die Adresse haben sie trotzdem nicht einfach weiterzugeben.
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10.03.13, 17:26
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#31
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
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Zitat:
Zitat von trovato
Nein - die Art wie du dich äußerst ist zum Kotzen.
Gerade die "Alkis" sind in der Regel krank. Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit.
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Was ist daran zum kotzen? das ich sage wie es war?.
dann sollen sie in eine Entziehungskur
Und gegen eine VA kann man auch rechtlich vorgehen. Hast Du das vergessen.
Fakt ist das man auch als H4 Empfänger duschen kann.
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10.03.13, 17:28
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#32
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Aber interessant dass du nun schon zum zweitem Male nicht darauf eingegangen bist, wieso du Links per PN verschickst, und es nicht allen Benutzern hier zugänglich machst.
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10.03.13, 17:36
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#33
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Statt herumzupalabern, was in der Art und Weise erlaubt ist, sollte viel mehr geschaut werden, wie man dem TE aus seiner Arbeitslosigkeit heraushelfen kann. Denn das ist letzlich das wirkliche Problem.
Sicherlich, sind die angesprochenen Themen wie Datenschutz & Zweckmäßigkeiten von Weiterbildungen ein Thema. Andererseits hilft es dem TE nicht weiter, wenn er sich erstmal vollends versperrt und der Agentur zeigt, dass er keinen Willen für irgendetwas hat. Sperren, wenn auch etwaig unrechtmäßig, sind trotzdem keine schöne Sache. Wer will denn bittesehr ein paar Wochen auf seine Kohle verzichten? Bzw. warten, bis er sein Recht durchgeboxt hat?
Letzlich würde ich Morgen antanzen, mir die Weiterbildung anschauen und dann das Gespräch mit dem Jobcenter/AfA suchen, um dann Vorschläge zu Weiterbildungen zu unterbreiten, die ernsthaft seine Perspektivechancen erweitern!
Übrigens ist jede Weiterbildung, wie schlecht sie auch ist, immer eine weitaus bessere Alternative, als zu Hause herumzugammeln und sich permanent an der Nudel zu spielen.
Nebst kann man übrigens auch jede Maßnahme abbrechen, wenn man einer neuen Beschäftigung nachgeht.
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10.03.13, 19:02
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#34
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
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Zitat:
Zitat von Mr_Braun
Übrigens ist jede Weiterbildung, wie schlecht sie auch ist, immer eine weitaus bessere Alternative, als zu Hause herumzugammeln und sich permanent an der Nudel zu spielen.
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klaro "amkopffass" man merkt an dieser Äußerung das du null Ahnung hast.
Was ist daran toll, Ossiquiz zu machen oder sonst sinnlos Kram?
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10.03.13, 19:08
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#35
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Banned
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 71
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Zitat:
Zitat von Loewe1860
Was ist daran toll, Ossiquiz zu machen oder sonst sinnlos Kram?
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Du wiederholst dich.
Übrigens, ich denke, jede Weiterbildung des Jobcenters kann nicht schaden, daher sollte man alles wahrnehmen. Man möchte ja selber raus aus der Arbeitslosigkeit...
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