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myGully |
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08.06.14, 14:33
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Legende
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Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten
Das ist keine, an ein Datum gebundene Info. Trotzdem finde ich das sie in die News gehört. Falls nicht, bitte verschieben - Danke.
Zitat:
Darf mein Personalausweis kopiert werden?
Tagtäglich werden zehntausende Personalausweise kopiert, gescannt und gespeichert. In den meisten Fällen ist dies illegal.
Das Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen durch nicht-staatliche Einrichtungen stellt einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.
Kopieren, Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten
Die von vielen privaten Unternehmen praktizierte Methode, den Personalausweis ihrer Kunden zu kopieren und danach abzuspeichern ist daher verboten. Dies hat schon das Verwaltungsgericht Hannover klargestellt (Urteil v. 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11) und dabei auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (PAuswG) hingewiesen.
Eindeutige gesetzliche Regelung: Scans und Kopien dürfen nicht gespeichert werden
Die Zulässigkeit des Scannens und Speicherns von Personalausweisen durch nicht zur Identitätsfeststellung berechtigter Behörden beurteilt sich gem. § 14 i.V.m. § 20 Abs. 2 PAuswG. § 20 Abs. 2 PAuswG regelt eindeutig:
„Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.“
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf also nur über die vorgesehenen Wege erfolgen. Dies sind für nichtöffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten. Damit dürfen die Scans oder Kopien durch private Unternehmen definitiv nicht gespeichert werden. Kein Problem ist laut Gericht lediglich, wenn das Unternehmen sich den Personalausweis zur Identitätsfeststellung zeigen lässt oder darin enthaltene Daten (z.B. Namen, Geburtsdatum oder Adresse) herausschreibt. Weitergehende Befugnisse stehen Privatunternehmen aber nicht zu.
Kopie von Personalausweis ist grundsätzlich verboten
Ob tatsächlich schon das bloße Kopieren von Personalausweisen verboten ist, wurde vom Gericht nicht endgültig entschieden. Es kann aber nach dem eindeutigen Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der datenschutzrechtlichen Vorschriften des PAuswG davon ausgegangen werden, da die – auch nur theoretisch - bestehende Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine ähnliche Qualität wie die Speicherung an sich aufweist. Allgemeine Ausnahmen sind in den bestehenden gesetzlichen Regelungen nämlich gerade nicht vorgesehen.
Wenige ausdrückliche Ausnahmefälle sind gesetzlich normiert
Ausdrückliche Ausnahmen sind nur für Banken gem. § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz, für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG sowie als Identitätsnachweis nach dem Straßenverkehrsgesetz, vgl. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung gesetzlich geregelt. Demnach müssen die angefertigten Kopien aber unverzüglich wieder gelöscht werden.
Fazit: Kopieren und Speichern nicht mit geltender Gesetzeslage vereinbar
Es ist mit der geltenden Rechtslage also nicht vereinbar, Kopien des Personalausweises anzufertigen und diese zu speichern. Ohne Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit ist die Frage, ob eine wirksame Einwilligung des Ausweisinhabers vorliegt. Insbesondere das Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten und kann nicht einmal durch das Einverständnis des Ausweisinhabers zulässig werden.
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