Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
29.08.11, 11:38
|
#1
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Silesia
Beiträge: 183
Bedankt: 120
|
Eltern arbeitslos und ich fange zu studieren
Hallo,
hab eine sehr wichtige Frage,
ich fange jetzt zu studieren... da aber meine eltern arbeitslos sind und ich soll fast 700euro für die studium bezahlen... und meine frage ist ob ichdas geld wieder kriege auch wenn ich dann bafög beantrage nimmt Arbeitsam das ganze geld weg oder lassen sie mir was überig damit ich meine gebühren zahlen kann? weil sonst muss ich mein studiumplatz absagen da ich kein geld dafür habe...
Danke im Voraus
|
|
|
29.08.11, 11:45
|
#2
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 249
Bedankt: 181
|
Mit der Rechtschreibung brauchste erst gar kein BaFög beantragen, weil dich keiner verstehen wird
|
|
|
29.08.11, 11:48
|
#3
|
legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
|
erst mal zwei Fragen... Willst du zu Hause wohnen bleiben oder dir eine eigene Wohnung suchen? Und für was sind die 700€... pro Semester oder pro Monat?
|
|
|
29.08.11, 11:49
|
#4
|
Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 112
Bedankt: 8.778
|
Das Geld was du von Bafög kriegst sollten nicht deine Eltern kriegen, da davon eig. sofort die studien gebühren gezahlt werden
Aussderdem kannst du ruhig zum Arbeitsamt oder zum Landsratsamt.. gehen und dort die ganze Sache besprechen
Du könntest die Sache sogar so hindrehen, dass du arbeiten gehen kannst nur um dein studium zu finanzieren
Ich glaub wohl kaum, dass der Staat dir die Möglichkeit nehmen würde zu studieren
|
|
|
29.08.11, 11:51
|
#5
|
legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
|
Zitat:
Zitat von Dami123
Das Geld was du von Bafög kriegst sollten nicht deine Eltern kriegen, da davon eig. sofort die studien gebühren gezahlt werden
|
er lebt aber in einer Bedarfsgemeinschaft... da sieht das etwas anders aus...
|
|
|
29.08.11, 12:00
|
#6
|
Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 112
Bedankt: 8.778
|
Zitat:
eine Voraussetzung (wenn man wie du ein Gymnasium besucht) um Schüler-Bafög zu bekommen, ist die eigene Wohnung. Da du noch bei deinen Eltern wohnst, kannst du also kein Schüler-Bafög bekommen.
|
zu dem auch das hier [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Stimmt :/
ich kann dir auch nicht weiter mit dem Thema helfen
man besten solltest du zu der nächst möglichen Anlaufstelle gehen und dich dort ausreichend informieren
was du in deiner Situation machen kannst
PS:
ich rate dir ab einen Brief zu schreiben
|
|
|
29.08.11, 12:01
|
#7
|
legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
|
@Tomek90: OK... da du nicht auf meine zwei Fragen geantwortet hast, hier die Möglichkeiten...
also wenn du weiter zu Hause wohnen bleibst, wird das BAföG natürlich als Einkommen angrechnet, genauso wie das Kindergeld, welches du während des Studiums bekommst... aber dieses Einkommen wird nur auf deine Person angerechnet (weil du nicht unterhaltspflichtig für deine Eltern bist), d.h. du fällst aus der Bedarfsgemeinschaft raus, d.h. du musst zum Beispiel deinen Mietanteil selber bezahlen...
ziehst du in eine eigene Wohnung oder ein Studentenwohnheim, steht die ein erhöhter BAföG-Satz (ca. 550€) zu, dazu noch Kindergled (185€)... hast also etwas mehr als 700€ im Monat zu Verfügung, davon musst du aber noch Miete zahlen usw.
also wenn du 700€ im Monat fürs Studium zahlen musst, schaffst du das mit dem BAföG nicht... musst also nebenbei Jobben oder einen Studentenkredit aufnehmen... sind es aber 700€ pro Semester (ca. 120€ im Monat) dürfte es eigentlich kein Problem sein
|
|
|
29.08.11, 16:49
|
#8
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 146
Bedankt: 347
|
Zitat:
Zitat von PeachHead
Mit der Rechtschreibung brauchste erst gar kein BaFög beantragen, weil dich keiner verstehen wird 
|
Hat er dich gefragt, ob du seine Rechtschreibung kontrollieren Solls.
__________________
Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird zu leben.
|
|
|
29.08.11, 20:45
|
#9
|
Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
|
Zitat:
Zitat von marcusb
Hat er dich gefragt, ob du seine Rechtschreibung kontrollieren Solls.
|
Es ist zwar nur ein Internetforum aber wer studieren will sollte sich zumindest halbwegs verständlich ausdrücken können.
Und Rechtschreibung =/= formulierung von verständlichen Sätzen und Fragen.
__________________
"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
|
|
|
29.08.11, 22:06
|
#10
|
Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.804
Bedankt: 1.336
|
Hmm du brauchst auf jeden fall einen Nebenjob o.ä denn Studenten-BaFög musst du auch noch irgendwann zurückzahlen.
|
|
|
29.08.11, 22:46
|
#11
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 120
Bedankt: 48
|
zu bafög und alg hab ich das hier gefunden
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
bafög musst du nur zur hälfte zurückzahlen
gibt aber nen antrag, damit du nur max 15k zurückzahlen musst
mein bafögsatz ist 670
|
|
|
30.08.11, 10:42
|
#12
|
legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
|
Zitat:
Zitat von schneemann123
Studenten-BaFög musst du auch noch irgendwann zurückzahlen.
|
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung (monatliche Rate beträgt 105 Euro)
Zitat:
Zitat von krackonko1
gibt aber nen antrag, damit du nur max 15k zurückzahlen musst
|
Nein, maximal 10.000 Euro müssen zurück gezahlt werden und dafür braucht man keinen Antrag stellen...
einen Antrag muss man nur stellen, wenn man einen Teilerlass haben möchte, z.B. wenn man die Darlehensschuld mit einmal zurückzahlt bekommt man einen Erlass von ca. 30%, diese wird dann aber auf die gesamte Darlehensschuld gewährt und nicht auf die 10.000€
|
|
|
31.08.11, 07:05
|
#13
|
Psycho Cowboy
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 282
Bedankt: 138
|
wennnnn der auf ne uni kommt dann möchte ich aber auch ... xD
|
|
|
31.08.11, 12:20
|
#14
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 0
|
Wo wohnst du den/ oder besser wo studiert du. Bei uns haben die ab den nächsten Wintersemester die Gebühren abgeschafft, sind jetzt nur noch 200 an Gebühren.(Zum Glück)
|
|
|
31.08.11, 14:56
|
#15
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Nirgendwo
Beiträge: 23
Bedankt: 58
|
Wenn Du studieren möchtest, wirst Du wahrscheinlich geistig nicht ganz unter bemittelt sein. Daher frage ich mich, warum Du nicht schon beizeiten vorgesorgt hast?
Nun weiß ich nicht, wie alt Du bist und was Du vorher getan hast. Aber wäre es nicht besser gewesen, Du hättest Dir eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ausgesucht? Magdeburg sucht z.B. noch dringend Studenten und wirbt dafür.
Du hättest Dir z. B. überbrückend einen Job suchen können, hättest damit die Gelegenheit gehabt zu Haus auszuziehen und eine kleine Wohnung anzumieten. Mit eigenem Wohnraum kannst Du Bafög beantragen, welches Dir dann als Student zusteht.
Einer meiner Söhne hat es genau so gemacht und es hat geklappt. Wenn Deine Eltern arbeitslos sind - vermutlich H4 und Du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst kannst Du ansonsten nicht so ohne weiteres ausziehen, wenn Du unter 25 bist. Aber mit dem obigen Weg wäre es gegangen.
Zitat:
Jeder Student, der die Studiengebühren nicht selbst bezahlen kann, erhält ein zinsgünstiges Darlehen (Studienbeitragsdarlehen), welches er erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückzahlen muss und das auch nur dann, wenn er ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht oder überschreitet. Es ist also auch hier eine soziale Komponente enthalten, um weiterhin jedem Studienwilligen den Zugang zur Hochschulausbildung zu ermöglichen.
|
Rückzahlen ist also erst nach 2 Jahren angesagt und ein bestimmtes Mindesteinkommen ist dazu die Voraussetzung.
__________________
„Oft tut auch der unrecht, der nichts tut,
nicht bloß, der etwas tut.“
>> Marc Aurel <<
|
|
|
31.08.11, 19:21
|
#16
|
legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
|
Zitat:
Zitat von Flamara
Wenn Deine Eltern arbeitslos sind - vermutlich H4 und Du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst kannst Du ansonsten nicht so ohne weiteres ausziehen, wenn Du unter 25 bist.
|
Na ja, das stimmt nicht ganz... natürlich kann er ausziehen, wenn er U25 ist... nur hat er dann keinen Anspruch auf ALG2, Wohngeld oder sowas... BAföG kann er aber trotzdem beantragen
|
|
|
31.08.11, 20:55
|
#17
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
|
Cool, endlich mal einer, der fachlich fundierte Antworten gibt und nicht nur vor sich her Mutmaßungen anstellt.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:11 Uhr.
().
|