Bilder ins Netz stellen, paar rechtliche Fragen
Darf ich rein hypothetisch Bilder von irgendjemanden, der z.B. bei Facebook gepostet hat runterladen und irgendwo im weitem Netz verbreiten?
Was würde mit mir passieren?
In meinen Augen wäre das doch nicht verboten, weil die Person es ja bereits ins Netz gestellt hat, dh für uns verfügung gestellt hat.
Liege ich damit richtig oder falsch?
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