Recht - Strafbestand geplante Körperverletzung
Hallo Gemeinde,
vielleicht kennt sich ein jemand mit Jura aus. Gibt es einen Strafbestand der "geplanten Körperverletzung" ähnlich wie dem des geplanten Mordes bzw. Totschlags?
Hintergrund: Person A äußert sich zu Person B in der Form, dass er im Falle eines Treffens einem Dritten Person C auf die Schnauze schlägt.
Stellt diese Äußerung bereits eine Strafttat dar oder bezieht sich die Gerichtsbarkeit der Körperverletzung nur auf den aktiven Tatbestand (Ausführung)?
Besten Dank schonmal im Voraus.
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