BGH-Urteil: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Hier eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zur Kündigung von DSL bei Umzug.
Zitat:
III ZR 57/10 vom 11.11.2010
Bundesgerichtshof: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
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Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.