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Unterhaltspflicht - rauswurf

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Ungelesen 21.09.10, 19:23   #1
Magicstar
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So Leute, ich schildere mal meine Situation und würde euch bitten eure erfahrungen, meinungen etc. dazu zu äußern.
Also...
ich bin momentan 18 Jahre alt und befinde mich inmitten meiner Ausbildung. (488€ bruto)
Aufgrund von familieren Streitigkeiten haben meine Eltern beschlossen mich rauswerfen zu wollen. (Anwaltsschreiben folgt innerhalb dieser woche O.o).
Ansich dürfen die das ja, soweit ich weiß.
Aber sie sind mir bis zu meinem 27. Jahr unterhaltspflchtig solange ich mich in Ausbildung/Studium oder Schulischen-Tätigkeiten befinde.

Meine Frage ist jetzt folgende: Was müssen meine Eltern mir zahlen?
Nur das Kindergeld oder auch noch den Unterhalt? (wenn ja, wie hoch würde der ungefähr ausfallen? eltern sind nicht reich und nicht arm).
Muss ich das einfach so auf mir sitzen lassen?

Ich bitte NUR um vernünftige Antworten.

MfG: Magicstar
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Ungelesen 21.09.10, 19:38   #2
Feuersalami
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Schau mal hier [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Vielleicht hilft es schon mal.

Ich schau gleich mal ins Gesetz, ist schon so lange her ^^
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Ungelesen 21.09.10, 19:40   #3
ckjthedogmaster
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Ich weiß ja nicht, was du verbrochen hast, aber das deine eigenen Eltern dich mit nem Anwalt rausschmeißen wollen, kann ich mir ja bald nicht vorstellen.

Wenn du in Arbeit stehst, musst du halt für dich selber aufkommen und notfalls ergänzend HartzIV beantragen, wobei dein Einkommen plus Kindergeld rundgerechnet etwa dem HartzIV Einkommen gleichkommt. Also du würdest max.Ergänzende Sozialhilfe bekommen.

MFg
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Ungelesen 21.09.10, 19:43   #4
Khtarg
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Nun erstmal ist die Grenze fürs Kindergeld bei 25 Jahren, nur die Jahrgänge bis 1983 bekommen bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld (oder bekamen).
Natürlich sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig und sollten sie dir freiwillig nichts bezahlen kannst du mit den selben Mitteln arbeiten wie sie und ebenfalls einen Anwalt bemühen. Denn an den Zahlungen kommen deine Eltern nicht vorbei, schlimmstenfalls drohen ihnen dann Gehaltspfändungen.

Wieviel Unterhalt du bekommst ist glaub ich vom Bundesland abgängig, in NRW gilt als Richtlinie die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], die Beträge können aber abweichen.

Zusätzlich zum Unterhalt müssen deine Eltern dir das Kindergeld auszahlen, dass sie für dich beziehen oder du beantragst bei deiner zuständigen Kindergeldkasse eine Abzweigung der Zahlung (heißt das Geld wird direkt auf dein Konto anstatt auf das deiner Eltern überwiesen).

Und zuguter letzt würde ich an deiner Stelle noch zu zuständigen Bundesagentur für Arbeit gehen und BAB beantragen (Berufsausbildungsbeihilfe). Dort holst du dir am besten den Antrag ab und wenn du allen Papierkram ausgefüllt hast bzw. hast ausfüllen lassen reichst du es ein und siehst was dabei herauskommt.
Allerdings kann es sein, dass du bei einem Gehalt von 480 Euro + Unterhalt nichtmehr berechtigt für die Beihilfe bist. Aber in dem Fall würde ich jedem empfehlen es auszuprobieren!
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Ungelesen 21.09.10, 19:57   #5
Tina-chan
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Erstens, du bist 18 Jahre alt, das heißt, du bist Erwachsen. Aber, du bekommst erstens auf jeden Fall, bis du 25 bist Kindergeld. Dann mit dem Unterhalt, solltest du dir auf jeden Fall erkundigen, was du da noch bekommst.
Das Jugendamt und alle anderen Ämter können dir auf jeden Fall noch weiter helfen, wenn du eine Wohnung suchst, und zusätzlich Geld benötigst. Ist ja nicht dein verdienst, alleine zu sein.

Ich finde allerdings, das es keine schlechte Idee ist, wenn du auf eigenen Füßen stehst. Sie helfen dir eigentlich damit. Denn so schaffst du es, dein Leben wesentlich schneller in den Griff zu bekommen. Und, es kommt bei den Frauen besser an. (ist aber nur meine Meinung)
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Ungelesen 21.09.10, 20:03   #6
Khtarg
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Ich bin selber vor ein paar Jahren erst zuhause raus, allerdings im guten und im Alter von 17.
Mir hat es sehr gut getan auf eigenen Beinen zu stehen und wie Tina schon sagte kommt das sehr gut an. ^^

Nicht nur ausschließlich bei Frauen, auch Bekannte/Freunde waren immer wieder beeindruckt und es macht einen jedesmal ein klein bischen stolz
Allerdings nur dann wenn der Laden auch läuft. Es ist doch etwas anderes 1-2 mal im Monat ein Zimmer aufzuräumen und zu Saugen oder alle häuslichen Pflichten inklusive Hausflur putzen und was nicht noch alles.
Aber wenn ich das geschafft habe, kannst du das auch also keine Bange und Kopf hoch!
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Ungelesen 21.09.10, 20:05   #7
Magicstar
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Erstmal danke für die ganzen hilfreichen antworten.

@Tina-chan: gegen das ausziehen habe ich nichts, nur gegen die art, wie die es durchsetzen wollen.
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Ungelesen 21.09.10, 20:12   #8
waldfee0071
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Ausbildungsvergütung+ Kindergeld + (sofern dus bekommst) BAB (Ausbildungsbeihilfe), damit sollte man locker über die Runden kommen ^^
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Ungelesen 21.09.10, 20:15   #9
Tina-chan
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Zitat:
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Erstmal danke für die ganzen hilfreichen antworten.

@Tina-chan: gegen das ausziehen habe ich nichts, nur gegen die art, wie die es durchsetzen wollen.
So was ist nicht immer schön, aber bevor du sie irgendwann hasst, ist das doch so jetzt besser. Natürlich gibt es noch andere Wege, aber es wird meist so sein, das kaum einer wirklich los lassen wird. Vielleicht ist das nicht schön, gehe, zieh dein Leben durch, aber halte dir im Hintergrund, das sie dann nicht zu dir kommen können, wenn sie was von dir wollen. Oder noch etwas, wenn sie einsehen, das sie einen Fehler gemacht haben. Aber dann wird das eben zu spät sein. Also Kopf hoch, nehme diese Chance war, und versuche aus dieser Lage das Beste zu machen.
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Ungelesen 21.09.10, 20:14   #10
Magicstar
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@waldfee0071: das soll für miete, heizung, strom, telefon/internet, essen, kleidung, versicherung etc. reichen?
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Ungelesen 21.09.10, 20:20   #11
Khtarg
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Zitat:
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@waldfee0071: das soll für miete, heizung, strom, telefon/internet, essen, kleidung, versicherung etc. reichen?
Sollte kein Problem sein... Wenn du die Tabelle die ich dir gepostet habe mal anschaust und die dir zustehenden Beträge siehst denkst du vielleicht anders.

Allein mit Ausbildungsvergütung + Kindergelt (immerhin ~630 Euro) kann man beinahe über die Runden kommen. Und dir steht wenigstens noch der Unterhalt zu! Das sind immerhin zwischen 300 und 700 Euro, je nachdem was deine Eltern verdienen.
Und wenn es dort nicht langt bist du höchstwahrscheinlich BAB berechtigt und bekommst dort noch etwas zuschlag. Alles in allem wirst du mehr als genug Geld haben um dir eine kleine Wohung leisten zu können.
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Ungelesen 21.09.10, 20:25   #12
Magicstar
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bab kann ich abschminken wenn meine eltern, laut inet im schnitt 2.500€ + 1.100€, versienen, oder?
gibt es sonst noch irgendwelche hilfs-gelder?
alg2 kann ich ja auch vergessen, weil ich ja nie eingezahlt habe und mich noch in der ausbildung befinde.
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Ungelesen 21.09.10, 20:27   #13
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@Khtarg: ich werde dann ma die tage die ganzen ämter etc. abklappern und mal sehen was sich so ergibt.

danke nochmal euch allen für die hilfe
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Ungelesen 21.09.10, 20:35   #14
Khtarg
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Kein Ursache... Ich würde BAB aber wie gesagt in jedem Fall beantragen. Das ist ein Aufwand von ein paar Stunden (abholen, ausfüllen bzw. blätter verteilen und abgeben) aber wenn du dafür nen ordentlichen Zuschuss bekommst lohnt es sich doch.

Ich glaube nicht das du mit dem Unterhalt an der Obergrenze bist mit den von dir genannten Beträgen. Versuch es!!! =)
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Ungelesen 21.09.10, 20:40   #15
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ok, werde ich machen
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