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ebay. als Privatverkäufer Ware zurückgenommen: Wer trägt die Versandkosten?

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Ungelesen 05.05.10, 18:47   #1
berndl123abc
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Standard ebay. als Privatverkäufer Ware zurückgenommen: Wer trägt die Versandkosten?

Hallo an Alle!

Wollte euch in folgender Sache in ebay um Rat bitten:

Habe eine gebrauchte, deutlich als "defekt" ausgeschriebene Grafikkarte bei ebay verkauft, jedoch mit einer falschen Artikeleigenschaft (fälschlicherweise 512MB statt 256MB). Kunde hat bezahlt (Kaufbetrag+Versand 3,90) und erhält Ware. Kunde bemängelt die falsche Artikeleigenschaft und fordert Rücknahme. Ich habe erstmal 50% Preisnachlass ODER Rücknahme (zur Wahl) vorgeschlagen. Kunde besteht auf Rücknahme. Ich habe nun die Grafikkarte zurückgenommen, auch erhalten (Käufer trug bis jetzt erneut 3,90€ wegen Rückversand) und ich habe nur den Kaufbetrag rücküberwiesen. Bis hier ist jetzt der momentane Stand.

Kunde beschwert sich nun er hat jetzt 2x Versand getragen. Meine Frage an euch: Wer trägt nun die Versandkosten für Hin- und Rücksendung?

Ich bin der Meinung er sollte beide tragen, da ich schon Kulanz zeigte und Ware zurücknahm (wegen falscher Artikeleigenschaft). ABER die falsche Artikeleigenschaft, hätte sich im Endeffekt sowieso nicht bemerkbar gemacht, da die Grafikkarte ohnehin defekt ist. Zudem hat der Versand nichts mit ebay zu tun. Was meint ihr (mit evtl. Belege)?

Anmerkung: Ich bin Privatverkäufer und es handelte sich um eine Auktion mit Bieten (kein SofortKauf)

Danke für Antworten im vorraus!

Grüße
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Ungelesen 05.05.10, 20:39   #2
painjester
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Ich habe nun die Grafikkarte zurückgenommen, auch erhalten (Käufer trug bis jetzt erneut 3,90€ wegen Rückversand) und ich habe nur den Kaufbetrag rücküberwiesen. Bis hier ist jetzt der momentane Stand.

Kunde beschwert sich nun er hat jetzt 2x Versand getragen. Meine Frage an euch: Wer trägt nun die Versandkosten für Hin- und Rücksendung?

Ich bin der Meinung er sollte beide tragen, da ich schon Kulanz zeigte und Ware zurücknahm


Wenn er 2x Versand bezahlt hat und Du noch gar nicht ist das kein halbieren der Versandkosten. Soviel Kulanz must du schon einräumen. Und mal ehrlich, wer sowas verkauft anstatt zu entsorgen, der gehört eh bestraft! ...

Bei ebay steht (hättest mal da drauf geklickt!):

6. Muss ich als privater Verkäufer dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen?

Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren.


Da Du aber falsche Angaben gemacht hast glaube ich nicht, das der obige Artikel zutrifft. Am besten beim ebay Support anfragen. Die sind sehr freundlich und hilfsbereit.

Greets
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Ungelesen 05.05.10, 20:47   #3
Budman13
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Da du falsche Angaben zum Artikel gemacht hast, trägst auch du die vollen Versandkosten für die Hin und Rücksendung.
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Ungelesen 05.05.10, 20:56   #4
Sandy Cheeks
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Zitat:
Zitat von Budman13 Beitrag anzeigen
Da du falsche Angaben zum Artikel gemacht hast, trägst auch du die vollen Versandkosten für die Hin und Rücksendung.
Vollkommen RICHTIG!


Zitat:
Zitat von berndl123abc Beitrag anzeigen
ABER die falsche Artikeleigenschaft, hätte sich im Endeffekt sowieso nicht bemerkbar gemacht, da die Grafikkarte ohnehin defekt ist.
Was der Käufer mit der defekten karte macht kann dir egal sein. Er wollte aber eine defekte 512er.


Zitat:
Zitat von berndl123abc Beitrag anzeigen
Anmerkung: Ich bin Privatverkäufer und es handelte sich um eine Auktion mit Bieten (kein SofortKauf)
Hilft dir leider auch nichts!



Bin gelernter Kaufmann und kann dir leider keine besseren Nachrichten überbringen!
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Ungelesen 07.05.10, 14:43   #5
berndl123abc
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Habe mich auch andersweitig erkundigt... für euch zur Info um das Thema abzuschließen: ICH (Verkäufer) trage volle Versandkosten, da der Kunde so zu stellen ist, als hätte er die Ware nie gekauft. Man könnte mir arglistige Täuschung durch bewusste falsche Angabe vorwerfen.

Ich sehe natürlich Fehler ein und interessierte mich vor allem für die Rechtslage. Es war ein Missgeschick meinerseits. Aus Fehlern lernt man: Eigenschaften von Waren stets genau prüfen. Danke für eure Meinungen!

PS: @painjester... Die Karte habe ich schon als deutlich defekt verkauft, es war also eh des Käufers Entscheidung. Man kann auch an defekten Waren interessiert sein, sei es z.B. der Kühler der Grafikkarte

Grüße
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Ungelesen 07.05.10, 20:41   #6
Sandy Cheeks
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Zitat:
Zitat von berndl123abc Beitrag anzeigen
Danke für eure Meinungen!
Bitte!

Auch wenn meine Antwort nicht meine Meinung war, sondern eine Tatsache.
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Ungelesen 07.05.10, 14:44   #7
berndl123abc
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Habe mich auch andersweitig erkundigt... für euch zur Info um das Thema abzuschließen: ICH (Verkäufer) trage volle Versandkosten, da der Kunde so zu stellen ist, als hätte er die Ware nie gekauft. Man könnte mir arglistige Täuschung durch bewusste falsche Angabe vorwerfen (war aber keine Absicht).

Ich sehe natürlich Fehler ein und interessierte mich vor allem für die Rechtslage. Es war ein Missgeschick meinerseits. Aus Fehlern lernt man: Eigenschaften von Waren stets genau prüfen. Danke für eure Meinungen!

PS: @painjester... Die Karte habe ich schon als deutlich defekt verkauft, es war also eh des Käufers Entscheidung. Man kann auch an defekten Waren interessiert sein, sei es z.B. der Kühler der Grafikkarte

Grüße
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Ungelesen 07.05.10, 21:53   #8
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Nur rein aus Intresse, wieso hast du geglaubt mit einer unter falschen Angaben verkauften Grafikkarte im Recht zu sein?

Er hat einen Kaufvertrag über eine 512er abgeschlossen hat aber nur eine 256er erhalten. Du kannst keine 512 zum Tausch bieten, soweit hat er seine festgelegten Pflichten erfüllt (zahlen) und du hast die Leistung noch nicht erbracht sprich das Geld das er dir überwiesen hat ist noch nicht in deinen Besitz übergegangen.

Einfach gesagt du hast einen Fehler gemacht du trägst die Kosten.

Mich Intressiert ansich echt nur ob du echt geglaubt hast im Recht zu sein ...

Bitte seh es nicht als Angriff aber ich kann das nicht nachvollziehen.

mfg
J.D.
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Ungelesen 08.05.10, 11:31   #9
berndl123abc
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Ich kann euch noch gerne erklären, warum ich die 512MB Angabe machte: Habe einfach gegoogelt und die "erst-gefundenen" Produktdetails der Grafikkarte angegeben, anstatt alles abzulesen und einzutippen. Habe aus diesem Fehler gelernt.

Ich war mir nie 100% sicher im Recht zu sein, sonst hätte ich diesen Thread hier garnicht erst eröffnet.

Wie gesagt ist die Grafikkarte defekt und da spielt aus meiner Sicht keine Rolle, ob die Grafikkarte 256 oder 512 MB Arbeitsspeicher hat. Sie funktioniert sowieso nicht und da kommt diese Eigenschaft nicht zum Tragen. Da man sie also nicht mehr benutzen kann müsste aus logischer Sicht der Käufer in ihr einen anderen Wert sehen, sei es als Sammelobjekt, Bastlerobjekt oder der Kühler der Grafikkarte. Daher kann ich nicht nachvollziehen warum für ihn die größe des Arbeitsspeichers ausschlaggebend war die Ware zu reklamieren. Eine Eigenschaft die im Endeffekt keine Auswirkung auf die (ohnehin geringem Wert) Wertsteigerung oder -minderung der Karte hat.

Und um auf den Punkt zu kommen: Ich finde aus logischer Sicht bin ich im Recht (warum reklamiert jemand eine beim Kauf bewusste defekte Grafikkarte?), jedoch aus rechtlicher Sicht ist eindeutig der Käufer im Recht (durch die falsche Angabe).

Ich hoffe ihr könnt nachvollziehen, dass ich mich auch ein wenig übers Ohr gehauen fühle, weil der Käufer die Ware aus einem Grund reklamierte, der nicht ausschlaggebend auf den Restwert der Grafikkarte war und dies nun zu meinen Lasten fällt.
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Ungelesen 08.05.10, 15:40   #10
Thorasan
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Zitat:
Zitat von berndl123abc Beitrag anzeigen
Und um auf den Punkt zu kommen: Ich finde aus logischer Sicht bin ich im Recht (warum reklamiert jemand eine beim Kauf bewusste defekte Grafikkarte?), jedoch aus rechtlicher Sicht ist eindeutig der Käufer im Recht (durch die falsche Angabe).
Öhm nein, auch aus logischer sicht bist du nicht im Recht, da man z.b. den Ram einer Karte durchaus auch mit ahnung benutzen kann... Oder z.b. die Karte reparieren lassen kann (je nach Fehler) oder oder oder... Nur weil du dazu nicht in der Lage bist heisst es nicht das es niemand ist.
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Ungelesen 08.05.10, 14:17   #11
dvd-rw
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Ach komm die 7,80€ weden dich jetzt nicht arm machen oder umbringen.
Zudem hast du den Artikel falsch beschrieben
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Ungelesen 08.05.10, 15:03   #12
berndl123abc
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Sind nur paar wenige Euronen, die Fallen bei mir eh nicht ins Gewicht. Ich beschwer mich doch garnicht und hab mich nicht aufgeregt oder sonst was und hab meinen Fehler von Anfang an eingesehen Es gibt 1000 wichtigere Dinge im Leben über die man sich Gedanken machen sollte ;> Ich ärger mich auch nicht wirklich, mich stört nur ein wenig dieses unlogische Verhalten... aber auch nur so gering, dass ich es jetzt mit ruhigem Gewissen dabei belasse
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Ungelesen 08.05.10, 15:40   #13
Jayde
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Hm du weisst nicht für was der Käufer diese gebraucht hat. Ich sag einfach mal pauschal der wollt einen anderen Laden bescheissen in dem er gerade die selbe funktionierende gekauft hat und mit deiner dann reklamieren :P.

Wär zumindest mein erster Verdacht deshalb ist die Speichergröße wohl doch relevant weil diese Grafikkarte eine andere Produktnummer bzw Beschreibung auf der Karte vorhanden sein sollte.

Aber ich kann dich zumindest jetzt halbwegs nachvollziehen und auch verstehen.

mfg
J.D.
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Ungelesen 08.05.10, 22:00   #14
Indako
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Es gibt zwei Gründe warum man defekte Karten/Geräte kauft:

1. Man hofft das sie doch ganz ist. Zum Beispiel das der alte Besitzer nur Softwareprobleme hatte. Oder das Sie wegen Gewährleistung/Garantie als defekt verkauft wird. Bei Händlern währe die Wahrscheinlichkeit sogar sehr groß. Nur so kann ein Händler die Gewährleistung umgehen.

2. Man braucht günstig Ersatzteile. Eventuell wollte der Käufer seine Grafikarte auch nur von 256MB auf 512Mb aufrüsten.

Natürlich ist auch Möglich, das der Käufer sich das anders gedacht hat und jetzt deinen Fehler aus nutzt. Sehr wahrscheinlich würdest du das im Umgekehrtem Fall auch machen.

Und genauso könnte man auch Umgekehrt Fragen, warum verkaufen Leute Defekte Sachen? Doch nur in der Hoffnung das Sie jemand kauft. Also gibt es einen Markt. Und deshalb muß auch hier die Beschreibung stimmen.
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