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myGully |
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09.12.11, 17:02
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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Minderjährig - Unterlassungs und Verpflichtungserklärung ?!
hallo zusammen!
heute erhielt ein volljähriger freund von mir - ich selbst bin minderjährig - einen mahnbescheid seitens der kanzlei ".rka" ( [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ) . der brief, dessen poststempel den 08.12.'11 datiert und auch am 08.12.'11 verfasst wurde, aber NICHT als einschreiben verschickt wurde, besagt, dass mein kumpel am 10.10.'11 per P2P-Client den 18er-titel "dead island" runtergeladen haben soll. nun folgt der ganze kram von wegen " Unterlassungs und Verpflichtungserklärung "...
Also: ich als minderjähriger habe dieses spiel OHNE SEIN WISSEN auf seinem rechner runtergeladen!
in dem briefchen wird mein kumpel nun dazu aufgefordert, bis zum
19.12.'11, 18:00 UHR ( eine frist von 10 TAGEN !!! )
einen betrag von insgesamt 859,20 € zu bezahlen, der sich wie folgt zusammensetzt:
" Geschäftsgebühr § 13 RVG, VV 2300 ( 839,20 € )
Auslagen § 13 RVG, VV 7001, 7002 ( 20,00 € )
SUMME 859,20 € "
ODER (ich zitiere den 7. Punkt der "Unterlassungs und Verpflichtungserklärung": )
" (...) 7. zur Abgeltung der Ansprüche gem. Ziff. 4 - 6 einen Betrag in Höhe von Eur 1.500,00 auf das in dem Begleitschreiben benannte Konnto von .rka Rechtsanwälte zu zahlen wobei dieses Angebot gem. Ziff. 7 nur durch Zahlung binnen der in dem Begleitschreiben benannten Frist angenommen werden kann. "
ich hab schon diverse foren und threads durchsucht, aber nichts zu meinem fall passendem gefunden..
daher wär ich sehr seeeehr säääääääähr dankbar für antworten! wie sollen wir uns verhalten? was können wir tun? hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
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09.12.11, 17:15
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#2
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Zwielichtiger
Registriert seit: Nov 2009
Ort: In den Schatten
Beiträge: 419
Bedankt: 313
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P2P... stell dich doch gleich an den Pranger...
__________________
Ach und ihr behauptet, ich sei ein Vampir? Welche Beweise, außer, daß ich keinen Puls habe, meine Haut weiß ist, ich Fänge
habe und der Tatsache, daß ich weder einen Schatten, noch ein Spiegelbild besitze, habt ihr denn, hä
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09.12.11, 17:17
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 9
Bedankt: 10
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Schau mal hier nach,
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
vieleicht findest du dort hilfe
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09.12.11, 17:49
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#4
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Was gibts denn da zu überlegen? Du begehst heimlich Straftaten von den PCs anderer Leute, die dir vertrauen, also zahlst du deinem Kumpel jetzt die 1500€ oder wieviel auch immer.
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09.12.11, 22:24
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#5
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Gelegenheitsgullyaner
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 486
Bedankt: 394
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Da du anscheinend in der Lage bist dieses Forum zu finden und trotzdem P2P geladen hast musst du deinen Freund sehr seeeehr säääääääähr hassen.
Ich würde dir empfehlen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zu lesen, kann eventuell helfen.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] sowie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich kenne mich nicht aus, jedoch, wenn sie, so wie ich das verstanden habe, mit dem Gegenstandswert kommen, so müsstenst du wissen, wie viele von euch gezogen haben(ja, ich liebe auch P2P! xD). Man müsste sich mehr damit beschäftigen und deinen Fall genauer kennen, um dir helfen zu können(, falls man das überhaupt will, denn
da ich mich nicht auskenne, jedoch in nichtmal 15 min. viel gefunden und durchgelesen habe, gehe ich davon aus, dass du einfach zu faul und/oder zu dumm zum googeln bist bzw. dein Kumpel dich nicht interessiert. Und schon allein weil du das Spiel bei ihm gezogen hast hast du dir die Verachtung anderer dir gegenüber verdient.
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09.12.11, 23:20
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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natürlich weiß er bescheid?!
und ich bat nicht darum, mich hier zu zerfetzen, sondern effektive ratschläge zu bringen... klar, ich hab scheiß* gebaut, und wie's zwischen mir und ihm weiterläuft ist 'ne andere sache, aber es geht jetzt erstmal darum
1. IHN da rauszuhauen
2. sich vorzubereiten, da 10 tage frist seitens der kanzlei -meiner meinung nach- absoluter müll sind.. aber das dürfen DIE wiederum reglen wie sie wollen (jaa.. ich habe gegoogelt).. andererseits sind die methoden, wie sie an die sache rangegangen sind, auch nicht rechtlich begründbar!
und wenn ich das falsche forum angeschnitten hab, gut, 'tschuldigung.. aber ich habs nicht umsonst hier gepostet, da mir hier kompetente hilfe geraten wurde.. außerdem denke ich, dass ich nicht der einzige aller user in dem forum bin, der mal mist gebaut hat.. ich hab lediglich um rat gefragt.
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10.12.11, 14:12
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#7
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Essah als du
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 68
Bedankt: 15
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am besten einen anwalt fragen der kann dir bestimmt alles sagen
aber dummheit gehört bestraft  D
noch etwas, ich glaube nicht dass der Newsbereich der richtige bereich ist, gehört ja eher in reallife oder off topic
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11.12.11, 21:41
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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aaaalso:
meine eltern wissen natürlich auch bescheid, und hab das mit denen von wegen rechtsschutzversicherung etc. geklärt.. einen anwalt hätte ich auch schon, bzw. mein kumpel würde von ihm vertreten werden, und wahrscheinlich läuft alles auf eine modifizierte Unterlassungserklärung hinaus, da die UE der .rka absolut unsinnig hinsichtlich meines falles ist; viele punkte müssen einfach gestrichen oder insofern abgeändert werden.
naja, dann gäbs da noch viele andere tricksereien, z.b., wenn jemand einen anschluss besitzt, dieser durch einen "dritten" "missbraucht" ( in dem fall file-sharing ), dieser zudem auch noch nicht straffähig ( im sinne des gegenstandswertes und taschengeldparagraphen bla laber grütz ), kann die last auch fallen gelassen werden. außerdem hab ich durch einen "anwaltskumpel" erfahren, dass die methode, wie .rka in diesem fall vorgegangen ist, auch nicht mehr legitim ist, seitdem ein bundesgesetz abgeändert wurde! aber das wollte er mir in ruhe erklären und außerdem schauen wir erstmal nach diesem "Urh.-RA", was dabei rauskommt! :-)
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12.12.11, 15:27
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 8
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wer auf so eine Abzocke zahlt ist selber schuld. Das geht auch ohne Anwalt. Für isch kandidiere sollte ich auch ca. 900,- Teuronen blechen. Kein Cent ist geflossen.
Allerdings die Unterlassungserklärung MUSS sein, sonst klagen die Wirklich. Auch hier nicht die des Anwalts nehmen!!!!!SONDERN eine modifizierte.
Wie man das macht zeigt eine Webseite, die auch noch kostenlos ist.
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14.12.11, 10:51
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 519
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Der Besitzer des Internetanschlußes ist immer der gearschte :P aber wenn du nicht allzu feige bist solltest du´s ihm besser beichten und selbst die Suppe auslöffeln die du ihm eingebrockt hast.
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14.12.11, 16:53
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Ort: somewhere around nothing
Beiträge: 23
Bedankt: 49
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Ja moment mal. Dies mitm Anschluss habt ihr wohl einwenig falsch verstanden. Wenn du mit deinem Netbook bei ihm eingeloggt wärst, und Dead Island gezogen hättest, wäre er unter Umständen davongekommen. Er ist zwar der gearschte, aber wenn er "beweisen" kann er war auf keinen solchen Seiten (zb seit dem den Verlauf nicht gelöscht).
Da es eure Eltern wissen, und ihr schon Anwalt / Anwälte habt macht die Sache natürlich einfacher. Als minderjähriger bist du auch "geschützt".. Zweites hast du dich höchstwahrscheinlich verlesen. Denn normalerweile heißt es. Du sollst ENTWEDER die Unterlassung unterschreiben ODER das Geld zahlen.
Hier kannst noch viele drüber nachlesen:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und einer der Links führt weiter:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das wichtige wäre dabei :[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Kurz gesagt:
Zitat:
Das OLG Frankfurt hat in einem Aufsehen erregenden Urteil vom 20.12.2007 (Az. 11 W 58/07) rechtskräftig geurteilt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestünde nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorlägen (etwa wenn frühere Verletzungen dieser Art bekannt seien, oder Hinweise auf eine Verletzungsabsicht vorlägen
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Und dann noch am Ende. Natürlich ist es Scheiße, dass es sowas passiert. Verliere aber nicht den Kopf, und deine Eltern würden es verstehen (zumindestens solang die wissen, dass du die Sachen ausm Netz ziehst). Suche dir aber in der Zukunft mehr sichererer MÖglichkeiten auf die Inhalte dranzukommen :-)
Abschließend wünsche ich dir noch viel Erfolg für den Prozess!
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15.12.11, 20:45
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 0
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sooo...
es sieht ziemlich gut aus!  ich hab .rka zum teil in grund und boden gegoogelt.. unter anderem wollten sie ja ca. 860,00 € für ihren aufwand...
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] --> mein fall IST ein einfach gelagerter fall, denn da ich minderjährig bin, ist kaum von geschäftlichen hintergründen auszugehen!
also erstmal haben mich meine eltern ausgelacht...  aber sie wissen auch ganz genau, dass ich mich extrems damit beschäftigt hab (rechtswege usw.) und wollten sich da nicht einmischen ( was im moment ja auch sowieso keinen sinn hat! ). mein kumpel ging zu unserem anwalt, anbei gab ich ihm noch ein schreiben mit, in dem ich alle mir dubios erscheinenden dinge aufgelistet hatte.. unter anderem ist das impressum der .rka rechtsanwälte nicht stichfest, bzw. z.T. einfach FALSCH (kontoangaben, telefonnummern, anschriften blalabergrütz ) ! naja und im endeffekt stützen sich viele unserer anführungspunkte darauf.. wahrscheinlich folgt jetzt ein briefwechsel und die sache wird .rka irgendwann keinen spaß mehr machen [ ich war in der woche die 2136. mahnung die .rka verschickt hat (!) ] und sie werden das interesse an mir verlieren, da die gerichte mit solchen dingen überlastet sind und die kanzlei selber auch. die picken sich die leute raus, die NICHT reagieren.. außerdem ist das ganz schön dreist was da im p2p-network abging: koch media ag stellte das spiel selber rein, ließ es ne zeit lang drin und wartete bis genug mahnungen angefertigt waren, was ja auch die lange zeitspanne zwischen dem download UND dem ankommen des briefes erklärt... naja, der sachstreit ist auch überteuert, aber schließlich bemessen die anwälte ja daran ihr honorar und die anwaltskinder wolln ja auch bestimmt was zu weihnachten haben ;-) es wird ne humane summe (mein anwalt) auf mich zukommen, aber damit wäre die sache auch gefressen..
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