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18.06.23, 05:37
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das Muster ist das Muster
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Elektroautos und Wärmepumpen: Netzbetreiber sollen Strombezug drosseln können
Zitat:
Elektroautos und Wärmepumpen: Netzbetreiber sollen Strombezug drosseln können
Bei drohenden Stromausfällen sollen Netzbetreiber den Strombezug beispielsweise einer Wallbox drosseln dürfen. Um das zu verhindern, soll es Preisanreize für Verbraucher geben.

Die lokalen Stromnetze sind für Massen von Elektroautos und Wärmepumpen noch nicht ausgelegt – deswegen sollen Netzbetreiber den Strombezug vorübergehend drosseln dürfen, um Stromausfälle zu verhindern. Das bedeutet für Verbraucher zum Beispiel: Das Laden eines E-Autos dauert länger. Ein am 16. Juni 2023 vorgestelltes neues Konzept der Bundesnetzagentur sieht aber auch vor: Verbraucher sollen über "variable Netzentgelte" die Möglichkeit bekommen, Geld zu sparen.
Der Stromverbrauch in Deutschland wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Denn im Verkehrsbereich sollen Millionen von E-Autos dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. In Häusern sollen Millionen Wärmepumpen eingebaut werden – im Zuge der Wärmewende, die durch das Heizungsgesetz seit Monaten in den Schlagzeilen steht.
Sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen aber haben eine höhere Leistung als die meisten der normalen Haushaltsgeräte, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte. Sie bräuchten zudem oftmals stärker gleichzeitig Strom. Darauf aber sei der größere Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt.
Voriges Eckpunktepapier wurde überarbeitet
Die Bundesnetzagentur kann nach einer Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen zur sogenannten "netzorientierten Steuerung" treffen. Die Behörde veröffentlichte dazu im Herbst 2022 ein Eckpunktepapier, das von Verbänden teils massiv kritisiert wurde – sie befürchteten "Komforteinbußen" unter anderem beim Laden von E-Autos.
Müller stellte nun einen überarbeiteten Entwurf vor, zu dem sich Verbände äußern können. Bis Herbst 2023 will die Behörde definitiv entscheiden, welche Vorgaben es ab 2024 gibt. "Wenn wir nicht handeln, dann droht ein Szenario, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos womöglich nur verzögert angeschlossen werden können oder sogar häufiger pauschal abgeschaltet werden müssen, um Netzstabilität zu gewährleisten", ergänzte Müller. Denkbar wäre das zum Beispiel, wenn viele Menschen mit E-Autos werktags zu einer bestimmten Zeit nach Hause kämen und das Auto laden wollten.
Netzbetreiber dürfen neue Anlagen nicht mehr ablehnen
Die Bundesnetzagentur bleibt bei ihrer Grundlinie: Netzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Anlagen künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung ihres Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug aber soll der Netzbetreiber, wenn eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes droht, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär drosseln, sagte Müller. Es gehe jedoch nicht um vollständige Abschaltungen. "Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben", ergänzte Müller. "Sie sind nur als Ultima Ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist."
Einem ersten Entwurf der Bundesnetzagentur zufolge hätten zum Beispiel Wallboxen auf eine Leistung von 3,7 Kilowatt heruntergedrosselt werden können. Das sorgte für Kritik. Nach den neuen Vorschlägen solle nun sichergestellt sein, dass mindestens 4,2 Kilowatt zur Verfügung stehen, so die Bundesnetzagentur. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden."
Drosselungen sollen nur kurzfristig sein
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwies darauf, es gehe um eine kurzfristige Drosselung des Strombezugs an einem definierten Punkt wie einer Wallbox. "Das E-Auto kann für eine gewisse Zeit weniger schnell laden, es lädt aber weiterhin. Der Haushalt selbst bleibt davon unberührt: Kühlschrank, Waschmaschine und Internet laufen weiter wie bisher." Der Stadtwerkeverband VKU nannte die Steuerbarkeit im Bedarfsfall dringend notwendig. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: "Damit gewinnen wir Zeit, um parallel zum Hochlauf von Wärmepumpen und Elektromobilität auch die Stromnetze effizient um- und auszubauen."
Die Bundesnetzagentur schlägt den Einstieg in ein Anreizsystem für Verbraucher vor, die ihren Strombezug verlagern können – Verbraucher sollen also belohnt werden, wenn sie ihr E-Auto dann aufladen, wenn viel Strom im Netz ist. Das könnte die Stromnetze entlasten. Nach dem Plan der Bundesnetzagentur soll der Netzbetreiber dem Verbraucher ein "zeitvariables Netzentgelt" als Option anbieten – in Verbindung mit einem pauschalen Rabatt. Dieser könnte laut Behörde je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr betragen.
Bundesnetzagentur geht auf die Automobilindustrie zu
Mit den variablen Entgelten geht die Bundesnetzagentur auf Vorschläge etwa des Verbands der Automobilindustrie (VDA) und der Verbraucherzentrale Bundesverband ein. Geplant seien mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen sollen kalenderjährlich festgelegt werden. Gesetzliche Änderungen seien nicht nötig, so Müller.
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