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myGully |
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08.03.22, 20:00
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#1
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.052
Bedankt: 63.213
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Verfassungsschutz darf AfD als »Verdachtsfall« beobachten
Zitat:
Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechts*******n Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klage der Partei wurde abgewiesen.
In Kürze mehr auf SPIEGEL.de
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
#AfD UNTERLIEGT VOR GERICHT: Klage gegen Beobachtung als Gesamtpartei wird abgewiesen bzw Verfahren eingestellt, sofern Klage nicht zurückgenommen wird. Bundes-#Verfassungsschutz soll Partei als Ganzes beobachten dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Berufung möglich.
Teilerfolg für #AfD: #Verfassungsschutz wird untersagt, von "7000 Mitgliedern" des Flügel zu sprechen oder den Flügel als "gesichert rechtsextrem" zu bezeichnen. Klage gegen Beobachtung der Jungen Alternative wiederum wurde abgewiesen.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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08.03.22, 20:48
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#2
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Banned
Registriert seit: Oct 2016
Ort: Dhaulagiri
Beiträge: 947
Bedankt: 45.597
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Ach.
Demokratische Wahlen scheinen hier längst Keinen mehr zu interessieren.
Was für ein billiger Staat. Und was, wenn die AfD in Sachsen over 50 zieht, müssen die dann automatisch zu Russland ?
NPD und Freunde kämpfen ja für die Ukraine.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei kleineszickchen bedankt:
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08.03.22, 21:18
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 712
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von kleineszickchen
Ach.
Demokratische Wahlen scheinen hier längst Keinen mehr zu interessieren.
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die Linkspartei wurde auch jahrelang beobachtet und sahs im Bundestag, selbst Ramelow und Pau können davon ein Lied singen, wurden ja Überwacht
also was soll das Geschrei?
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08.03.22, 21:33
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#4
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Banned
Registriert seit: Oct 2016
Ort: Dhaulagiri
Beiträge: 947
Bedankt: 45.597
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Zitat:
Zitat von brakal1
die Linkspartei wurde auch jahrelang beobachtet und sahs im Bundestag, selbst Ramelow und Pau können davon ein Lied singen, wurden ja Überwacht
also was soll das Geschrei?
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Die sahen nicht, sondern saßen. 
Und schreien tut hier auch niemand. Maximal sagen, wie es jetzt und heute steht.
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08.03.22, 21:43
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 712
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von kleineszickchen
Maximal sagen, wie es jetzt und heute steht.
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dieses Jahr sind 4 Landtagswahlen, man wird sehen, ob die Beobachtung Wähler beeindruckt.
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08.03.22, 22:23
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#6
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Banned
Registriert seit: Oct 2016
Ort: Dhaulagiri
Beiträge: 947
Bedankt: 45.597
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Eher nicht.
Man wählt nicht wegen einem Krieg in der Ukraine, sondern was einem selber direkt betrifft.
Gutes Beispiel Ramelow, in Thüringen ist man mit ihm zufrieden. Von daher passt das, die Leute würden ihn wohl wieder wählen.
In Sachsen könnte es für Kretschmer knapp werden, auch das ist Demokratie. Da kann Propaganda-Gerhard geifern wie er will
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09.03.22, 07:50
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#7
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.521
Bedankt: 23.256
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Gut gemacht VwG Köln
Jetzt, so mein Wissensstand, ist der Weg rechtlich frei, um V-Leute in diesen braunen Verein einzuschleusen. In diesem Scheisshaufen wird dann hoffentlich und endlich genug Beweismittel erhoben, um ein Verbot zu erwirken!
Das hat, @kleineszickchen, nichts mit dem scheinbaren Missachten von demokratischen Wahlen zu tun. Ganz im Gegenteil: Solche subversiven Kräfte müssen legal "entsorgt" werden!
Gestern wieder im TV einer der tausend Gründe gesehen, warum die AfD diesen Statuts nun verdiente:
Frau Weidel in einer Rede im BT über Migrnten: "Kopftuchfrauen" und "Messermänner"! Na, was noch???
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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09.03.22, 07:51
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#8
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.242
Bedankt: 5.505
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Zitat:
Zitat von kleineszickchen
Ach.
Demokratische Wahlen scheinen hier längst Keinen mehr zu interessieren. [...]
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Ab wann darf der Verfassungsschutz denn genauer hinsehen? Nach dem 9. November oder auch schon vorher?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Shao-Kahn bedankt:
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09.03.22, 08:51
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#9
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Banned
Registriert seit: Feb 2016
Beiträge: 861
Bedankt: 784
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Jetzt, so mein Wissensstand, ist der Weg rechtlich frei, um V-Leute in diesen braunen Verein einzuschleusen. In diesem Scheisshaufen wird dann hoffentlich und endlich genug Beweismittel erhoben, um ein Verbot zu erwirken
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Wenn das genauso "erfolgreich" wird wie bei der NPD (und diese Partei besteht ja gefühlt fast nur noch aus V-Leuten), dann kann sich die AFD entspannt zurücklehnen.
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09.03.22, 09:06
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#10
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.521
Bedankt: 23.256
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Also man kann die beiden Verbotsverfahren nicht mehr mit dem heutigen Stand vergleichen, denn die AfD ist weitaus stärker als die NPD es jemals war und man will ja auch aus den Fehlern lernen (Verfahrensfehler/etc.)
Das Verbotsverfahren gegen die NPD wurde letztlich (nicht im ersten Verfahren) eingestellt, weil die Partei bedeutungslos wurde.
So lange will man jetzt bei der AfD nicht warten, denn der zu entsehende demokratische Schaden wäre zu gross.
Aber Du liegst damit konkludent richtig, dass es diesmal schneller gehen muss
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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09.03.22, 09:14
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#11
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Banned
Registriert seit: Feb 2016
Beiträge: 861
Bedankt: 784
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Also man kann die beiden Verbotsverfahren nicht mehr mit dem heutigen Stand vergleichen, denn die AfD ist weitaus stärker als die NPD es jemals war und man will ja auch aus den Fehlern lernen (Verfahrensfehler/etc.)
Das Verbotsverfahren gegen die NPD wurde letztlich (nicht im ersten Verfahren) eingestellt, weil die Partei bedeutungslos wurde.
So lange will man jetzt bei der AfD nicht warten, denn der zu entsehende demokratische Schaden wäre zu gross.
Aber Du liegst damit konkludent richtig, dass es diesmal schneller gehen muss 
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Das Verfahren wurde auch deswegen eingestellt weil die vorgelegten Beweise nicht ausreichten. Wenn die Beweislage schon bei einer Hardliner-Partei wie der NPD nach zig Jahren auskundschaften zu dünn ist, um einen Verbot zu erwirken, frage ich mich welche Gefahr für die AfD von einer Beobachtung durch den VS ausgehen soll. Da müssen die V-Leute mal in die Hände spucken und ihr Hakenkreuz an die Wand malen-Pensum deutlich erhöhen.
Aber selbst wenn es irgendwann zu einem Verbot kommen sollte : Für den Großteil der dann heimatlosen AfD-Mitglieder gibt es ja noch andere Parteien mit fruchtbarem Boden. Der benötigt nur ein klein wenig Pflege um eine neue Saat aufgehen zu lassen
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Klopperhorst:
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09.03.22, 09:21
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#12
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.606
Bedankt: 5.860
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Das Verbotsverfahren gegen die NPD wurde letztlich (nicht im ersten Verfahren) eingestellt, weil die Partei bedeutungslos wurde.
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Das ist so nicht ganz richtig, da die Wahlerfolge einer Partei für das Verbotsverfahren irrelevant sind. Das Gericht konnte die Verfassungsfeindlichkeit nicht mehr von der Arbeit der V-Leute trennen. Der eigentliche Skandal war die nicht mehr gegebene "staatsferne" der Partei.
Zudem konnte die NPD in den Folgejahren ihre größten Erfolge seit den 60ern verbuchen.
Unabhängig davon, sollte man sich die Frage stellen wie sinnvoll ein Verbot einer Partei ist, deren Potenzial bei ca 20% liegen dürfte. Die Verschwinden ja nicht einfach wegen der verbotenen Partei.
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09.03.22, 12:52
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#13
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Änfanger
Registriert seit: Jun 2021
Beiträge: 53
Bedankt: 80
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Zitat:
Zitat von Nana12
Das ist so nicht ganz richtig, da die Wahlerfolge einer Partei für das Verbotsverfahren irrelevant sind. Das Gericht konnte die Verfassungsfeindlichkeit nicht mehr von der Arbeit der V-Leute trennen.
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Was du meinst ist das Verbotsverfahren von 2001-2003.
Wiki: "Die Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren."
Was Motherfocker meint, ist das aktuellere Verbotsverfahren(2013-2017).
Wiki:"Im Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag ab. Zwar sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Partei eine verfassungsfeindliche Gesinnung habe, sie habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen." Stimmt also schon was MF da geschrieben hat.
Zitat:
Zitat von kleineszickchen
Ach.
Demokratische Wahlen scheinen hier längst Keinen mehr zu interessieren.
Was für ein billiger Staat.
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Jede Partei, die man in Deutschland verbieten kann, muss man auch demokratisch wählen können, sonst wäre es ja keine Partei, du Schlaumeier.
Geändert von karrlo (09.03.22 um 13:00 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei karrlo bedankt:
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09.03.22, 13:17
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#14
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.606
Bedankt: 5.860
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@karrlo
Sry, ganz überlesen.
Trotzdem glaube ich, dass V-Leute in den Führungsetagen zu einem gleichen Urteil führen werden. Wir werden es erleben.
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09.03.22, 20:04
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 712
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von flokatzi
Die gesamte Linke war nie ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz und die Überwachung einiger Mitglieder wie Ramelow etc. wurde im Nachhinein 2013 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und die Überwachung 2014 vom BMI eingestellt.
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selbstverständlich wurde die komplette Partei 2007 bis 2013 beobachtet, die Fortsetzung der Beobachtung hat sogar der damalige Bundesinnenminister Schäuble angeordnet
der Verfassungschutzbericht 2006 sah Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
das heute nur bestimmte Teile der Partei beobachtet werden, ist eine andere Geschichte
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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12.03.22, 16:58
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#16
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.521
Bedankt: 23.256
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Ich frage mich gerade, aufgrund aktueller [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], ab wann genau ein Verdachtsfall beginnt?
Im Falle des Jens Maier, wohl sehr sehr spät. Sonst könnte er ja nicht wieder auf dem Richterstuhl Platz nehmen.
Wäre es nicht schon längst an der Zeit, dass diese Kriterien überarbeitet werden? Und wann beginnt bei der AfD endlich der Ereignisfall?
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