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		|  14.08.20, 14:30 | #1 |  
	| Legende 
				 
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				 Bundesverfassungsgericht Regierung muss Triage nicht regeln 
 
			
			
	Zitat: 
	
		| Wer wird bei medizinischer Überlastung behandelt? Wer nicht? Der Gesetzgeber muss dies - zumindest vorerst - nicht verbindlich regeln. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag von neun Menschen ab. 
 Der Gesetzgeber muss vorerst nicht verbindlich regeln, wen Ärzte in der Corona-Pandemie bei medizinischen Engpässen - zum Beispiel bei fehlenden Beatmungsgeräten - retten sollen und wen nicht. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss zur Triage wies das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab.
 
 Triage (französisch für "sortieren" oder "aussuchen") bezeichnet in der Medizin eine Methode, um im Fall einer krisenhaften Überlastung die Patienten auszuwählen, die zuerst eine medizinische Behandlung erhalten. Ärzte müssen somit auch entscheiden, welche Menschen später oder sogar gar nicht versorgt werden.
 
 Richter verweisen auf aktuelle Lage
 
 Die Verfassungsrichter nennen dafür zwei Hauptgründe. Zum einen glauben sie aufgrund des momentan erkennbaren Infektionsgeschehens nicht daran, dass die Situation eintritt. Zum anderen sei es eine schwierige Frage, ob man den Staat in einem Eilverfahren verpflichten könne, in einer Pandemie verbindliche medizinische Regeln zu erlassen.
 
 Der Beschluss stammt vom 16. Juli - seither ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder gestiegen. Die Gesamtsituation ist aber nicht mit den höchsten Infektionszahlen und dem medizinischen Kenntnisstand im April vergleichbar.
 
 Kläger fürchten Nachteile im Krankenhaus
 
 Hintergrund des Rechtsstreits sind im April 2020 veröffentlichte "Klinisch-ethische Empfehlungen" der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), ein Zusammenschluss mehrerer medizinischer Fachgesellschaften. In der Leitlinie wird aufgeführt, wie bei Versorgungsengpässen Patienten ausgewählt werden können, die als erstes behandelt werden sollten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Patientenauswahl nach "ethischen Grundsätzen" und nicht diskriminierend erfolgen soll.
 
 Geklagt hatten neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie fürchten, schlechtere Behandlungsmöglichkeiten zu haben oder gar von einer lebensrettenden medizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten sie gegen die "Untätigkeit der Bundesregierung" vorgehen und forderten, dass die Regierung ein Gremium benennen muss, das die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen vorläufig regelt.
 
 Ein solches Gremium hätte aber, so die Verfassungsrichter, gar kein Recht, den Wunsch der Beschwerdeführer gesetzgeberisch zu erfüllen. Die Verfassungsbeschwerde sei "nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet". Sie erfordere aber "eine eingehende Prüfung", so die Verfassungsrichter.
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