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Ungelesen 02.11.21, 11:01   #1
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Standard So heftig sind die neuen Bußgelder für Autofahrer

Zitat:
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Verschärfung ab 9. November
So heftig sind die neuen Bußgelder für Autofahrer

02.11.2021, 08:07 Uhr | dpa, mab, t-online


Tempomessung: Höhere Bußgelder sollen Autofahrer dazu bringen, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
(Quelle: Angelika Warmuth/dpa)


Rasen, Parkverstöße und anderes wird deutlich teurer – und zwar schon sehr bald: Am 9. November tritt der verschärfte Bußgeldkatalog in Kraft. Was sich dann ändert.

Nur noch wenige Tage sind es bis zum Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs: Ab dem 9. November gelten die erst nach langem Ringen verabschiedeten neuen Regeln, die unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen sollen. Wer bei Vergehen ertappt wird, muss deutlich höhere Bußgelder zahlen.

Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:
Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, wird laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.

Wer innerorts 16 oder 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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