Hallo 
ich habe einige Fragen zur Namensnennung und Namensgebung bei einem Onlineshop/mehrere Onlineshops. Also eher ein Rechtliche Frage
 
Ausgangspunkt: 
Ein Gewerbe wird bei der Gewerbeanmeldung als Handel angemeldet (Handel, Handel mit Artikel der Artikelkategorie 1, 2, 3, etc..., [ 
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Wenn nun unter [ 
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Muss bei dem jeweiligen Shop [ 
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Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Was ist die "Kann" und was ist die "Muss" Angabe?
Des weiteren frage ich mich wie man einen Shop allgemein nennen darf (Rahmenbedingung: kein Verstoß gegen Markenrecht o.ä. , Kleingewerbe):
1. [ 
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oder
2. shop1.de
oder
3. shop1
oder
4. shop1.de Inhaber Max Mustermann
oder 
...  
vg