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13.02.14, 13:31
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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EuGH: Links setzen ist keine Rechtsverletzung
Zitat:
Das höchste europäische Gericht hat nun ebenfalls klargestellt, dass das Verlinken einer frei zugänglichen Webseite keinesfalls eine Rechtsverletzung darstellt - auch wenn der Betreiber dies vielleicht nicht wünscht.
Ein Seitenbetreiber muss sich auch keine Genehmigung einholen, wenn er einen Link auf ein anderes Angebot setzt. Zumindest in den allermeisten Fällen, in denen die verlinkte Seite frei verfügbar ist. Probleme kann es beispielsweise dann geben, wenn mit der Verlinkung eine Bezahlschranke umgangen werden soll.
Die Klage hatte ursprünglich ein Journalist der schwedischen Zeitung Göteborgs Posten eingereicht. Sie richtete sich gegen den Betreiber eines Dienstes, der einem Kunden gegen Bezahlung eine Presseübersicht zusammenstellte. Solche Services werden für gewöhnlich von Firmen genutzt, die einen bestimmten Markt im Auge behalten wollen, oder auch von Politikern in einem bestimmten Fachbereich.
Der klagende Journalist sah in der Verlinkung seiner Artikel durch einen kommerziellen Dienst eine neue Form der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Entsprechend wollte er von dem Dienstleister ein Honorar erhalten.
Da sich die Klage unter anderem auf eine Richtlinie auf europäischer Ebene berief, reichte die schwedische Justiz die Sache zur Beurteilung an den EuGH weiter. Dieser lehnte die Argumentation des Klägers allerdings ab. Zwar könne die Verlinkung in der Tat als Zugänglichmachung angesehen werden, allerdings würden die fraglichen Artikel nicht auf einer anderen Plattform als der Webseite der Zeitung veröffentlicht.
Und die Zugänglichmachung erfolgt auch nicht gegenüber eine einer anderen Zielgruppe, da sich der Beitrag auf einer frei abrufbaren Webseite offensichtlich ohnehin an alle Internet-Nutzer richtet. Hier würde es anders aussehen, wenn der jeweilige Text beispielsweise nur für angemeldete Abonnenten erreichbar gewesen wäre und der Link diese Sperre umgangen hätte.
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