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myGully |
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13.01.14, 18:26
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Jugendliche Kanadierin für Kinderpornografie verurteilt
Zitat:
Ein junges Mädchen aus Kanada hat Nacktbilder der Ex-Freundin ihres Freundes an einen Freund geschickt und auf Facebook veröffentlicht. Ein besonderer Fall von Mobbing? Nein, so ein kanadisches Gericht. Vielmehr handele es sich um den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie, wofür die damals 16-Jährige nun verurteilt wurde.
Eigentlich wollte die junge Kanadierin doch nur ihre Vorgängerin demütigen, erniedrigen und "zerquetschen", wie sie selbst vor Gericht aussagte. Verdammungswürdig genug, keine Frage. Doch mit dem Urteil, das ein Gericht im kanadischen Bundesstaat British Columbia nun verhängte, hatte wohl eingangs niemand gerechnet: schuldig des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie.
Wie CBC News berichtet, hatte der Freund der damals 16-Jährigen Nacktfotos seiner Ex-Freundin gespeichert und diese bereitwillig der (neuen) Freundin zeigte. Diese habe daraufhin die Bilder kopiert, eines davon an einen Freund geschickt und darüber hinaus in der Timeline des Facebook-Profils der Ex-Freundin veröffentlicht, um sie öffentlich zu demütigen. Sowohl die verurteilte Täterin als auch das Opfer sind ungefähr im gleichen Alter, besuchten die gleiche Schule. Das Opfer erstattete Anzeige, woraufhin sich ein Gericht in der kanadischen Stadt Victoria mit dem Fall beschäftigte. Dieses sieht jedoch im Handeln des Mädchens weniger einen drastischen Fall von Cyber-Mobbing, als vielmehr den Tatbestand von Kinderpornografie erfüllt. Das Alter des Täters oder der Täterin spiele dabei keinerlei Rolle.
LEHRSTUNDE FÜR STAATSANWÄLTIN
Gegenüber Global News Canada erklärte die Mutter der verurteilten Täterin: "Es war so hart für uns alle, speziell für meine Tochter, das alles durchzumachen. Es hat verändert, wer sie als Person ist, und es gibt mehr als ein Opfer in dieser ganzen Situation." Der Anwalt der Familie hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt und sieht einen Verfassungsbruch gegeben. Er stellt die Frage, wie es sein kann, dass Erwachsene Nacktbilder ungestraft austauschen können, Jugendliche hingegen nicht. Seiner Überzeugung nach könne kein Aspekt des Falles als Kinderpornografie abgestempelt werden. "Diese Kinderpornografie-Gesetze wurden ersonnen, um Kinder zu schützen, nicht diese zu verfolgen. Nichtsdestoweniger nutzt die Strafjustiz diesen schweren Hammer", so der Anwalt der Familie gegenüber CBC News.
Gegenüber CTV erklärte Chandra Fisher, Staatsanwältin in diesem Fall, nachdem sie 36.000 Textnachrichten zwischen den Parteien durchlesen musste: "Ich hatte Schwierigkeiten die Sprache der Nachrichten zu verstehen und musste Lehrstunden nehmen, um nachvollziehen zu können, was einige der Symbole bedeuten." /hb
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13.01.14, 18:55
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#2
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Patient 0
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 1.078
Bedankt: 512
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Komischer Anwalt der Beschuldigten, wie kann man freiwilliges Austauschen von Nacktbilder von Erwachsenen (mit evtl. Hoffnung auf Geschlechtsverkehr) mit sowas vergleichen. Die haben ja keine Nacktbilder ausgetauscht..
Naja, würde das Urteil begrüßen, mit massig Sozialstunden am richtigen Ort...
Jugendliche können da schon sehr hässlich werden, in solchen Sachen (gibt ja genug Todesbeispiele).
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13.01.14, 19:22
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#3
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.931
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Naja, würde das Urteil begrüßen, mit massig Sozialstunden am richtigen Ort...
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Ich glaub nur nicht das die da mit Sozialstunden davon kommen wird bei einer Verurteilung wegen KiPo.
K.a. wie das System (jugendstrafmaß usw.) in Kanada genau funktionieren, aber kurz das allgemein gegooglet, und da is alles durchgestrichen außer "Jail" minimum 6 Monate.
Ich find das Urteil ehrlich gesagt auch ok für das was sie gemacht hat. Und mMn sollt ne 16 jährige irgendwie doch schonmal was über Kinderpornos zu Ohren gekommen sein, und ihr bewusst sein das man das nicht darf.
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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13.01.14, 21:31
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#4
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Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
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Zitat:
Zitat von thyriel
Ich glaub nur nicht das die da mit Sozialstunden davon kommen wird bei einer Verurteilung wegen KiPo.
K.a. wie das System (jugendstrafmaß usw.) in Kanada genau funktionieren, aber kurz das
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Die werden gestiefelt  ...ah nee das war in Australien...
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13.01.14, 22:10
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#5
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Was war denn nun die Strafe?
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13.01.14, 22:47
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#6
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.366
Bedankt: 1.075
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Gut für das Opfer. So bekommt der Tätet definitiv eine höhere Strafe als bei "Cybermobbing" ...
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14.01.14, 14:32
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#7
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
die Mutter der verurteilten Täterin: "Es war so hart für uns alle, speziell für meine Tochter, das alles durchzumachen.
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Erziehung versagt, passt. Kein Wunder, dass die verzogene Göre solche Aktionen bringt.
Zitat:
Diese Kinderpornografie-Gesetze wurden ersonnen, um Kinder zu schützen
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Das Opfer ist ein 16-jähriges Kind, folglich soll ein Kind geschützt werden.
Wenn ein 15-jähriger einen 15-jährigen absticht, ist das Mord und kein Mobbing. Wenn ein 17-jähriger einen 17-jährigen beraubt, ist das Raub und kein Mobbing. Wenn eine 16-jährige Kinderpornos verbreitet, ist das Verbreitung von Kinderpornografie. Kein Mobbing.
Paar Monate Knast wären doch völlig ok, die Eltern können das Kind ja nicht erziehen, halten es sogar noch für das eigentliche Opfer.
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14.01.14, 16:36
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 103
Bedankt: 95
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Berufung gegen welches Urteil? Das Urteil, dass es sich hierbei um Kinderpornografie handelt? Lese hier nichts von einem verhängten Strafmaß
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14.01.14, 16:48
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#9
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.931
Bedankt: 2.107
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Bezüglich Strafmaß:
kann dazu zwar leider nix finden, aber wie funktioniert das kanadische Rechtssystem überhaupt in dieser Hinsicht ?
Kann mir durchaus vorstellen das nicht in jedem Land gleichzeitig mit der Verurteilung auch das Strafmaß festgelegt wird. Oder das zb aus Jugendschutz- oder Privatsphäre, kein Strafmaß veröffentlicht werden darf.
Jedenfalls finden sich auch in den kanadischen Online Zeitungen keine Angaben darüber.
Mindeststrafe (für Erwachsene sofern es da eine Unterscheidung gibt) wäre btw 6 Monate bedingte Haft.
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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15.01.14, 01:27
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 622
Bedankt: 421
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Manche Argumente hier sind selten dämlich !
Die klagende Ex-Freundin sollte dann wohl wegen dem Anfertigen kinderpornographischer Bilder verurteilt werden bzw. ihr Ex-Freund, je nachdem. Perversen Schweine ....
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15.01.14, 11:53
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#11
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.931
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von 30makk
Manche Argumente hier sind selten dämlich !
Die klagende Ex-Freundin sollte dann wohl wegen dem Anfertigen kinderpornographischer Bilder verurteilt werden bzw. ihr Ex-Freund, je nachdem. Perversen Schweine ....
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Deins war jetzt auch nicht wirklich besser anbetracht dessen, das bereits im internationalen Abkommen dazu festgelegt ist dass das anfertigen als minderjähriger Beteiligter nicht strafbar ist
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