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[Recht & Politik] Abmahnwelle: Firma besaß keine Rechte an Pornos

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Ungelesen 29.12.13, 13:41   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Abmahnwelle: Firma besaß keine Rechte an Pornos

Zitat:
Neue Wendung im Redtube-Fall: Die Firma, in deren Auftrag deutsche Nutzer der Porno-Streaming-Seite abgemahnt worden waren, besitzt wohlmöglich gar keine Rechte an den entsprechenden Filmen.

Abmahnung ohne Ansprüche
Seit Anfang Dezember halten die Schlagworte Redtube und Abmahnungen deutsche Internet-Nutzer in Atem. Die Anwaltskanzlei U+C hatte im Auftrag der Schweizer Firma The Archiv AG Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt. Diese sollen auf dem Porno-Streaming-Portal Redtube Filme wie "Amanda's Secret" oder "Miriam's Adventures" angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt haben.

Schnell waren Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Anwälte laut geworden. Wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist bis heute ungeklärt. Es wird vermutet, dass hier auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten. Wegen dieser unhaltbaren Rechtssituation hatte kurz vor Weihnachten das Landgericht Hamburg diese Abmahnmethode mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt.

Jetzt gibt es die nächsten kuriosen Neuigkeiten im Fall Redtube. Die Schweizer Firma The Archiv AG besitzt wohlmöglich keine Reche an den Filmen, für die sie deutsche Nutzer hat abmahnen lassen. Dokumente, die diese Schlussfolgerung nahe legen, will die "Welt am Sonntag" in Kopie erhalten haben.

Keine Rechte an Porno-Material
Bei der aktuellen Abmahnwelle geht es um nur vier Porno-Filme, für die The Archiv AG die Online-Verwertungsrechte erworben haben will. Laut dem entsprechenden Vertrag, in den die "Welt am Sonntag" nach eigenen Angaben Einsicht hatte, ist dieser Rechtsanspruch aber alles andere als klar.

Um die aktuellen Erkenntnisse zu gewinnen, musste aber erst mal ein kompliziertes Rechtsgeflecht entwirrt werden. Demnach soll The Archiv die Rechte an den Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions erworben haben. Hausner soll diese wiederum von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona gekauft haben.

Diese scheint die Filme aber nur mit einem neuen Etikett versehen zu haben und kann deshalb auch nicht der ursprüngliche Urheber der Pornofilme sein. Die erotischen Streifen wurden unter anderem Namen von der Produktions-Firma Combat Zone gedreht, die ihren Sitz in den USA hat. Hier vertreibt die Firma die entsprechenden Filme online unter den Original-Titeln. Laut dem Bericht kann es damit als erwiesen angesehen werden, dass The Archiv AG keinesfalls die in den Abmahnungen angeführten Rechte besitzt.


Geld zurück eher unwahrscheinlich
Für Betroffene bringen die neuen Erkenntnisse weitere Sicherheit. Das erfolgreich Abgemahnte aber ihr Geld von der Kanzlei U+C zurückerhalten ist auch nach dieser neuen Wendung eher unwahrscheinlich. U+C können auf den Auftraggeber in der Schweiz verweisen. Da The Archive AG nach eigenen Angaben im letzten Jahr nur über 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen verfügte, wird es schwierig, hier seine Ansprüche durchzusetzen.

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Ungelesen 29.12.13, 14:33   #2
coolmarcel
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Wenn dies den Tatsachen entspricht, dann sollte man den Dr***sladen von U+C gefälligst mal wegen Betrug dicht machen.
Die haben in der heutigen Gesellschaft aus der Sicht der Internetnutzer eh keinen Platz mehr.

Noch viel schlimmer ist, dass es für die Opfer die gezahlt haben sehr schwer ist, ihr Geld wieder zurückbekommenen, was denen laut Gesetz zustehen würde ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Was lernen wir daraus: Gerechtigkeit existiert in einigen Bereichen eben nur auf dem Papier...
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Ungelesen 29.12.13, 14:59   #3
Fietze
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Zitat:
Noch viel schlimmer ist, dass es für die Opfer die gezahlt haben sehr schwer ist, ihr Geld wieder zurückbekommenen,
Naajaa!
Wer nach dem Motto: "Oh! Ich habe eine Abmahnung bekommen."
Sofort zur Bank rennt und den geforderten Betrag bezahlt. Hat es m.E. nicht viel besser verdient.

Was nichts damit zu tun hat, dass ich das Vorgehen von U+C, The Archiv und dem Rechtsverdreher aus Berlin für äußerst verwerflich halte!!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.12.13, 15:04   #4
ckjthedogmaster
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Das die Kanzlei dicht gemacht wird, bzw. die Anwälte ihre Zulassung verlieren, wäre zwar erwünschenswert, aber nur im seltensten Fall wird das geschehen. Wenn man denen beikommen will, dürfte es wohl keine Möglichkeit von Rechtswegen geben... Aber Selbstjustiz ist ja auch verboten...

Die Anwälte ( im übrigen muss man den Berliner "Sebastian" hinzunehmen) werden sich auf die eidestattliche Versicherung und die ArchiveAG berufen. Das auseinander zu puzzeln, wird langjährig und schwierig, bis das ganze Ding eingestellt wird.

Im Mittelpunkt sollte auch die Archive AG stehen, denn diese könnten in der Schweiz ja noch sicher sein, wenn die Strafverfolgung dort nämlich abgeschmettert wird. Die Schweiz ist als nicht Eu-Land nämlich erstmal zu garnichts verpflichtet.

Ich gehe davon aus, das eh alles in nem halben Jahr abgehakt ist. Die Richter in Köln werden auch beim nächsten Auskunftsersuchen sich genauso Mühe geben, "betrügischeren und geldgierigen Anwälten" die Daten herauszugeben.

Es bleibt für jedem Betroffenem halt nur selbst Obacht zu geben und solche offentsichtlich falsch gestellte Abmahnungen nicht zu bezahlen.

Denn wenn da keiner mehr zahlt, lohnt sich das Geschäft irgendwann nicht mehr.


Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.12.13, 15:18   #5
coolmarcel
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Naajaa!
Wer nach dem Motto: "Oh! Ich habe eine Abmahnung bekommen."
Sofort zur Bank rennt und den geforderten Betrag bezahlt. Hat es m.E. nicht viel besser verdient.
!
Nicht unbedingt. Die Abmahnungen sind so konzipiert, dass sie das Opfer möglichst heftig unter Druck setzen (z.b. durch kurze Fristen / Androhung einer Klage, welche Milliardenkosten (Warnung: Übertreibung) zur Folge hat). Wenn es Leute trifft, die vom Internet und vom Recht kaum Ahnung haben, dann ist ein solches Verhalten schon vorbestimmt. Darauf Keulen sich die Anwälte ja einen.
Bei Abmahnungen wegen Pornofilmen ist die Chance, dass das Opfer zahlt aufgrund des Peinlichkeitsfaktors noch um einiges höher.

Du kannst ja nicht davon ausgehen, dass Alle Menschen Ahnung in solchen Sachen haben...

edit:
Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster Beitrag anzeigen
Denn wenn da keiner mehr zahlt, lohnt sich das Geschäft irgendwann nicht mehr.
Schön wärs, aber was passiert, wenn die Abmahner dann einfach vors Gericht ziehen?
Ich glaube dann ist der Abgemahnte in der Beweispflicht, dass er diese Verletzung eben nicht begangen hat.
Und wie schwer das bei manchen Gerichten zeigte schon dieser Fall wo die Sachlage schon mehr als eindeutig gewesen war, die Abgemahnte aber trotzdem in der ersten Instanz verloren hatte: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Dieser Fall zeigt schon sehr deutlich, wie schwer die Lage für den Abgemahnten aktuell ist...
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coolmarcel ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.12.13, 16:00   #6
ckjthedogmaster
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Zitat:
Zitat von coolmarcel Beitrag anzeigen
Dieser Fall zeigt schon sehr deutlich, wie schwer die Lage für den Abgemahnten aktuell ist...
Wenn man den Fall verfolgt hat, findet man Passagen wie, "dem Münchner AG [..] ein Fehler unterlaufen...

Das BGH hat bereits im Vorfeld einen anderen ähnlichen Fall behandelt und ein klares Urteil gefällt. Demnach muss man vermuten, das der Anschlußinhaber auch der Rechtsverletzer ist. In dem BGH _ Fall reichte das bloße belegen, das der Anschlußinhaber zum abgemahnten Zeitpunkt nicht zuhause war; im Münchener Urteil zum vergleich, die Frau hatte kein Computer....

So, und nun kommen wir auf den Fehler bei der ersten Urteilsverkündung in München, und zwar schreibt der Gesetzgeber eine klare Prüfpflicht für seinen Internetanschluß vor, dies wurde im Verfahren der Frau garnicht mit beachtet. Und somit hat sie mit ihrem Widerspruch und im zweiten Anlauf Recht bekommen.


Es gibt Gerichte, die es dem Abgemahnten nicht grade leicht machen, dazu gehört auch das Kölner oder Hamburger AG. Jedoch mit einem speziall auf Urheberrecht spezailisierten Anwalt kommt man auch in den Gerichten mit nem blauen Auge davon.

Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.01.14, 11:22   #7
30sabo
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das pervide an der Masche ist ja, dass Pronos gucken verpönt ist und i.d.R. heimlich passiert. Wer möchte seiner Partnerin, sofern nicht bekannt schon durch eine Abmahnung gestehen, dass man Pornos konsumiert. Da "rennt man halt sofort zur Bank und bezahlt den Betrag".

Das jetzt von dieser seltsamen Firma nix zu holen ist ebensowenig überraschend. Ich bin jedoch gespannt, wie oft die Gerichte nun auf Schadensersatz verklagt werden.

Aber die Sache hat ja auch gute Seiten. Die jeweiligen Gerichte werden nun viel intensiver Prüfen, ob Daten rausgegeben werden
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Ungelesen 02.01.14, 11:26   #8
bambamfeuerstein
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kann man nur hoffen, das diw anwlatskammer gegen die anwälte vorgeht, ansonnsten passiert denen von U+C nix
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
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