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Prüfung bestehen ohne Berichtsheft

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Ungelesen 17.11.13, 17:29   #1
dirk9988
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Standard Prüfung bestehen ohne Berichtsheft

Hallo,

als ich im September 2011 meine Lehrzeit begann, wurde ich erst nach Wochen darauf hingewiesen, dass ich ein Berichtsheft anzulegen und zu führen habe. Also kaufte ich mir eines - doch am nächsten Tag war es auch schon wieder aus meinem Kopf verschwunden. Seitdem ist ein Jahr vergangen - und niemand hat sich auch nur etwas darum gekümmert oder nachgefragt. Ok, ich muss zugeben, dass ich an der Tatsache natürlich auch nicht ganz unschuldig bin - mich trifft mindestens genauso viel Schuld wie meinem Ausbilder, der es ebenso vernachlässigt hat.

Nun hatte ich am Anfang diesen Jahres meine Prüfungen gehabt. Sagen wir einfach mal an dem 04. & 05.05.2013. An jedem von beiden Tagen jeweils 2 Prüfungen schriftlich und im August diesen Jahres die noch ausstehende mündliche Prüfung. Von den vier schriftlichen Prüfungen habe ich 3 bestanden, muss also noch einmal im November (in 10 Tagen) zur Wiederholungsprüfung ran. Als ich zu meiner mündlichen Prüfung das Berichtsheft vorzeigen musste sagte ich, dass ich es nicht mithabe und man sagte mir, ich solle es dann halt im November zur Wiederholungsprüfung nachreichen.

Jetzt ist es allerdings der Fall, dass ich es immer noch nicht habe, und außerdem im Juni diesen Jahres von meinem Ausbilder gekündigt wurde. Seitens der IHK hieß es, ich könne die restlichen Prüfungen noch ablegen, nur halt als Privatperson ohne Betriebsangehörigkeit. Und die Kosten für die Wiederholungsprüfung tragen. Das Geld ist schon bezahlt und die Einladung zur Prüfung in 10 Tagen habe ich ebenfalls schon erhalten. Kann es dennoch passieren, dass ich die Lehre nicht erfolgreich abschließen kann, weil ich kein Berichtsheft habe? Oder bin ich da ein "Sonderfall", weil ich ja mittlerweile leider betriebslos bin und die Prüfung eben privat bestreiten muss. Habt ihr eine Idee?

Vielen Dank für eure Antworten!
dirk9988 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.11.13, 17:47   #2
toastertobi
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In der Ausbildungsverordnung steht geschrieben, das gilt für die meisten Berufe, das ein Berichtsheft pflicht ist und vom Auszubildenden geführt werden muss.
Problem ist, dass du einfach keine Unterschriften deines ehemaligen Ausbilders mehr kriegen wirst. Dementsprechend hast du JETZT keine Chance mehr, es zu vervollständigen, es sei denn du kannst deinen ehemaligen Ausbilder nochmal überzeugen, dass er es unterschreibt. Natürlich müsstest du es dann ausfüllen vorher.

Aber seien wir ehrlich: Du hast Mist gebaut und dir fehlt jetzt dein Berichtsheft. Sei ehrlich zur IHK und spreche sie darauf an. Mit Glück findet ihr gemeinsam eine Lösung...
toastertobi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.11.13, 17:52   #3
Setchan
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Alternativ kannste ja auch einfach mit der Frage zur IHK wie das nun mit dem Berichtsheft läuft jetzt wo das ja niemand mehr unterschreiben kann. Muss man denen unter diesen Umständen ja nicht direkt unter die Nase reiben dass es noch garnicht geschrieben ist.

Im schlimmstenfall verbringste halt nen Wochenende damit alles nachzutragen, aber is ja immernoch besser als den abschluss zu verhauen.

In jedem fall rat ich dir aber dich eben an die IHK zu wenden.
Setchan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.11.13, 20:11   #4
dirk9988
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Vielen Dank für eure Hilfe.


Ja, ich habe Mist gebaut - ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es ein Problem wäre das von mir ausgefüllte Berichtsheft noch unterschreiben zu lassen. Wie gesagt, ich habe Mist gebaut - mein Ausbilder aber ebenso. Und wenn er sich weigern würde, würde ihm sicherlich auch die IHK auf das Dach steigen. Ich rufe morgen mal bei der IHK an und schildere ihnen mein Problem.
dirk9988 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.11.13, 22:17   #5
Dr.Anton
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Wie schon geschrieben wurde, gehe zur IHK und kläre das dort ab. Am besten noch vor der Nachprüfung.

Und komme jetzt nicht mehr auf die Idee die Berichte nach zu schreiben, Denn
1. Da du Sie bei der ersten Prüfung nicht dabei hattest,
2. Schlechte Ergebnisse in der Prüfung hattest, dir fehlt also eindeutig Lehrstoff,
3. Und dir die Unterschriften fehlen,
wird man sich deine Berichte sicher genauer anschauen was du in deiner Ausbildung so gelernt hast. Und wenn dann der Verdacht aufkommt, das Sie jetzt kurz vor der Nachprüfung mal eben nach geschrieben wurden, dann hast du zu 100% verloren. Ansonsten kommt es darauf an, wie weit du eventuell anderweitig nachweisen kannst, was du im Betrieb so gelernt hast. Schließlich sind die Betrieblichen Arbeiten, neben der Schule, Teil deiner Ausbildung.

Und das du gekündigt wurdest, da dürften die Gründe vermutlich zu 99% auch bei dir liegen. Denn eine Kündigung eines Lehrlings ist fast unmöglich. Denn selbst in der Probezeit muß ein Ausbilder schon ausführlich Begründen, warum er den Lehrling kündigt. Und danach kann man den Auszubildenden nur noch bei erheblichen Fehlverhalten kündigen. Und bei den meisten dieser Fehlverhalten muß sogar vorher noch Abgemahnt werden, inklusive einem intensiven Aufklärungsgespräch mit dem Auszubildenden.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.11.13, 01:35   #6
Dorris
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Solange keiner fragt machste auch nix. Sobald(falls) jemadan nachfragt nimmste dir 3 Tage Zeit und schreibst alles nach. Fertig
__________________
"Life's not a bitch, life is a beautiful woman, you only call her a bitch cause she won't let you get that pussy."
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Ungelesen 18.11.13, 11:16   #7
Throgrim
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Was mich stutzig macht ist die Tatsache das in deiner Berufsschule auch keiner auf die Idee kam mal eine Unterschrift zu leisten, denn auch die muss ins Berichtsheft.
Throgrim ist offline   Mit Zitat antworten
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