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myGully |
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11.04.13, 16:59
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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2 Wöchiges Praktikum; Lohnsteuerbescheid?
Ich habe mein Studium abgebrochen und möchte nun ein zwei wöchiges Praktikum für 300€ machen.
Dies ist meine erste Stelle, ich habe bisher nicht gearbeitet, auch keine Ferienjobs.
Mir wurde nun gesagt ich solle folgende Dinge mitbringen:
-Kopie Personalausweis
-Kopie Sozialversicherungsausweis
-Nachweis der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
-Lohnsteuerkarte bzw. -bescheid
Die ersten drei Dinge sind kein Problem, aber das Letzte hat mich verwirrt, da ich dachte dies wäre abgeschaft.
Also habe ich nochmals nachgefragt, ob es noch eine Lohnsteuerkarte gibt und mir wurde rechtgegeben, daß sie abgeschaft wurde
Ich solle mir nun ein DINA4 Blatt (Lohnsteuerbescheid) vom Finanzamt holen.
Aber bekommt man den nicht erst im Nachhinein?
Könnte mir jemand sagen was genau ich vom Finanzamt brauche?
Eine Steueridentifikationsnummer habe ich.
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11.04.13, 20:54
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#2
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It's Me, Lupus
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Princeton Plainsborrow Hospital
Beiträge: 429
Bedankt: 684
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Geh zum Finanzamt. Du kriegst eine Sozialversicherungsnummer. Die reicht. Die Lohnsteuerkarte wird derzeit durch ein digitales System ersetzt. Ich denke jede Person hat eine Lohnsteuernummer und nach der sollst du fragen.
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11.04.13, 22:00
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#3
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Du kannst dir beim Finanzamt einen Ausdruck über die Lohnsteuerabzugsmerkmale geben lassen.
Das wird ausreichen und kann sogar auf schriftlichem Antrag per Post erfolgen.
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12.04.13, 00:23
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Danke
Zitat:
Zitat von 321meins
Du kannst dir beim Finanzamt einen Ausdruck über die Lohnsteuerabzugsmerkmale geben lassen.
Das wird ausreichen und kann sogar auf schriftlichem Antrag per Post erfolgen.
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Das habe ich auch so gelesen.
"Bescheinigung für die Lohnsteuerberechnung"
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Naja, ich werde heute noch zum Finanzamt gehen und Nachfragen.
Poste dann hier was ich herausgefunden habe.
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18.04.13, 05:32
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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"Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013" war das richtige Blatt.
Ich bin zum Finanzamt gegangen und habe meine Steueridentifikationsnummer vorgelegt und innerhalb weniger Minuten war ich wieder drausen.
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04.05.13, 16:52
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von test12233434
"Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013" war das richtige Blatt.
Ich bin zum Finanzamt gegangen und habe meine Steueridentifikationsnummer vorgelegt und innerhalb weniger Minuten war ich wieder drausen.
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So die zwei Wochen sind um und aus der Stelle wurde nichts.
Kann ich die Bescheinigung zurückfordern bzw. bekomme ich beim Arbeitsamt überhaupt eine Neue ausgestellt?
Bei meiner Suche im Internet habe ich nur etwas zur Lohnsteuerkarte gefunden und nichts zu dieser Bescheinigung.
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04.05.13, 21:48
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zurückfordern? Von wem? Kam es denn zu einer Gehaltszahlung?
Eine neue Bescheinigung kannst du jederzeit beim FA beantragen, jedoch würde ich zunächst dennoch um Rückgabe der ursprünglichen Bescheinigung bitten.
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04.05.13, 22:10
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von 321meins
Zurückfordern? Von wem? Kam es denn zu einer Gehaltszahlung?
Eine neue Bescheinigung kannst du jederzeit beim FA beantragen, jedoch würde ich zunächst dennoch um Rückgabe der ursprünglichen Bescheinigung bitten.
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Vom Arbeitgeber natürlich.
Die 300€ sind noch nicht überwiesen.
Wenn ich mir eine neue holen kann ist ja alles in Ordnung.
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04.05.13, 23:11
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#9
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von test12233434
Wenn ich mir eine neue holen kann ist ja alles in Ordnung.
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Ja, das kannst du. Auch wenn es ursprünglich nicht so gedacht ist. Allerdings ist meiner Meinung nach die Ersatzbescheinigung ohnehin nicht gleichzusetzen mit der alten Lohnsteuerkarte, da im Gegensatz zur alten Karte auf der Bescheinigung keine Eintragungen erfolgen.
Soll heißen: Eine Ersatzbescheinigung wird bei Verlust, Zerstörung oder anderen Gründen wohl einfacher wieder ausgestellt.
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