Trotzdem Rückgaberecht von Ware die vom Umtausch ausgeschlossen ist?
Guten Abend,
ich hab da mehr oder weniger ein kleines Problemchen.
Ich war heute mit meiner Frau in einem Laden, weil sie für die Arbeit eine neue Handtasche benötigt. Nun waren die Taschen dort mit 18 Euro relativ günstig.
Nach langem hin und her kauften wir diese Tasche auch. Äußerlich ist die Tasche in Beige gehalten. Jedoch hatte sie ein paar schwarze Flecken weshalb ich den Preis um 3 Euro drücken konnte.
Die Verkäuferin teilte mir noch mit, dass Taschen vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Zuhause angekommen räumte meine Frau dann alles in die neue Handtasche.
Diese hatte innen unter anderem 2 Reißverschlusstaschen und 3 weitere auf der anderen Seite ohne Reißverschluss. Als sie dort ihr Handy hineinpackte ging eine der Taschen komplett ab und das Handy fiel unten durch. Als wir vorsichtig den Schaden begutachten wollten gingen die anderen Taschen gleich mit ab und wir hatten diese in der Hand inkl. eines ziemlich langen Fadens. Die Taschenreihe wurde nur mit einem Faden genäht und dabei nicht richtig vernäht.
Zudem sah man, nachdem die Taschen komplett ab waren, riesige ca. Bleistiftspitzen große Löcher im Innenfutter.
Jetzt hatte ich bereits mit der Filialleiterin des Ladens gesprochen. Diese sagte mir nur, dass sie mir den Artikel nicht verkauft hätte und dass ich morgen noch einmal wieder kommen soll um mit der Kollegin zu sprechen.
Meine Frage jetzt - Kann ich die Tasche trotzdem umtauschen?
Generell sind Taschen lt. eigener Angaben vom Umtausch ausgeschlossen somit hätte ich mir die Frage eigentlich selbst beantwortet aber es ist ja ein Produktionsfehler und ich hatte beim Kauf lediglich das äußere bemängelt.
Wenn sich die Fäden im inneren alle lösen ist die Tasche ja nicht im "vollen Umfang" nutzbar.
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