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myGully |
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18.04.13, 20:56
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 34
Bedankt: 13
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Tonband Aufnahme Legal?
Ist es legal ein Gespräch auf Band aufzunehmen ohne das der andere was davon weiß?
Ich wurde bei einem Gespräch aufgenommen ohne das ich es wusste, was alles auf dem Band ist weiß ich nicht.
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18.04.13, 21:01
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 622
Bedankt: 388
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5 Sekunden googlen:
Zitat:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
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__________________
Manchmal zieht man auch mit einem Aussichtslos den Hauptgewinn
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18.04.13, 21:04
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#3
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Hinter dir!
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1.124
Bedankt: 487
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Nein das ist nicht legal:
Zitat:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Edit:
Da war die Pandasau wohl schneller.
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18.04.13, 21:05
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 34
Bedankt: 13
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Vielen Dank!
Ich war bei der Aufnahme Angetrunken und habe mich etwas schlecht hingestellt.
Ich habe angst das diese Aufnahme gegen mich verwendet werden kann.
Ich habe nichts verbrochen, es geht um meinen Ruf.
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18.04.13, 21:08
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#5
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Hinter dir!
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1.124
Bedankt: 487
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Du solltest das schleunigst klären, denn was einmal im Internet kursiert...
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18.04.13, 21:11
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 34
Bedankt: 13
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Im Internet ist es nicht und gelangt es auch denke ich nicht.
Ich weiß nicht was er damit will, aber es macht mir etwas Sorgen.
Das schlimme ist es sind persönliche dinge, und nicht einfach doofes Gelaber.
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