W-LAN und Filesharing - rechtliche Situation
Hallo!
Zuallererst: Ich bin nicht sicher, ob das hier der richtige Bereich für dieses Thema ist; allerdings schien es mir am passendsten.
Ein Bekannter von mir erhielt kürzlich eine Abmahnung für Filesharing, in der er u. A. aufgefordert wird, 800,- € zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Ich habe vor einiger Zeit von einem Gerichtsurteil gehört, laut dem der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzwerkes mit Internet-Zugang nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, sofern das WLAN "gesichert" ist (was auch immer "gesichert" in dieser Hinsicht heißen mag).
Besteht die Möglichkeit, nachträglich ein WLAN zu installieren (derzeit ist ein gewöhnliches Kabelnetzwerk in Betrieb), um dann den Standpunkt einzunehmen, dass ein Dritter sich ins WLAN gehackt und die Urheberrechtsverletzungen begangen hat? Hierbei spielt der technische Aspekt eine tragende Rolle. Wenn man feststellen kann, seit wann ein WLAN-Netzwerk besteht, ist das natürlich hinfällig...
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Gruß
Maxurugi
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