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BWL- Gesetzlicher Leistungsort

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Ungelesen 27.11.12, 16:15   #1
CR07LM10
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Standard BWL- Gesetzlicher Leistungsort

Hallo zusammen,

ich bin wirklich verzweifelt und muss das für die Arbeit wissen, deshalb frage ich euch, ob ihr mir helfen könntet.

Frage (Leistungsort): Was paasiert wenn Verkäufer eine Ware zum Käufer schickt und es kommt zur einem Unfall und die Ware ist beschätigt bzw. kaputt. Leistungsort würde von beiden zeiten nicht vereinbart. Muss der Käufer die Ware bezahlen und muss der Verkäufer die Ware nochmals liefern? Was passiert wenn der Leistungsort vereinbart ist z.B München?

Grob gefasst was passiert wenn Leistungsort nicht vereinbar ist und was passiert wenn Leistungsort vereinbart ist!!

Ich hoffe ihr hilft mir!!

Danke im Voraus
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