Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
15.11.12, 17:28
|
#1
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
|
Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Zitat:
Eltern können nicht zwangsläufig für das Fehlverhalten ihrer minderjährigen Kinder im Internet zur Verantwortung gezogen werden - etwa, wenn diese in Filesharingnetzen gegen das Urheberrecht verstoßen.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden und damit ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage gefällt. In dem verhandelten Fall ging es um illegale Downloads, die über den Anschluss einer Familie mit drei Kindern getätigt wurden, von denen erst eines erwachsen war.
Auf der Bank der Kläger saßen die Vertreter von vier Musikkonzernen. Diese verlangten ursprünglich 3.000 Euro Schadensersatz, hinzu kamen 2.380 Euro an Anwaltsgebühren für die Abmahnung. Allerdings weigerten sich die Eltern, die verlangte Summe zu zahlen, lediglich die geforderte Unterlassungserklärung wurde unterzeichnet.
Die Ermittlungen in der Sache gingen durchaus weiter, als sonst in solchen Fällen üblich ist. Die Musikunternehmen schafften es mit ihrer Klage sogar, die Behörden bis zu einer Hausdurchsuchung zu bringen. Dabei wurde unter anderem der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt. Auf diesem fanden sich Filesharing-Clients und etwas mehr als tausend Musikdateien.
In den vorhergehenden Instanzen verloren die Betroffenen die Verfahren. Die Gerichte warfen ihnen vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben und so Mitverantwortung für den Vorfall zu tragen. Immerhin seien die entsprechenden Clients bereits mehrere Jahre auf dem Rechner installiert gewesen - den Eltern aber trotz einer monatlichen Kontrolle nicht aufgefallen.
Das BGH interpretierte die Sache aber dann doch gänzlich anders. Nach Auffassung der Richter in Karlsruhe gehe die Aufsichtspflicht nicht so weit, dass man heutzutage ein Kind in diesem Alter während der Internetnutzung ständig kontrollieren müssen. Nicht einmal regelmäßige Kontrollen des Rechners sind nach Auffassung der Richter zwingend. Es genügt demnach, wenn der Minderjährige darüber belehrt wird, Tauschbörsen nicht zu nutzen, um der elterlichen Pflicht nachzukommen. Die Klagen der Musikindustrie wurden daher zurückgewiesen.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
15.11.12, 17:36
|
#2
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
|
unter diesem riesen moloch an unfähigen richtern scheint es doch noch welche zu geben, die mit sinn und verstand agieren.....oder der scheck der musikindustrievertretern ist zu spät angekommen
|
|
|
15.11.12, 17:43
|
#3
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
|
zudem muss man ja auch bedenken dass, zumindest heute noch, die Kinder meißt sehr viel mehr Ahnung von dem ganzen Krempel haben als die Eltern.
Eine so sichere elterliche kontrolle wäre wohl erst möglich wenn diese selbst sich in der Szene etwas auskennen.
Somit, faires und realistisches urteil
|
|
|
15.11.12, 17:58
|
#4
|
KMOA Release ♫
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1.068
|
also heißt das, wenn in nem anderen fall das gleiche passiert, haften diese eltern dann auch nicht? o.O
|
|
|
15.11.12, 17:59
|
#5
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
|
Das heißt dass auch minderjährige mal Kopf einschalten sollten bevor sie dumm handeln
|
|
|
15.11.12, 18:00
|
#6
|
KMOA Release ♫
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1.068
|
Hä? also haften die eltern im prinzip immernoch dafür oder ncht?
|
|
|
15.11.12, 18:40
|
#7
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 158
Bedankt: 87
|
Nein, Das mit dem Eltern Haften für ihre kinder existiert so auch nicht. Selbst über die Schilder kann man schmunzeln. Es reicht aus wenn du dein Kind zu einem Vater-Sohn gespräch dir zur brust nimmst und sagst "Sohnemann, Bittorent und Bearshare und und und sind böse, wechsel zu OCH's"  Nein spass bei seite. Musst nur Aufklären. z.b. Meine Mutter kennt sich keinen Meter mit computern und Internet aus. Also hätte ich ihr damals sagen können, Kazaa ist ein Musikplayer und sie hätte es mir geglaubt, von daher. Aber wie damals schon beim Roller tunen, hätten sie mich erwischt hätte ich immer gesagt "Ja meine Eltern haben mir gesagt es ist Böse und sowas macht man nicht."
__________________
Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Freuen wir uns doch lieber das einer der "Google" für einen Lockruf für Hühner hält überhaupt eine Schule besucht.
|
Bester Mann
|
|
|
15.11.12, 21:22
|
#8
|
Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
|
Eigentlich hat dieses Urteil nichts wirklich Neues.
Das einzige Erwähnenswerte ist vielleicht das es doch einige Gerichte noch schaffen zwischen Störerhaftung und Aufsichtspflicht zu unterscheiden.
Aber auch das ist geltendes Recht :
Zitat:
Zum Abschluss erklärte der Vorsitzende, dass die Rechteinhaber ja nicht rechtlos gestellt werden würden, wenn man eine Haftung der Eltern ablehnen würde. Immerhin könnte ja theoretisch noch gegen den Minderjährigen selbst vorgegangen werden, falls dieser eine entsprechende Einsichtsfähigkeit besitze.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
16.11.12, 00:05
|
#9
|
Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.366
Bedankt: 1.075
|
Gute Entscheidung. Wir brauchen mehr solche Richter.
|
|
|
16.11.12, 03:31
|
#10
|
Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 36
|
Der Anwalt der Kläger meinte, dass Eltern meist wissen, was die 15-jährigen Kinder im Internet tun und meist selber Computererfahren sind.
Dem widersprachen die obersten Richter.
Dem kann ich nur zustimmen.
Davon kann nämlich nicht ausgegangen werden. Wenn ich mir meine Eltern ansehe... au weia... xD
"Ach, was ist das? oO Und was mach ich jetzt? o_O" Und in den letzten fünf Jahren hat sich da nicht viel getan
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:48 Uhr.
().
|