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[Recht & Politik] Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

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Ungelesen 15.11.12, 17:28   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Zitat:
Eltern können nicht zwangsläufig für das Fehlverhalten ihrer minderjährigen Kinder im Internet zur Verantwortung gezogen werden - etwa, wenn diese in Filesharingnetzen gegen das Urheberrecht verstoßen.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden und damit ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage gefällt. In dem verhandelten Fall ging es um illegale Downloads, die über den Anschluss einer Familie mit drei Kindern getätigt wurden, von denen erst eines erwachsen war.

Auf der Bank der Kläger saßen die Vertreter von vier Musikkonzernen. Diese verlangten ursprünglich 3.000 Euro Schadensersatz, hinzu kamen 2.380 Euro an Anwaltsgebühren für die Abmahnung. Allerdings weigerten sich die Eltern, die verlangte Summe zu zahlen, lediglich die geforderte Unterlassungserklärung wurde unterzeichnet.


Die Ermittlungen in der Sache gingen durchaus weiter, als sonst in solchen Fällen üblich ist. Die Musikunternehmen schafften es mit ihrer Klage sogar, die Behörden bis zu einer Hausdurchsuchung zu bringen. Dabei wurde unter anderem der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt. Auf diesem fanden sich Filesharing-Clients und etwas mehr als tausend Musikdateien.

In den vorhergehenden Instanzen verloren die Betroffenen die Verfahren. Die Gerichte warfen ihnen vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben und so Mitverantwortung für den Vorfall zu tragen. Immerhin seien die entsprechenden Clients bereits mehrere Jahre auf dem Rechner installiert gewesen - den Eltern aber trotz einer monatlichen Kontrolle nicht aufgefallen.

Das BGH interpretierte die Sache aber dann doch gänzlich anders. Nach Auffassung der Richter in Karlsruhe gehe die Aufsichtspflicht nicht so weit, dass man heutzutage ein Kind in diesem Alter während der Internetnutzung ständig kontrollieren müssen. Nicht einmal regelmäßige Kontrollen des Rechners sind nach Auffassung der Richter zwingend. Es genügt demnach, wenn der Minderjährige darüber belehrt wird, Tauschbörsen nicht zu nutzen, um der elterlichen Pflicht nachzukommen. Die Klagen der Musikindustrie wurden daher zurückgewiesen.

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Ungelesen 15.11.12, 17:36   #2
bambamfeuerstein
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unter diesem riesen moloch an unfähigen richtern scheint es doch noch welche zu geben, die mit sinn und verstand agieren.....oder der scheck der musikindustrievertretern ist zu spät angekommen
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Ungelesen 15.11.12, 17:43   #3
Setchan
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zudem muss man ja auch bedenken dass, zumindest heute noch, die Kinder meißt sehr viel mehr Ahnung von dem ganzen Krempel haben als die Eltern.
Eine so sichere elterliche kontrolle wäre wohl erst möglich wenn diese selbst sich in der Szene etwas auskennen.

Somit, faires und realistisches urteil
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Ungelesen 15.11.12, 17:58   #4
KnowMeOnceAgain
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also heißt das, wenn in nem anderen fall das gleiche passiert, haften diese eltern dann auch nicht? o.O
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Ungelesen 15.11.12, 17:59   #5
Setchan
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Das heißt dass auch minderjährige mal Kopf einschalten sollten bevor sie dumm handeln
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Ungelesen 15.11.12, 18:00   #6
KnowMeOnceAgain
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Hä? also haften die eltern im prinzip immernoch dafür oder ncht?
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Ungelesen 15.11.12, 18:40   #7
Eimsbush2302
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Nein, Das mit dem Eltern Haften für ihre kinder existiert so auch nicht. Selbst über die Schilder kann man schmunzeln. Es reicht aus wenn du dein Kind zu einem Vater-Sohn gespräch dir zur brust nimmst und sagst "Sohnemann, Bittorent und Bearshare und und und sind böse, wechsel zu OCH's" Nein spass bei seite. Musst nur Aufklären. z.b. Meine Mutter kennt sich keinen Meter mit computern und Internet aus. Also hätte ich ihr damals sagen können, Kazaa ist ein Musikplayer und sie hätte es mir geglaubt, von daher. Aber wie damals schon beim Roller tunen, hätten sie mich erwischt hätte ich immer gesagt "Ja meine Eltern haben mir gesagt es ist Böse und sowas macht man nicht."
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Freuen wir uns doch lieber das einer der "Google" für einen Lockruf für Hühner hält überhaupt eine Schule besucht.
Bester Mann
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Ungelesen 15.11.12, 21:22   #8
kkhamburg
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Eigentlich hat dieses Urteil nichts wirklich Neues.

Das einzige Erwähnenswerte ist vielleicht das es doch einige Gerichte noch schaffen zwischen Störerhaftung und Aufsichtspflicht zu unterscheiden.

Aber auch das ist geltendes Recht :
Zitat:
Zum Abschluss erklärte der Vorsitzende, dass die Rechteinhaber ja nicht rechtlos gestellt werden würden, wenn man eine Haftung der Eltern ablehnen würde. Immerhin könnte ja theoretisch noch gegen den Minderjährigen selbst vorgegangen werden, falls dieser eine entsprechende Einsichtsfähigkeit besitze.
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kkhamburg ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.11.12, 00:05   #9
KleineKaffeetasse
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KleineKaffeetasse ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Gute Entscheidung. Wir brauchen mehr solche Richter.
KleineKaffeetasse ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.11.12, 03:31   #10
Romiina
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Der Anwalt der Kläger meinte, dass Eltern meist wissen, was die 15-jährigen Kinder im Internet tun und meist selber Computererfahren sind.
Dem widersprachen die obersten Richter.

Dem kann ich nur zustimmen.
Davon kann nämlich nicht ausgegangen werden. Wenn ich mir meine Eltern ansehe... au weia... xD
"Ach, was ist das? oO Und was mach ich jetzt? o_O" Und in den letzten fünf Jahren hat sich da nicht viel getan
Romiina ist offline   Mit Zitat antworten
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