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			26.06.12, 10:01
			
			
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			#1
			
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			 Erfahrener Newbie 
			
			
			
				
			
			
				 
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				Mängelschein ignorieren?
			 
			 
			
		
		
		
			
			Hallo, 
 
mal eine Frage kann man einen Mängelschein ignorieren? 
Wohne zb. in Berlin und habe in Bayern einen Mängelschein bekommen wegen Kleinigkeiten wie zb. zu tiefer Blendstreifen usw. Also nix wichtiges. 
 
Nun habe ich gehört fahr einfach nicht mehr nach Bayern *ggg* 
 
Ist da was dran? Genau begründen konnte es mir keiner :-/ 
 
Danke!
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			26.06.12, 10:24
			
			
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			#2
			
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			 Mitglied 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  klomann123
					 
				 
				Hallo, 
 
mal eine Frage kann man einen Mängelschein ignorieren? 
Wohne zb. in Berlin und habe in Bayern einen Mängelschein bekommen wegen Kleinigkeiten wie zb. zu tiefer Blendstreifen usw. Also nix wichtiges. 
			
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 Für ich ist es vielleicht nicht wichtig, für den gesetzgeber / egzekutive doch.
 
Scheint mir als die nächste frage wäre ob man die Mängel der HU beheben mus, könnten auch kleinigkeiten sein / werden.
  
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			26.06.12, 11:25
			
			
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			#3
			
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			 Chuck Norris sein Vater 
			
			
			
			
				 
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			Schau mal auf den Mängelschein. 
Da sollte irgendwo ein Fristangabe sein, die Du zu beachten hast. 
 
Nach Ablauf dieser Frist (i.d.R.) 14 Tage, geht von der dortigen Polizeidienststelle eine Meldung vom dortigen Ordnungsamt zu Deinem zuständigen Ordnungsamt. 
 
Dann bekommst Du vom z.B. Berliner Ordnungsamt eine erneute Aufforderung, bzw. ein Bussgeldbescheid zugestellt. 
 
Bring das Zeugs in Ordnung, und lass Dir die Mängelbehebung bestätigen. 
 
Kann teuer werden. 
Nein, sorry: Es wird teuer ...
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			26.06.12, 15:18
			
			
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			#4
			
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			 HFC Urgestein 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Den Mängelschein bekommst Du nicht aus Willkür sondern weil an Deinem Fahrzeug etwas nicht TÜV gerecht ist! 
Der Mangel wäre dann nicht strafbar wie etwa eine defekte Bremse sondern das KFZ ist noch "fahrbar" aber mit dem Hinweis das der Mangel innerhalb von 10 bis 14 Tagen behoben werden muss! 
Das KFZ muss nach Beseitung des Mangels vorgestellt werden ! 
 
Glaube ich !
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			26.06.12, 16:23
			
			
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			#5
			
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			 Erfahrener Newbie 
			
			
			
				
			
			
				 
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			ok danke euch! 
dachte es mir schon 
naja ob nun ein Blendstreifen wegen 2cm oder weil eine ABE vom TÜV Österreich nicht anerkannt wird, sowas finde ich dann sinnlos und nicht gefährdend. War halt deren Problem alles andere eingetragen oder ABE/ABG´s dazu   
Mussten halt was finden, haben jedes Auto raus gezogen (war vor einen Treffen)
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			26.06.12, 17:42
			
			
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			#6
			
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			 HFC Urgestein 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Von mir wollten sie mal eine ABE von meinen damaligen Haubenliften haben ^^ 
Brauchte viel Zeit um die davon zu überzeugen das eben eine Tüv Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht !
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			26.06.12, 19:36
			
			
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			#7
			
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			Für gewöhnlich reicht keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr. Machen sich strafbar die Männchen von TÜV DEKRA GTÜ etc. 
 
Damit wird zwar bescheinigt, dass das Stück an und für sich keine Gefahr darstellt, aber nicht, dass es genau an dem Auto auch OK geht. :P Materialgutachten findest du wie Sand am Meer...
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			26.06.12, 20:24
			
			
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			#8
			
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			 HFC Urgestein 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Das war 1998 oder 1999   
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			26.06.12, 20:33
			
			
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			#9
			
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			Ah, hab ich doch glatt in deinem Post überlesen. 
 
not.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			26.06.12, 20:39
			
			
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			#10
			
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			 HFC Urgestein 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Aber auch heute machen immer wieder "Jungbullen" auf dicke Eier bei einer Kontrolle ! 
Mit älteren "Cops" hatte ich eigentlich nie Probleme^^
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			22.07.12, 09:51
			
			
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			#11
			
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			Bei nichtbeachtung kann es zur Abmeldung des KFZ seitens der Zulassungsstelle kommen. Heißt:  
Ordnungsamt kratzt dir die Plakette runter und Du kommst nicht mal mehr zum TÜV! 
 
Missachten lohnt sich nur, wenn Du das Fahrzeug eh abmelden möchtest.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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