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Steuern auf private EBay verkäufe

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Ungelesen 21.01.12, 15:51   #1
noname889
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Standard Steuern auf private EBay verkäufe

Moin Leute,
Steuern auf private EBay Verkäufe, schon mal gehört, schon mal Post vom Finazamt bekommen ??


Gruss
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Ungelesen 21.01.12, 15:58   #2
gentleman-smart
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Vielleicht könntest Du das ein wenig näher erläutern?

Möglicherweise meinst Du folgenden möglichen Fall (Kurzerklärung):

Eine Person verkauft desöfteren gleiche Artikel, bzw. regelmässig (kurze Abstände) Artikel, die einem Warensortiment eines Geschäftes ähnlich sind.

Dadurch unterstellt das Finanzamt, weil sie ausser im Spielcasino sich auch auf Ebay rumtreiben, dieser Person Gewerbsmässigkeit.

Für Gewerbsmässigkeit gibt es eine (wenn auch schwammige) Definition, nachder Person A zumindest umsatzsteurpflichtig wird und ; je nach Höhe der Umsätze und resultierenden Gewinne; auch der Einkommenssteuer unterliegt.
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Ungelesen 21.01.12, 16:03   #3
noname889
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Moin,
Bekannte verkauft über EBay ihre privaten Sachen, Z.B. Kleidung die ihr zu groß sind, da sie 35 kg abgenonnem hat, Oma gestorben aslo auch noch ein paar Sachen aus dem Hausrat eingestellt, der Nachbar / Bekannte meldet sich kannst nicht mal ein paar Sachen verkaufen, also alles gebrauchte Sachen, so um die 15 bis 20 Artikel im Monat, Verkaufpreis alles zusammen so um die 200 €.
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Ungelesen 21.01.12, 16:32   #4
gentleman-smart
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Ein Blick in das Schreiben des Finanzamtes, wär halt schon hilfreich, wenn denn eins vorhanden ist. Ansonsten ist es nicht von Belang.
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Ungelesen 21.01.12, 19:38   #5
silverado2010
Ich war`s nicht !
 
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Also hast Du so ein Schreiben bekommen oder möchtest Du wissen, ob Du sowas bekommen wirst, wenn Du die o.g. Menge auf eBay verkaufst?

Bischen mehr Infos dürfen`s schon sein....
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Ungelesen 21.01.12, 23:07   #6
noname889
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Moin,
Schreiben liegt vor, steht nur drin teilen Sie uns bitte ihre Einkünfte für das Jahr 09/10 aus ihren EBay Verkäufen mit, andernfalls würden Sie geschätzt.

So schon nun..... komisch Einkünfte ??? für privat Sachen die vorher gekauft wurden und benutzt sind.

Man verkauftt doch seine eignen Artikel, die man selbst vorher vor Jahren oder so, schon mal bezahlt hat und hier für Mehrwertsteuer bezahlt hat.
Anders wäre es, wenn ich Sachen bei EBay verkaufe die ich vorher wo anders erworben habe, mit dem Gedanken die mit Gewinn bei EBay oder so zu verkaufen.

Das Internet gibt nichts her, nur soviel.....das das Finanzamt der Zeit jagt auf EBay Verkäufer macht die über einen längeren Zeitraum häufig Artikel anbieten.
Genauso kann sie Software vom Finanzamt feststellen , wer z.B. unter einen anderen Namen Artikel billig einkauft, um Sie über seinen anderen Account wieder teuer zu verkaufen, so würde hier auch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
Alles schon etwas suspekt, was unser Staat alles anstellt um an unser Geld zukommen, mich wurmt nur der Aspekt das es sich um gebrauchte Artikel handelt, die ohne diese sogenannte Gewinnerzielungsabsicht vor Jahren gekauft wurden.

Wie sieht es also aus, wenn jemand sein Auto bei Ebay verkauft, und hier es über Listenpreis verkauft, sagen wir er hat 3000,- € Gewinn gemacht, wird er genauso behandelt ??, wie jemand der über zwei Jahre seinen Gebrauchtenkram verkauft und auch 3000,- € verdient.

Unser Staat idt pleite, er braucht Geld für die seine Eskapaden.............unsere Einer hißt net Wulff und bekommt die Sachen in den Ar.... gesteckt, sondern wird abgezockt und muss ruhig bleiben, irgendwie versteh man das nicht. Laut Info eines Steuerberatern wären knapp 50% Steuern auf die Verkäufe zu entrichteten.

Jemand der sich Samstag / Sonntag auf den Flohmarkt stellt und die Sachen verhöckert wird nicht belangt, also wird heir wieder mit zweierlei Maß gemessen und das soll man verstehen ????
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Ungelesen 22.01.12, 00:51   #7
Thorasan
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Weiss nun nicht wie ers sich steuerlich verhält, aber in andren Bereichen gibts diese Absurditäten schon länger.. Z.b. bekommste ALG2, dann musst du Einkommen, das du über ebay o.ä. erwirtschaftest, selbst wenns nur 5€ sind, angeben. Wenns bestimmte Summen überschreitet bzw regelmässig rein kommt, wirds dir voll angerechnet. Trotz du Dinge verkaufst, die dir oder Bekannte gehören und du da ja quasi tauschst und nichts wirklich einnimmst.
Traurig aber wahr.

Wäre aber super, wenn du uns auf dem laufenden hälst, würde mich stark intressieren, was da so kommen kann.
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Ungelesen 22.01.12, 01:44   #8
noname889
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Werd isch dann mal machen..........
besonders weil EBay ja wieder seine Null Euro Kampagne anbietet, und im Winter so wieso alle vorm PC sitzen und den schnelllen Euro machen wollen, besonders Sonntags zwischen 18 und 20 Uhr werden die meisten Geschäfte bei EBay gemacht.

Tja..........jahrelang LP´s gesammelt, jetzt kein Bock mehr drauf........also bei EBay verkaufen......und schon steht das Finanzamt vor der Tür, dann verbrenn ich den Roz lieba, auch wenn es eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung gibt, die Blöße unserer Anjie das Geld in den A.... zu schieben nee............net mit mir und einen Händler die sachen zu geben nur damit er den dicken Reibach macht auch net.
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Ungelesen 22.01.12, 11:41   #9
gentleman-smart
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Aus dem Steuerjahr 2011 wäre es ja noch etwas verfrüht. So flott ist das Finanzamt nicht.

Also 09/10. Wäre es vielleicht möglich, dass du 2009 und/oder 2010 in irgendeiner Art und Weise gewerblich tätig warst?

Ergibt sich vielleicht aus Deiner Lohnsteuererklärung (wenn du nicht selbständig warst) vom Vorjahr (hoffentlich machst Du das auch und verschenkst nicht den Fiskalrittern Dein Geld...) Unstimmigkeiten, welche das Finanzamt zu solchen Briefen veranlassen?
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Ungelesen 22.01.12, 12:09   #10
vialukai
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Mein Rat an den TE: nimm dir einen Steueranwalt!

Weil alles was wir hier sagen kann dir evtl nicht wirklich helfen und wäre nur ein herumgerate.

PS: ich finde es richtig, dass das Finanzamt auf eBay endlich mal eine verschärfte jagt macht, denn dann werden auch die Betrüger leichter entlarvt.
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Ungelesen 22.01.12, 13:28   #11
NicoW
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Deine Bekannte wird wohl zuviel Verkauft/Umsatz gemacht haben!

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Ungelesen 22.01.12, 13:38   #12
Bluebird68
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Moin,
für das Finanzamt gilt man bei Ebay als gwerblich wenn man regelmässig 30+X Verkäufe pro Monat hat.
Ich gehe mal davon aus dass es sich hier um normale Flohmarktware handelte......also keine Gefahr.
Sollten es aber z.B.1000 DVD Player sein........dann kommt man in Erklärungsnot.
Auf Flohmärkten läuft ja auch keiner vom Finanzamt rum und fragt nach den Umsätzen.
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Ungelesen 23.01.12, 11:00   #13
noname889
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Moin Leut´s

nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt sind alle EBay Verkäufe zu versteuern, also nix mit bist erst ab xx verkäufe im Monat Gewerblich,

Steuersatz zwischen 10- 15 % , der Hammer die Portokosten die der Käufer trägt sind auch zu versteuern.

Weiß wohl keiner, steht auch nicht in den EBay ABG´s, obwohl sie dieses machen sollten/müssen, aber rechtlich nichts zu machen ist, da Firmensitz in Luxenburg.


Irgendwie eine große Sauerei in unserem Staat und die Griechen bekommen das Geld in den Arsch gesteckt.
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Ungelesen 23.01.12, 17:39   #14
Eustass
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Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
Moin Leut´s

nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt sind alle EBay Verkäufe zu versteuern, also nix mit bist erst ab xx verkäufe im Monat Gewerblich,

Steuersatz zwischen 10- 15 % , der Hammer die Portokosten die der Käufer trägt sind auch zu versteuern.
Definitiv: Nein.

1. Ebay verkäufe laufen privat ab. Damit du aber in eine Besteuerung kommst muss dir das Finanzamt nachweisen, dass du einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehst.
Heißt: nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht, über einen längeren Zeitraum.

wenn du mal bei google suchen möchstest: LG Mainz 3. Zivilkammer, vom 06.07.2005, AZ 3 O 184/04
(nur als Beispiel)

Das Finanzamt muss dir das beweisen - und das lohnt sich. . . naja eher selten^^

2. Unabhängig davon: niemals niemals niemals niemals Umsatzsteuer ausweisen. Wenn ihr in euren Angeboten Umsatzsteuer extra berechnet - dann müsst ihr die zahlen. Unabhängig von der Einkommensteuer.
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Ungelesen 23.01.12, 13:38   #15
vialukai
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Das hätte ich als Finanzbeamter auch gesagt.

Ich wiederhole nochmal meinen Rat: nimm dir einen Anwalt für Steuerrecht!

Privatverkäufe sind und bleiben Steuerbefreit, aber wer es übertreibt, der muss damit rechnen als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden.
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Ungelesen 23.01.12, 16:21   #16
Anndra
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Zitat:
Zitat von vialukai Beitrag anzeigen
Das hätte ich als Finanzbeamter auch gesagt.

Ich wiederhole nochmal meinen Rat: nimm dir einen Anwalt für Steuerrecht!

Privatverkäufe sind und bleiben Steuerbefreit, aber wer es übertreibt, der muss damit rechnen als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden.
jepp,nur mit dessen Hilfe kommst du aus der Nummer wieder raus,denn du lebst im "schönen Deutschen Staat" wo du Beweisen mußt das es sich um Privat-Verkäufe gehandelt hat und wenn du sagen wir mal 50 mal ein "paar weiße Socken" im kurzem Zeitraum in der Bucht verkauft hast kann das Finanzamt schon hingehen und dich als Gewerblichen Verkäufer einstufen.




Have fun!
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Ungelesen 23.01.12, 22:10   #17
noname889
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Moin Folks,

steht aber auch folgendes im Net:

Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04

Eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04.


Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.

und laut meinen Nachforschungen lagen so knapp 120 Verkäufe übers Jahr verteilt vor, keine Neuware, sondern getragene Kleidung, defekte E-Geräte usw. eben alles was so im haushalt anfällt.

werde die Zeit nutzen und einen Anwalt aufsuchen, obwohl die Beraterin der Lohnsteuerhilfe schon abgewunken hat, würde nichts bringen, also bezahklen und freundlich sein.
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Ungelesen 23.01.12, 22:56   #18
noname889
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Moin,

unter Deinem Aktenzeichen ist in der Erklärung zu lesen:

Der Kläger ist als Unternehmer anzusehen. Nach § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Diese
Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse
Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach Außen in Erscheinung tritt.
Erfasst wird auch die nur nebenberufliche Tätigkeit (Palandt-Heinrichs, § 14 BGB, Rn. 1). Auf die
Absicht einer Gewinnerzielung und auf den Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an. Es
genügt vielmehr jedes Verhalten, das überhaupt nur irgendwie inhaltlich dem der unternehmerischen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dabei kommt es auf die objektive Qualität des Verhaltens an
(Bamberger/Roth, § 14 BGB, Rn. 6).
Vorliegend


und vorher stand zu lesen:

Dass er bei seinem eigenen Account von Oktober 2001 bis Mai 2004 341 An- und Verkäufe
getätigt habe, lasse nicht grundsätzlich darauf schließen.

Und dieses hat das Gericht widersprochen..............341 geteilt 31 Monate sind knapp 10 Verkäufe pro Monat und schon war er vor Gericht Gewerblich, obwohl er Klingelpütz verkauft und gekauft hat.
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Ungelesen 25.01.12, 17:17   #19
Eustass
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das war ne entscheidung von nem landgericht wenn ich mich recht erinnere oder?

Das sind zumeist einzelentscheidungen an denen man sich orientieren kann.
Eine klare regelung gibt es dazu (noch) nicht.
die würde der BFH festlegen
ich wollte damit nur zum ausdruck bringen dass man schon ne ganze menge an zeugs verkaufen muss dass das Finanzamt da mitmischt^^
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Ungelesen 25.01.12, 23:11   #20
noname889
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Moin,
stellt sich jetzt die Frage was Du meinst mit einer Menge Zeugs.

Sind 10 ein Euro Artikel, viel im Monat ??

Oder 1 Artikel mit 100 Euro viel im Monat ??

Sein Auto bei EBay anzubieten und evtl. 1000 € mehr als Schätzwert der Dekra / Schwackeliste zu bekommen ist das viel ??, die Freude wohl, und das heulen groß wenn der Steuer Bescheid kommt.

Besonders auch die Tatsache, den Artikel billig an zu bieten und zu denken, die Versandkosten zu erhöhen, denkste…….diese werden auch nach versteuert.




Also irgendwie komm ich mit der Tatsache nicht klar, ich habe vor 10 Jahren irgendwas gekauft, dafür Mehrwertsteuer bezahlt, es benutzt und jetzt bleibt mir nicht andres übrig als es
weg zuwerfen, denn wenn ich es bei EBay verkaufe, muss ich noch mal Steuern darauf zahlen. Kann ich machen, aber mein inneres ich sag nee, warum ??? weil unser Schäuble nicht mit seinem Haushalt umgehen kann, den in den Ruin gefahren hat und mal wieder den kleinen Mann den Euro aus der Tasche zieht, um sich etwas gesund zu stoßen.


Habe jetzt bei zwei verschiedenen Lohnsteuerhilfen nachgefragt und identische Antworten erhalten, das es sich bei den Verkäufen um ein zweites Einkommen handelt das es zu versteuern gibt. Wie und vorher die Ware stammt ist nicht relevant, könnte also auch Diebesgut anbieten, Hauptsache es wird versteuert.

Ich warte jetzt nur noch darauf, das ich für meine gesammelten Leergutflaschen auch noch den Pfand versteuern muss, je nachdem wo ich mit unserem Hund spazieren gehe finde ich so 3 bis 6 Pfandflaschen am Tag, macht in der Woche auch 6 € Einkommen.

Überlege mir schon, die nächsten Kleidungstücke beim Finanzamt abzugeben, zwecks Entsorgung, falls ich diese in die Mülltonne werfe, bekomme ich mit den Nachbarn ärger, kuck mal, der muss Geld haben, was der wegwirft, oder so. bzw. wie soll ich die Kleidung entsorgen, Sondermüll, Restmüll, Biomüll oder oder……….


Nee je mehr da über nachdenke, geht mir die Galle über.
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Ungelesen 26.01.12, 09:40   #21
Eustass
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Zitat:
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Moin,
stellt sich jetzt die Frage was Du meinst mit einer Menge Zeugs.

Sind 10 ein Euro Artikel, viel im Monat ??

Oder 1 Artikel mit 100 Euro viel im Monat ??

Sein Auto bei EBay anzubieten und evtl. 1000 € mehr als Schätzwert der Dekra / Schwackeliste zu bekommen ist das viel ??, die Freude wohl, und das heulen groß wenn der Steuer Bescheid kommt.

Besonders auch die Tatsache, den Artikel billig an zu bieten und zu denken, die Versandkosten zu erhöhen, denkste…….diese werden auch nach versteuert.
Gut dann machen wir es konkret an deinem Beispiel oben:

du hast gesagt es waren um die 20 artikel im monat, um die 200 €, aus konkretem anlass (35 Kg abgenommen und Oma gestorben)

der konkrete Anlass spricht aus meiner Sicht gegen die gewerblichkeit (die muss nachhaltig, mit gewinnerzielungsabsicht sein)
200 € sind nun wirklich nicht viel Geld. Dafür lohnt es sich von seiten des Finanzamtes schon nicht das weiter zu verfolgen.
Und die 20 Artikel in einem Monat dürften auch nicht reichen um dir eins rein zu drücken - wenn du es nur 1 oder 2 Monate so gemacht hast.

Das beispiel mit dem Auto was du gebracht hast: wäre ein privates Veräußerungsgeschäft nach §23 (1) Nr 2 Einkommensteuergestz [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Aber da das Auto mehr als 1 Jahr genutzt wurde entfällt das auch (ich gehe mal davon aus dass es mehr als 1 jahr genutzt wurde)

Heißt: Es ist gar nix. Geh zum Finanzamt zu dem Bearbeiter deines Vertrauens (der der für dich zuständig ist - an der Info fragen) und erklär ihm deine Lage und die Sichtweise. Das sind ja auch nur Menschen^^

Jetzt die alles entscheidene frage die alles oben gesagte noch mal umkehren kann:
Hast du die sachen und das auto verkauft? willst du weiter sachen in dem großen stil verkaufen?
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Ungelesen 26.01.12, 21:22   #22
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ich gehe einfach mal davon aus, dass das fa deinen account eingehend geprüft hat, bevor die dich angeschrieben haben. die sind ja nicht so dumm, dass die von dir steuern fordern und im falle einer verhandlung alt aussehen.
da muss i-wie mehr gewesen sein als tod der oma und die gewichtsabnahme. wir können natürlich nur aussagen zu dem machen, was du uns sagst.
was wirklich und in welchem umfang über diesen account verkauft wurde, wissen nur du, das fa und diejenigen die du es wissen lässt.
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Ungelesen 26.01.12, 22:07   #23
noname889
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Moin Moin,

heute lagen die Briefe, wohl gemerkt Briefe !!!! mit neuen Steuerbescheide im Briefkasten,
Jedes Jahr seit meine EBay Mitgliedschaft eine neue Steuerabrechnung, bin seit 2001 bei Ebay tätig, nachgeschaut zuerst nur vereinzelt was verkauft, also waren die ersten Jahre niedriger, so um die 350 € Nachforderungen, ab 2006 wurde dann ca. 150 Artikel über das Jahr verkauft, also sind diese Forderungen höher so um die 550 – 600 €. Sprich 12 – 15 Artikel pro Monat.

Teils wurden auch Artikel wieder verkauft, die man so vorher bei EBay erworben hatte, z.B. Ersatzteile für den PKW, diese aber auf Grund von falschen Angaben vom Verkäufer nicht passten, also wurde hier der Verkauf zwecks Gewinnerbringung nahe gelegt.

Das Finanzamt hat von jedem einzelnen Artikel den Verkaufspreis, und auch von den von vor über 10 Jahren, ich aber keine Belege was ich z.B. dafür bezahlt habe, so könnte ich z.B. eine Differenz Besteuerung beantragen.


Leute heute nochmals mit den Belegen beim Steuerberater nachgefragt und keine andere Antwort erhalten, das dieses Einkünfte sind die zu versteuern wären.
So wären u.a auch Säumnis Zinsen und Soli und Kirchensteuer davon zu zahlen.

Werde nächste Woche einen Anwalt für Steuerrecht aufsuchen, insgesamt rechne ich mit einem Betrag von 5000 € nachzuzahlen.

Nebenbei habe ich denn mal verschiedene Reaktionen (Kabel 1, Akte 2012 usw.) angeschrieben, evtl. besteht Interesse der Öffentlichkeit daran, um die Verkäufer bei EBay vor dem Finanzamt zu schützen.
Jedenfalls ist EBay gestorben, werfe die Sachen lieber in einer Nacht und Nebel Aktion vors Finanzamt, als das ich auf meine Verkäufe weiter Steuer zahle.
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Ungelesen 27.01.12, 00:27   #24
Lord_Wellington
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"ab 2006 wurde dann ca. 150 Artikel über das Jahr verkauft"

Ehrlich gesagt wundert mich es dann nicht, wenn das Finanzamt anklopft. 5 Jahre lang jeden zweiten Tag etwas bei eBay verkaufen ist von privaten Gelegenheitsverkäufen weit entfernt.

Ich verkaufe auch hin und wieder bei eBay, im Schnitt vielleicht 10 Verkäufe im Jahr, was ich schon relativ viel finde. Dabei verkaufe ich hin und wieder auch mal 2 bis 3 Sachen gleichzeitig, beispielsweise meinen alten Laptop, die Dockingstation dazu und noch eine alte Laptopmaus, was halt gerade zusammen anfällt.

Und bereits bei 3 Verkäufen gleichzeitig muss man schon ein bisschen aufpassen, wenn man die Zahlungen zuordnet, man muss Verpackung besorgen, bei Versand direkt nach Zahlungseingang evtl. mehrmals zur Post usw. 3 Verkäufe gleichzeitig sind also schon mit einem gewissen Aufwand verbunden, der sich nicht leugnen lässt.

Bei regelmäßig 15 Verkäufen pro Monat ist man quasi das ganze Jahr über jeden Tag mit Kaufabwicklungen beschäftigt und Stammkunde bei der Post. Das ist dann einfach gewerbliches Ausmaß, auch wenn es "nur" um ein paar hundert Euro im Monat geht.

Nebenbei: Für Nachbarn, Bekannte usw. würde ich über meinen eigenen Account sowieso nichts verkaufen. Erstens eben wegen dem Finanzamt, dass bei 100 Verkäufen pro Jahr auch mal genauer hinsieht, zweitens, weil im Zweifelsfalle ich den Stress habe, wenn irgendetwas nicht ankommt, beschädigt ist o.Ä.
Natürlich helfe ich schon mal beim Account einrichten oder Angebotstext schreiben, aber in meinen Namen verkaufe ich maximal Sachen, die aus meinem Haushalt stammen.
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Ungelesen 27.01.12, 20:09   #25
Thorasan
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Also 15-20 Verkäufe pro Monat sind nicht schwer... Z.b. hab ich ein Kind, eine Frau, Hobbys. Vom Kind verkaufe ich regelmässig Klamotten, die nicht mehr passen, Spielzeug, was nicht mehr gebraucht wird.. Von der Freundin Klamotten, CD's, Bücher, Krempel, vom Hobby her (z.b. Modellbau) fertige Modelle oder Dinge, die ich nicht mehr brauche... Dazu noch Bücher, DVD's o.ä. von mir selbst.

Nehme ich nun bei 3 Personen jeweils 10 Teile, bin ich schon bei 30 Teilen, was statistisch einem Teil pro Tag entspricht. Deswegen bin ich trotzdem privatverkäufer. Dazu kommt, das das Geld, was eingenommen wurde, meist auch direkt wieder investiert wird.
Also dürften ansich keine extra Steuern anfallen, da ich etwas bereits versteuertes verkaufe, was mit bereits versteuertem Geld bezahlt wird. Beim Neukauf werde ich wiederrum erneut Steuern zahlen, wodurch der Kreis geschlossen ist. Das Amt hat da gar nix zu melden.
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Ungelesen 27.01.12, 20:59   #26
gentleman-smart
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Zitat:
Das issn Witz!!!
Ihr denkt hier ein bisschen zu radikal. Klar ist es skandalös (scherz am Rande), aber ohne Steuerlast nun mal kein gemeinschaftlich funktionierendes System. Die Verteilung ist eine völlig andere Sache.

Im übrigen werden bei jeglicher Art von Herstellung und Vertrieb Steuern erhoben. Bliebe am Ende nur noch die Luft übrig. Wenn es nun einen Markt für Luft (kein reiner Sauerstoff; sondern das, was wir täglich so wegatmen) gäbe, dann würde auch hier eine Besteuerung anfallen ...

So gesehen (ich bin wrklich kein Freund des Finanzamtes) kann man es auch als eine Zubilligung des Finanzamtes an den Privatmann sehen, dass eine gewisse Grenze für Privatverkäufe ohne Besteuerung gibt.
Es wäre lediglich die Grenze zu erklären, bzw. die Transparenz herzustellen.
__________________
.
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Ungelesen 08.02.12, 06:38   #27
Eustass
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Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
Jedes Jahr seit meine EBay Mitgliedschaft eine neue Steuerabrechnung, bin seit 2001 bei Ebay tätig, nachgeschaut zuerst nur vereinzelt was verkauft, also waren die ersten Jahre niedriger, so um die 350 € Nachforderungen, ab 2006 wurde dann ca. 150 Artikel über das Jahr verkauft, also sind diese Forderungen höher so um die 550 – 600 €. Sprich 12 – 15 Artikel pro Monat.
Hattest du nicht eingangs gemeint nur jetz grade mal soviel???
Und dann wird sich beschwert dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen nicht traut

bei so vielen Verkäufen ist es logisch. . . das hätt ich dir auch sagen können - hättest du den Anwalt gespart -.-

aber was erwartet ihr denn auch: Wer geschäfte macht muss damit rechnen. Außerdem habt ihr als "Steuerpflichtigen" die Pflicht euch zu informieren. Ihr könnt zu jedem Steuerberater gehen und die Gesetze sind frei zugänglich. Also hört auf euch zu beschweren sondern macht euch vorher nen Kopf wie ihr das geld am fiskus vorbei bekommen wollt und nicht wenns zu spät ist.

Und ja:
IHR WERFT ALLE DINGE DURCHEINANDER
************************************************** ***************
Kleinunternhemer hat was mit Umsatzsteuer zu tun aber nix mit einkommensteuer.
************************************************** ***************

edit: ich hoffe du hast noch die Belege von deinen Einkäufen^^ sonst kann das Finanzamt dir (wenns richtig dumm läuft) nämlich mal richtig in den Arsch treten. Das Finanzgericht ist da meisst auch keine große hilfe: weil die leute vom Finanzamt keine deppen sind sondern die Rechtsauffassung der Gerichte schon vertreten (in den meisten fällen)
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Ungelesen 07.02.12, 12:43   #28
noname889
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Moin Leut´s,
hatte gestern einen Termin beim Steueranwalt für Steuerrecht,
jeder EBay Verkauf ist Steuerpflichtig !!
Es ist eine reine Ermessenssache des Finanzamtes, zu beurteilen ab wann und bei welcher Ware/Artikeln die man verkauft, Steuerpflichtig wird.
Schon bei 1 Artikel im Monat kann das Finanzamt kommen, dass die Artikel zwecks „Gewinnerbringung“ veräußert wurden.
Eine Rückberechnung der Steuererklärung und Schätzung der Einkommensteuer für 10 Jahre ist rechtens,
Steuerschulden verjähren erst nach 10 Jahren, andere „Straftaten“ schon nach 5 Jahren.

Resume der Unterhaltung, zum Schluss mit zwei Anwälten der Kanzlei dauerte knapp 2 std.,
Bezahlen und freundlich sein, und froh sein, das keine Anzeige wegen Steuerbetrugs erfolgt, da schon über Jahre der Verkauf und der dadurch erzielte Gewinn nicht bei der Steuererklärung angegeben wurden.

Ich bin nicht der einzige der vorsprach, sondern schon der 18( wiederhole der achtzehnte !!) für dieses Jahr, ganz neue Masche wäre jetzt auch das Kontrolleure Flohmärkte besuchen und hier Kontrollen durchführen, da auch Flohmarktverkäufe als Einkommen zu zählen sind, und dadurch Steuerpflichtig sind.

Mir bleibt nur noch übrig beim Finanzamt vorzusprechen und um Ratenzahlung zu bitten, hätte ja noch genug zum verkaufen bei Ebay im Keller liegen, aber EBay ist für mich gestorben, falls man jemanden nicht gut ist, kurz im Net geschaut welches Finanzamt für den Verkäufer zuständig ist, kurze Meldung, jedes Finanzamt hat der Weilen Ermittlungsgruppen am laufen, die neue Masche dem kleinen Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Falls Ihr mir nicht glaubt, Beratungsgespräch vereinbaren bei einem Steueranwalt Eures Vertrauens, und beraten lassen, die Rechnung des Beratungsgesprächs ist zu 100% bei der Steuerabsatzfähig, habe mich u.a. an die Medien gewannt (RTL, Sat1, Kabel 1 sowie, verschiedene Zeitschriften) mal schauen wer hier Interesse an dem Artikel hat.
Warte auch noch auf eine Antwort vom Bund der Steuerzahler.


Also zahlen und freundlich sein,
irgendwie läuft hier was verkehrt in unserem Staat !!
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Ungelesen 07.02.12, 14:36   #29
Lord_Wellington
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Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
jeder EBay Verkauf ist Steuerpflichtig !!
Nein, weil:

Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
Schon bei 1 Artikel im Monat kann das Finanzamt kommen, dass die Artikel zwecks „Gewinnerbringung“ veräußert wurden.
Es kommt auf die Gewinnerzielungsabsicht an.

Wenn ich 2009 einen Neuwagen kaufe und das Auto 2012 für weniger Geld wieder verkaufe, dann interessiert das das Finanzamt nicht.

Wenn ich aber das selbe Auto erst 2012 gebraucht kaufe und ein paar Wochen später wieder mit Gewinn verkaufe, dann unterstellt mir das Finanzamt möglicherweise gewerbliches Handeln.

Man ist mit "ich habe doch nur 3 Sachen verkauft" eben nicht auf der sicheren Seite, wenn man Waren einkauft, um sie später mit Gewinn wieder zu verkaufen. Das ist aber nichts neues.

Die Frage ist halt, ab welchem Verkaufswert das Finanzamt genauer hinschaut. Bei 3 PCs im Jahr wohl eher nicht, bei 3 Autos im Jahr durchaus, auch weil letzteres ungewöhnlicher ist.

Und bei 150 Verkäufen im Jahr, selbst wenn es nur DVDs sind, schaut das Finanzamt allein schon wegen der Anzahl der Verkäufe hin.
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Ungelesen 07.02.12, 17:26   #30
Chaozzzz
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Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
Moin Leut´s,
hatte gestern einen Termin beim Steueranwalt für Steuerrecht,
jeder EBay Verkauf ist Steuerpflichtig !!
Es ist eine reine Ermessenssache des Finanzamtes, zu beurteilen ab wann und bei welcher Ware/Artikeln die man verkauft, Steuerpflichtig wird.
Schon bei 1 Artikel im Monat kann das Finanzamt kommen, dass die Artikel zwecks „Gewinnerbringung“ veräußert wurden.
Eine Rückberechnung der Steuererklärung und Schätzung der Einkommensteuer für 10 Jahre ist rechtens,
Steuerschulden verjähren erst nach 10 Jahren, andere „Straftaten“ schon nach 5 Jahren.

Resume der Unterhaltung, zum Schluss mit zwei Anwälten der Kanzlei dauerte knapp 2 std.,
Bezahlen und freundlich sein, und froh sein, das keine Anzeige wegen Steuerbetrugs erfolgt, da schon über Jahre der Verkauf und der dadurch erzielte Gewinn nicht bei der Steuererklärung angegeben wurden.

Ich bin nicht der einzige der vorsprach, sondern schon der 18( wiederhole der achtzehnte !!) für dieses Jahr, ganz neue Masche wäre jetzt auch das Kontrolleure Flohmärkte besuchen und hier Kontrollen durchführen, da auch Flohmarktverkäufe als Einkommen zu zählen sind, und dadurch Steuerpflichtig sind.

Mir bleibt nur noch übrig beim Finanzamt vorzusprechen und um Ratenzahlung zu bitten, hätte ja noch genug zum verkaufen bei Ebay im Keller liegen, aber EBay ist für mich gestorben, falls man jemanden nicht gut ist, kurz im Net geschaut welches Finanzamt für den Verkäufer zuständig ist, kurze Meldung, jedes Finanzamt hat der Weilen Ermittlungsgruppen am laufen, die neue Masche dem kleinen Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Falls Ihr mir nicht glaubt, Beratungsgespräch vereinbaren bei einem Steueranwalt Eures Vertrauens, und beraten lassen, die Rechnung des Beratungsgesprächs ist zu 100% bei der Steuerabsatzfähig, habe mich u.a. an die Medien gewannt (RTL, Sat1, Kabel 1 sowie, verschiedene Zeitschriften) mal schauen wer hier Interesse an dem Artikel hat.
Warte auch noch auf eine Antwort vom Bund der Steuerzahler.


Also zahlen und freundlich sein,
irgendwie läuft hier was verkehrt in unserem Staat !!
Dann hat Dir Dein Anwalt aber totalen Blödsinn erzählt! Ich handel gewerblich bei eBay (mit Gewerbeschein und allem PiPaPo) und ich zahle KEINE Steuern. Kleinunternehmerregelung gemäß UStG (§ 19). Bis 17500,- Euro UMSATZ im Jahr sind steuerfrei. Man zahlt also nicht ab dem 1. Artikel Steuern.

*edit*
Natürlich braucht man dazu einen Gewerbeschein und muss nachweisen können, dass der Umsatz den Freibetrag nicht überstiegen hat. Aber nichts hindert "Privatverkäufer" dran, so einen Schein zu machen. Der kostet ca. 30 Euro und schon hat man ein offizielles Gewerbe und ist von der Steuer befreit, sofern man Kleinunternehmer ist,.
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Ungelesen 07.02.12, 17:01   #31
noname889
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Moin,
dann kannst Du mich gerne vor Gericht vertreten, der Rechtsanwalt meinte dass ein Widerspruch zwecklos sei,
und bei dem entgangen Honorar fraglich, warum er nicht macht.

Fagt ist z.B.:
Habe einen Satz Zollschlüssel verkauft, da ich meine Harley verkauft habe (nicht über EBay, welch ein Glück) also einen Satz Schlüssel bringt 50-60 Euro. Also habe ich ihn einzeln angeboten, 15 Schlüssel, sind zusammen für 183 Euro weggegangen.
Und ……………schon habe ich eine Gewinnerbringung Absicht gehabt !!

Du kannst es mit Deinem Auto gar nicht vergleichen, es sei denn Du verkaufst Dein Auto in Einzel Teilen.
Glaube nicht ich bin gerne bereit die Nachforderung zu zahlen, aber von insgesamt 5 (fünf !!) verschiedenen Stellen, das gleiche zuhören, hat mich überzeugt.

Nicht Umsonst, gibt es zählreiche Verkäufer bei EBay scheinbar nicht mehr,
aber kurze Zeit später sind sie wieder unter anderem Namen und Adresse wieder da, kann ich auch beweisen, da ich unzählige Elektronikartikel vom angeblich verschiedenen Käufern erworben habe, im Endeffekt, es immer der gleiche Verkäufer war.

Also mein Angebot steht, vertrete mich, sage mir eine Kanzlei die anders denkt und mir dieses auch bestätigt,
habe die alten Schulbücher der Tochter angeboten einzeln, sind für um die 2 – 5 Euro weggegangen, insgesamt 16 Stück, schon im Visier des Finanzamtes, angeboten als Satz Schulbücher alle zusammen für ein Jahrgang z.B., kannst Glück haben das nix kommt.


DlzG
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Ungelesen 07.02.12, 17:39   #32
noname889
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Moin,
ich weiß net ob ich türkisch schreibe oder wie,
ich habe unzählige gleichwertige Artikel verkauft, da ich z.B. bei Hausbau größere Mengen, Schalterdosen, Dop.Nippel, Kabel usw. erworben haben, warum…….. ist halt billiger mehr zu kaufen und wenn man was braucht sofort greifbar zu haben..
Die Rest,(nach ca. 4-5 jahren) dann einzeln wieder verkauft, also 8 Schalterdosen, 10 Dop.Nippel usw. usw. usw.
Alles privat, und das ist der Knackpunkt, so kamen die Verkäufe pro Monat zusammen, alles andere zählt nicht, es geht nur um die Menge der Verkäufe als privat Person !!
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Ungelesen 07.02.12, 21:17   #33
Chaozzzz
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Zitat:
Zitat von noname889 Beitrag anzeigen
Moin,
ich weiß net ob ich türkisch schreibe oder wie,
ich habe unzählige gleichwertige Artikel verkauft, da ich z.B. bei Hausbau größere Mengen, Schalterdosen, Dop.Nippel, Kabel usw. erworben haben, warum…….. ist halt billiger mehr zu kaufen und wenn man was braucht sofort greifbar zu haben..
Die Rest,(nach ca. 4-5 jahren) dann einzeln wieder verkauft, also 8 Schalterdosen, 10 Dop.Nippel usw. usw. usw.
Alles privat, und das ist der Knackpunkt, so kamen die Verkäufe pro Monat zusammen, alles andere zählt nicht, es geht nur um die Menge der Verkäufe als privat Person !!
Es kommt eben nicht auf die Menge drauf an, sondern auf den Umsatz den Du mit diesen Waren generiert hast (Die Menge ist nur ein Indikator für die Wahrscheinlichkeit eines gewerblichen Handels. Leute mit mehr Transaktionen im Monat werden pauschal öfter überprüft). Lag der Umsatz über 17500,- im Jahr , warst Du steuerpflichtig, drunter nicht. Keine Ahnung von welchen Steuern Du redest. Ich rede von der Umsatzsteuer, die man ab 17500,- Euro abführen muss.


Desweiteren ist das auch ne Argumentationssache. Dem Finanzamt kann man durchaus erklären (und beweisen), dass man lediglich die Reste vom Hausbau verkauft. Oft wird man von gewerblichen Verkäufern angezeigt, die denken, dass man gewerblich handelt und einem aus dem Markt kicken wollen. Den Vorwurf muss man nur entkräften und ist fein raus. Man kann mit "Vermögensumwandlung" argumentieren. Wenn ich z.B. zwecks Vermögenssicherung 100 Goldmünzen kaufe und die irgendwann wieder verkaufe, wird zwar aufgrund der Menge der Anschein eines gewerbliche Handel erweckt, aber da ich nur meine Vermögensform ändere und auch entsprechend argumentieren kann (Einzellpreis bringt mehr Geld z.B) muss man mir erstmal das Gegenteil beweisen und schon sieht der Staat keinen Cent. Mit großen Sammlungen von z.B. Actionfiguren, Videospielen, DVDs etc sieht es ähnlich aus. Letztendlich kann man kann immer Widerspruch einlegen.
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Ungelesen 07.02.12, 17:44   #34
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Und bei einem Streitwert von über 5000,-€, mal eben 1500 € und mehr Honorar sausen zu lassen, würde sagen, dann wäre der Anwalt ein schlechter Geschäftsmann, da er sein Geld auch bekommt, wenn der Prozess verloren geht, nur sein Name leidet darunter auch noch.
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Ungelesen 07.02.12, 21:35   #35
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Ihr schmeisst hier leider unterschiedliche Sachverhalte durcheinander.

Das Finanzamt will keine Umsatzsteuer haben.
Wenn es um Umsatzsteuer gehen würde, hätte es sicherlich auch eine Anklage gegeben.

Dem Finanzamt geht es um die Gewinnerzielung und die damit fällige Einkommenssteuer.
Da der TE nicht nachweisen kann, wieviel er tatsächlich an Gewinn gemacht hat wird das vom Finanzamt einfach mal locker geschätzt.

Wenn der TE jetzt jedes Jahr seine Steuererklärung gemacht hat, ist auch der Freibetrag für die Einkommenssteuer aufgebraucht. Das bedeutet, jeder Artikel der bei eBay verkauft wird unterliegt grundsätzlich der Versteuerung.

Da spielt es überhaupt keine Rolle ob gewerblich oder nicht und wieviele Artikel zu welchem Preis.
Man kann jedoch, wenn man den Artikel selber mal erworben hat den Einkaufspreis dagegensetzen, die evtl. Differenz ins Plus IST aber zu versteueren.

BTW
Interessant das hier selbst Kleinunternehmern das Thema Einkommensteuer nicht klar ist
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